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Dienstblatt des Senats von Berlin
Teil Ill Wissenschaft und Kunst
Schulwesen
Nr. 15
Berlin, den-30. Dezember 1983
BERLIN
Inhalt
01.12.1983 Entscheidung über den Aufschub der Nachentrichtung der Beiträge für den Fall der vorübergehenden Unter-
brechung einer versicherungsfreien Beschäftigung ........0.+000000044 HH Ft
08.12.1983 Rundschreiben über Gedenktage und Veranstaltungen sowie Beflaggung von Schulgebäuden im Jahre 1984 ....
15.12.1983 Ordnung der staatlichen Prüfungen für Lehrer der Kurzschrift und für Lehrer des Maschinenschreibens VA
Hinweise auf Stellenausschreibungen .....
229
230
230
236
Der Senator für Schulwesen,
Jugend und Sport
An die Bezirksämter
ABI. S. 1684
Entscheidung über den Aufschub der Nachentrichtung der
Beiträge für den Fall der vorübergehenden Unterbrechung
einer versicherungsfreien Beschäftigung
Vom 1. Dezember 1983
SchulJugSport Ib D 3
Fernruf: 30 32 - 5 75 oder 30 32 - 1, intern 9 87 - 5 75
2:
Auf Grund des $ 1403 Abs.3 Satz 1 RVO und des $ 125
Abs.3 Satz 1 AVG entscheide ich als.,oberste Verwal-
tungsbehörde, daß bei einer Beurlaubung ohne Dienst-
bezüge nach $ 43 LBG als Fall einer vorübergehenden
Unterbrechung im Sinne des $ 1403 Abs.1l Buchstabe b
RVO und des 8 125 Abs.1 Buchstabe b AVG die Nach-
entrichtung der Beiträge allgemein als aufgeschoben
gilt.
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1984 in Kraft.
Im Auftrag
Wiebach