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Volume Nr. 14, 8. Dezember 1983

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1983 (Public Domain)

27 
Dienstblatt des Senats von Beftlin 
Teil Ill Wissenschaft und‘Kunst-- 
Schulwesen 
| 
Nr. 14 
Berlin, den 8. Dezember 1983 
BERLIN 
Inhalt 
01.11.1983 Richtlinien über die Eintrittspreise für den Besuch des Botanischen Gartens 
Druckfehlerberichtigung des Rundschreibens über Strahlenschutz in Schulen 
Hinweise auf Stellenausschreibungen .... 
227 
228 
228 
Der Senator für Wissenschaft und Forschung 
ABl. S. 1604 
An den Botanischen Garten und Botanisches Museum Berlin-Dahlem 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter 
Richtlinien über die Eintrittspreise - 
für den Besuch des Botänischen Gartens 
Vom 1. November 1983 
WissForsch III A 1 
Fernruf: 3032 - 3 47 oder 30 32 - 1, intern 987 - 3 47 
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchstabe b AZG wird bestimmt: 
li. Die Eintrittspreise für den Besuch des Botanischen 
Gartens werden mit Wirkung vom 1.Januar 1984 wie 
folgt festgesetzt: 
a) Eintrittspreise für den einmaligen Besuch 
aa) Erwachsene 
bb) Schüler, Studenten, Lehrpersonen als 
Begleiter von Schulklassen und ge- 
schlossene Gruppen ab 15 Personen, 
Schwerbehinderte (Minderung der 
Erwerbsfähigkeit von 50 bis 69 %), 
Arbeitslose nach Vorlage eines ent- 
sprechenden Beleges 
b) Preis für Jahresdauerkarten 
aa) Erwachsene 
bb) Schüler, Studenten, Lehrpersonen als 
Begleiter von Schulklassen und von 
geschlossenen Gruppen ab 15 Perso- 
nen, ‚Schwerbehinderte (Minderung 
der Erwerbsfähigkeit von 50 bis 69 %) . 10,— DM 
2. Freien Eintritt haben 
a) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, 
b) Blinde einschließlich einer Begleitperson, 
ce) Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung von 
mindestens 70 % sowie die ärztlich als notwendig 
anerkannte ständige Begleitperson des‘ Schwerbe- 
hinderten, sofern sie im Schwerbehindertenausweis 
7ermerkt ist, 
Sozialhilfeempfänger gegen Vorlage des entspre- 
chenden Ausweises. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Januar 
1984 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 
1986 außer Kraft. 
In Vertretung 
Dr. Schuster
	        
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