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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.9 30. September 1981
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Der Senator
für Schulwesen, Jugend und Sport
An das Oberstufenzentrum Wirtschaft ABl. S. 1768
und Verwaltung
— Bürowirtschaft und Verwaltung —
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken
die Bezirksämter
Anmerkungen:
‘') Soweit Bürolehrlinge nach dem 1. Ausbildungsjahr nicht in den
Vorbereitungsdienst für. die Laufbahn des mittleren nichttech-
nischen Dienstes (Anwärter) übernommen werden, bleiben sie
in der Klasse für Bürolehrlinge. Umfang und Verteilung des
Unterrichts im 2. Ausbildungsjahr bleiben unverändert.
Dieser Unterricht wird in der Verwaltungsschule Berlin erteilt
und umfaßt‘ die Fächer Staatskunde sowie Gemeinderecht- und
Berliner Verfassungsrecht.
Ausführungsvorschriften
für den Berufsschulunterricht im Ausbildungsberuf
„‚Bürolehrling und Anwärter des mittleren nichttechnischen
Dienstes der allgemeinen Verwaltung“
Vom 24. August 1981
SchulIIc A 2
Fernruf: 30 32 — 5 08 oder 30 32 — 1, intern 987 — 508
Der Senator für Wissenschaft
und Kulturelle Angelegenheiten
Auf Grund des $ 59 Satz 1 des Schulgesetzes für Berlin
(SchulG) in der Fassung vom 20. August 1980 (GVBl.
S. 2103) wird bestimmt:
An den Botanischen Garten
und das Botanische Museum
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
die Bezirksämter
ABI. S. 1697
Der Berufsschulunterricht im Ausbildungsberuf „Büro-
lehrling und Anwärter. des mittleren nichttechnischen
Dienstes der allgemeinen Verwaltung‘ (Unterrichts-
Fächer und Stundenzahl) richtet sich nach der Stun-
denzahl in der Anlage.
Richtlinien
über die Eintrittspreise für den Besuch des Botanischen
Gartens
Vom 17. August 1981
WissKult — Wiss III A —
Fernruf : 30 32 - 3 41 oder 30 32 - 1, intern 987 - 3 41
(1) Diese Ausführungsvorschriften treten mit Wirkung
vom 1. August 1981 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des
31. Juli 1991 außer Kraft.
(2) Die „Ausführungsvorschriften über die Stunden-
tfeln der Klassen für Bürolehrlinge und Anwärter
des mittleren nichttechnischen Dienstes der allgemei:
nen Verwaltung“ vom 13.Januar 1975 (ABl. S.108 -
DBl. 111/1975 Nr. 10), verlängert durch Verwaltungs-
vorschriften vom 9. Januar 1980 (ABl. S.199 — DB
II S. 21), werden durch diese Ausführungsvorschrif-
ren ersetzt.
Auf Grund des 8 6 Abs. 1 Buchstabe b AZG wird bestimmt:
1:
Die Eintrittspreise für den Besuch des Botanischen
Gartens werden mit Wirkung vom 1. Januar 1982 wie
folgt festgesetzt:
a) Eintrittspreise für den einmaligen Besuch
aa) Erwachsene 2,— DM
bb) Schüler, Studenten, Lehrpersonen
als Begleiter von Schulklassen und
geschlossenen Personengruppen aner-
kannter Bildungseinrichtungen,
Schwerbehinderte (Minderung der
Erwerbsfähigkeit von 50 bis 69%) 1,— DM
b) Preis für Jahresdauerkarten
aa) Erwachsene 35,— DM
bb) Schüler und Studenten 10,— DM.
Freien Eintritt haben
a) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr,
b) Blinde einschließlich einer Begleitperson,
c) Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung
von mindestens 70 % sowie die ärztlich als notwen-
dig anerkannte ständige Begleitperson des Schwer-
behinderten, sofern sie im Schwerbehindertenaus-
weis vermerkt ist,
Sozialhilfeempfänger gegen Vorlage des entspre-
chenden Ausweises.
[m Auftrag
Bath
Anlage
Stundentafel für die Berufsschule
Berufsfeld:
Schwerpunkt:
Ausbildungsberuf:
Wirtschaft und Verwaltung
Bürolehrlinge und Anwärter des
mittleren nichttechnischen . Dienstes
in der allgemeinen Verwaltung
2,
Kennziffer:
Unterrichtsfächer
RNCH
Klasse!) Klasse %
Büro- nn
jehrlinge Anwärter
Deutsch
Sozialkunde
Sport
Verwaltungskunde
Rechtskunde
Verwaltungsübungen
Organisationslehre, ,
Rechnungswesen und
Datenverarbeitung A
Allgemeine Wirtschaftslehre 2
Fachkunde?)
3
Der Senator für Wissenschaft und Kulturelle Ange-
legenheiten bestimmt, welche der Bildungseinrichtun-
gen nach Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb
anerkannt sind.
+.
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1.Januar
1982 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember
1983 außer Kraft.
In Vertretung
Dr. Schuster
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