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Volume Nr. 12, 31. August 1982

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1982 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIX Nr. 12 81. August 1982 
Der Senator für Schulwesen, 
Jugend und Sport 
An alle Fachoberschulen ABI. S. 1054 
die Abendlehrgänge zum Erwerb der Fachhochschulreife 
an Volkshochschulen 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
die. Bezirksämter 
nachrichtlich 
an alle Oberschulen 
Ausführungsvorschriften 
über die Ausbildung in der Fachoberschule, in den 
Abendlehrgängen zum Erwerb der Fachhochschulreife 
an Volkshochschulen sowie in den besonderen Lehrgängen 
zum Erwerb der Fachhochschulreife 
/Ausbildungsordnung-Fachhochschulreife) 
Vom 1. August 1982 
SchulJugSport I1-C A 2 
Fernruf: 30 32 - 5 08 oder 30 32 - 1, intern 9 87 - 5 08 
Inhaltsübersicht 
I. Ausbildung in der Fachoberschule 
1 — Aufgabe der Fachoberschule 
2. — Gliederung in Fachbereiche und Schwerpunkte 
3 — Bildungsgänge und Ausbildungsdauer 
1 — Kürzung der Ausbildungsdauer 
5 — Aufnahme in die Fachoberschule 
6 — Stellung des Aufnahmeantrages 
7 — Auswahl der Bewerber 
8 — Probezeit 
9 — Stundentafel und Wahlpflichtunterricht 
10 — Zweck und Durchführung des Praktikums 
11 — Erwerb einer dem Realschulabschluß gleichwertigen 
Schulbildung 
12 — Wechsel innerhalb der Fachoberschule 
13 — Abbruch des Bildungsganges 
N. Versetzung in der Fachoberschule 
14 — Zeitpunkt der Versetzung 
Entscheidung über die Versetzung und Warnung vor 
Nichtversetzung 4 
16 — Nichtversetzung 
17 — Unzulässigkeit der Versetzung auf Probe 
18 — Überspringen eines Schuljahres 
19 — Unzulässigkeit der Rückversetzung 
20 — Vorzeitiger Abgang 
21 — Zeugnisvermerke 
II. Abendilehrgänge an den Volkshochschulen 
22 — Grundsatz 
23 — Anwesenheitspflicht der Lehrgangsteilnehmer 
24 — Sonderbestimmung 
IV. Besondere Lehrgänge zum Erwerb der 
Fachhochschulreife 
25 — Aufgabe 
26 —- Gliederung und Dauer der Ausbildung; Leitung der 
Lehrgänge 
27 — Aufnahme 
28 — Stundentafel 
29 — Teilnahme am Unterricht, Abbruch der Lehrgänge 
V. Abschluß der Ausbildung ; 
30 — Abschlußprüfung in den Bildungsgängen der Fach- 
oberschule, in den Abendlehrgängen der Volkshoch- 
schulen und im besonderen Lehrgang zum Erwerb 
der Fachhochschulreife 
VI. Schlußbestimmungen 
31 — Inkrafttreten
	        
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