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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr. 13. 2. November 1983
(eiliger Betrag von der unter Absatz 1 oder Absatz 2 genann-
ten Vergütung unter Berücksichtigung der Regelungen nach
Absätzen 4 und 6 zu gewähren. Ausnahmsweise. kann der
Student auch einem anderen Mentor an derselben Schule zu-
zewiesen werden. Erst wenn diese Möglichkeiten der weite-
ren Betreuung des/der Studenten nicht realisiert werden
können, kommt eine Zuweisung an eine andere, möglichst in
der Nähe gelegene Schule ‚in Betracht.
(6) Hat der Mentor von vornherein mehr als einen Studen-
ten zu betreuen oder erhöht sich im Verlaufe des Praktikums
die Zahl der Studenten auf mehr als einen, ist sowohl bei
einem Blockpraktikum als auch bei einem semesterbeglei-
tenden Praktikum die Vergütung um 0,40 DM pro Stunde der
zusätzlichen Betreuung bis zu dem unter Absatz 2 genannten
Höchstbetrag von 120,— DM zu erhöhen.
4.
Für die Wahrnehmung einer Mentorentätigkeit im Neben-
amt darf keine Pflichtstundenermäßigung gewährt werden.
S.
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom
9. Februar 1983 in Kraft.
Soweit die schulpraktische Ausbildung noch nach altem
Recht begonnen worden ist, richtet sich die. Zahlung einer
Mentorenvergütung nach den Richtlinien vom 1. September
1978 (DBI. III S. 155).
In Vertretung
Koch
Druckfehlerberichtigung
Die Allgemeine Anweisung über die Essenversorgung von Schülern
der Berliner Schule vom 6. September 1983 (DBI. III S. 223) ist wie
folgt zu berichtigen: }
In Nummer 4 Abs. 2 ist in der ersten Zeile hinter dem Wort
„Schülers“ ein Komma einzufügen.
In Nummer 7 muß der zweite Halbsatz richtig lauten:
„sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 1993 außer Kraft.“
Hinweise auf Stellenausschreibungen
[m Amtsblatt für Berlin - Teil I - sind folgende Stellen für Lehr-
xräfte ausgeschrieben:
ABI. Nr. 54 vom 21. Oktober 1983
Studiendirektor(in) (3 Stellen) am Oberstufenzentrum Me-
talltechnik - Feinwerk- und Gerätetechnik -
im Bezirk Neukölln;
ABl. Nr. 55 vom 28. Oktober 1983
Rektor(in) an der Carl-Friedrich-Zelter-Oberschule
Sonderschulrektor(in) an der Paul-Dohrmann-Sonderschule
im Bezirk Kreuzberg,
Konrektor(in) an der Grundschule am Hasenhegerweg
2. Konrektor(in) an der Grundschule in der Köllnischen
Heide
Konrektor(in) an der Wildmeister-Oberschule
Studiendirektor(in) an der künftigen Berufsschule für Schü-
'er(innen) in Lehrgängen im zehnten Schuljahr mit Vollzeit-
Aınterricht (Modellversuch)
ım Bezirk Neukölln,
Studiendirektor(in) und Oberstudienrat(rätin) am Oberstu-
fenzentrum Metalltechnik - Maschinen-, Fertigungs- und
Kraftfahrzeugtechnik -
im Bezirk Reinickendorf,
Studiendirektor(in) (2 Stellen) an der Frierich-List-Ober-
schule
im Bezirk Wilmersdorf,
Studiendirektor(in) an der Arndt-Oberschule
ım Bezirk Zehlendorf;
Nr. 56 vom 4. November 1983
Rektor(in) an der Fritz-Karsen-Schule-
im Bezirk Neukölln,
Schulrat(rätin) und Leitende(r) Schulrat(rätin) bei der Abtei-
lung Volksbildung
im Bezirk Spandau.
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 11 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 867-6872, intern 95-68 72
Reservelager: | Senatsverwaltung für Wissenschaft und Forschung, Bredischneiderstraße 5, 1000 Berlin 19, Fernruf: 3032 -3 91, intern 987-391
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