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Dienstblatt des Senats von Beftlin
Teil Ill Wissenschaft und‘Kunst--
Schulwesen
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Nr. 14
Berlin, den 8. Dezember 1983
BERLIN
Inhalt
01.11.1983 Richtlinien über die Eintrittspreise für den Besuch des Botanischen Gartens
Druckfehlerberichtigung des Rundschreibens über Strahlenschutz in Schulen
Hinweise auf Stellenausschreibungen ....
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Der Senator für Wissenschaft und Forschung
ABl. S. 1604
An den Botanischen Garten und Botanisches Museum Berlin-Dahlem
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
die Bezirksämter
Richtlinien über die Eintrittspreise -
für den Besuch des Botänischen Gartens
Vom 1. November 1983
WissForsch III A 1
Fernruf: 3032 - 3 47 oder 30 32 - 1, intern 987 - 3 47
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchstabe b AZG wird bestimmt:
li. Die Eintrittspreise für den Besuch des Botanischen
Gartens werden mit Wirkung vom 1.Januar 1984 wie
folgt festgesetzt:
a) Eintrittspreise für den einmaligen Besuch
aa) Erwachsene
bb) Schüler, Studenten, Lehrpersonen als
Begleiter von Schulklassen und ge-
schlossene Gruppen ab 15 Personen,
Schwerbehinderte (Minderung der
Erwerbsfähigkeit von 50 bis 69 %),
Arbeitslose nach Vorlage eines ent-
sprechenden Beleges
b) Preis für Jahresdauerkarten
aa) Erwachsene
bb) Schüler, Studenten, Lehrpersonen als
Begleiter von Schulklassen und von
geschlossenen Gruppen ab 15 Perso-
nen, ‚Schwerbehinderte (Minderung
der Erwerbsfähigkeit von 50 bis 69 %) . 10,— DM
2. Freien Eintritt haben
a) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr,
b) Blinde einschließlich einer Begleitperson,
ce) Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung von
mindestens 70 % sowie die ärztlich als notwendig
anerkannte ständige Begleitperson des‘ Schwerbe-
hinderten, sofern sie im Schwerbehindertenausweis
7ermerkt ist,
Sozialhilfeempfänger gegen Vorlage des entspre-
chenden Ausweises.
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Januar
1984 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember
1986 außer Kraft.
In Vertretung
Dr. Schuster