Dienstblatt des Senats von Berlin. TeilIII Nr.14 26. Oktober 1982
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Abschnitt A
Stundentafel für die Berufsschule
Berufsfeld: Textiltechnik und Bekleidung
Schwerpunkt:
Ausbildungsberufe:
Abschnitt A
Berufsfeld: Textiltechnik und Bekleidung
6.2.0 Gesonderte Stundentafeln gelten für
folgende Ausbildungsberufe, die dem
Berufsfeld Textiltechnik und.Beklei-
dung zugeordnet sind
Bekleidungsnäher/Bekleidungsfertiger/
Bekleidungsschneider
Alle Ausbildungsberufe, die dem Be-
rufsfeld zugeordnet sind, soweit keine
gesonderten Stundentafeln gelten
Berufs-
grundbildungsjahr
Kennziffer:
6.1.0
Wochenstunden im Schulhalbjahr.
1 2
Unterrichtsfächer
Ll.. Berufsfeldübergreifender Lernbereich
Deutsch :
Englisch .
Sozialkunde
Sport
Berufsfeldbezogener Lernbereich
Fachtheoretischer Lernbereich
Mathematik
Fertigungstechnik ;
mit physikalischen!) Grundlagen
Werkstofftechnik
mit chemischen Grundlagen?)
Maschinentechnik
Darstellungstechnik und
Techniken zur Gestaltung
Wahlpflichtfach .
(Stütz- und Förderkurse)
Fachpraktischer Lernbereich
Fachpraxis
Techniken zur Gestaltung?)
Abschnitt A
Stundentafel für die Berufsschule ;
Berufsfeld: Textiltechnik und Bekleidung
Schwerpunkt: Lu
Ausbildungsberufe: Bekleidungsnäher/Bekleidungsfertiger/
Bekleidungsschneider
Kennziffer: 6.2.1
Wochenstunden im Schuljahr
1 2 e 3
Unterrichtsfächer 1.H7J.2.Hj- 1. Hi.2.Hj. 1.Hi. 2.1}
Sozialkunde 2 zZ 2 2 2 2
Fachkunde:
Werkstofftechnik
Maschinentechnik
Fertigungstechnik
Textilwarenlehre
Fertigungs-
organisation
Fachrechnen
(Mathematik)
Fachzeichnen
(Gestaltung u. Mode) ?
2
2
%
2
2
3
=
2
2
2
16 16
(2) (2)
36 36
(2) (2)
Anmerkungen:
) Die physikalischen Grundlagen werden in Abstimmung mit der
Fertigungstechnik, aber getrennt im Verhältnis 40 : 80 Jahres-
stunden unterrichtet; die Gesamtnote wird entsprechend ermit-
telt.
Die chemischen Grundlagen werden in Abstimmung mit der
Werkstofftechnik, aber getrennt im Verhältnis 40 : 40 Jahres-
wochenstunden unterrichtet; die Gesamtnote wird entsprechend
ermittelt.
Dieses_Fach .hat einen hohen Theorieanteil, der durch Aus-
dilder/Werklehrmeister nicht abgedeckt werden kann. Es ist des-
nalb bereits im Fach Darstellungstechnik und Techniken zur
Gestaltung enthalten und muß in der Schule durch Lehrer mit
jljer Laufbahn des Studienrats mit technisch-wissenschaftlichem
Fach unterrichtet werden, obwohl es laut KMK-Rahmenlehrplan
lem. fachpraktischen Lernbereich zugeordnet worden war. Eine
getrennte Beurteilung auf dem Zeugnis erfolgt nicht.