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Volume Nr. 9, 30. September 1981

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1981 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.9 30. September 1981 
ES EHER EEE TEST 
A A 
Der Senator 
für Schulwesen, Jugend und Sport 
An das Oberstufenzentrum Wirtschaft ABl. S. 1768 
und Verwaltung 
— Bürowirtschaft und Verwaltung — 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
die Bezirksämter 
Anmerkungen: 
‘') Soweit Bürolehrlinge nach dem 1. Ausbildungsjahr nicht in den 
Vorbereitungsdienst für. die Laufbahn des mittleren nichttech- 
nischen Dienstes (Anwärter) übernommen werden, bleiben sie 
in der Klasse für Bürolehrlinge. Umfang und Verteilung des 
Unterrichts im 2. Ausbildungsjahr bleiben unverändert. 
Dieser Unterricht wird in der Verwaltungsschule Berlin erteilt 
und umfaßt‘ die Fächer Staatskunde sowie Gemeinderecht- und 
Berliner Verfassungsrecht. 
Ausführungsvorschriften 
für den Berufsschulunterricht im Ausbildungsberuf 
„‚Bürolehrling und Anwärter des mittleren nichttechnischen 
Dienstes der allgemeinen Verwaltung“ 
Vom 24. August 1981 
SchulIIc A 2 
Fernruf: 30 32 — 5 08 oder 30 32 — 1, intern 987 — 508 
Der Senator für Wissenschaft 
und Kulturelle Angelegenheiten 
Auf Grund des $ 59 Satz 1 des Schulgesetzes für Berlin 
(SchulG) in der Fassung vom 20. August 1980 (GVBl. 
S. 2103) wird bestimmt: 
An den Botanischen Garten 
und das Botanische Museum 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter 
ABI. S. 1697 
Der Berufsschulunterricht im Ausbildungsberuf „Büro- 
lehrling und Anwärter. des mittleren nichttechnischen 
Dienstes der allgemeinen Verwaltung‘ (Unterrichts- 
Fächer und Stundenzahl) richtet sich nach der Stun- 
denzahl in der Anlage. 
Richtlinien 
über die Eintrittspreise für den Besuch des Botanischen 
Gartens 
Vom 17. August 1981 
WissKult — Wiss III A — 
Fernruf : 30 32 - 3 41 oder 30 32 - 1, intern 987 - 3 41 
(1) Diese Ausführungsvorschriften treten mit Wirkung 
vom 1. August 1981 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 
31. Juli 1991 außer Kraft. 
(2) Die „Ausführungsvorschriften über die Stunden- 
tfeln der Klassen für Bürolehrlinge und Anwärter 
des mittleren nichttechnischen Dienstes der allgemei: 
nen Verwaltung“ vom 13.Januar 1975 (ABl. S.108 - 
DBl. 111/1975 Nr. 10), verlängert durch Verwaltungs- 
vorschriften vom 9. Januar 1980 (ABl. S.199 — DB 
II S. 21), werden durch diese Ausführungsvorschrif- 
ren ersetzt. 
Auf Grund des 8 6 Abs. 1 Buchstabe b AZG wird bestimmt: 
1: 
Die Eintrittspreise für den Besuch des Botanischen 
Gartens werden mit Wirkung vom 1. Januar 1982 wie 
folgt festgesetzt: 
a) Eintrittspreise für den einmaligen Besuch 
aa) Erwachsene 2,— DM 
bb) Schüler, Studenten, Lehrpersonen 
als Begleiter von Schulklassen und 
geschlossenen Personengruppen aner- 
kannter Bildungseinrichtungen, 
Schwerbehinderte (Minderung der 
Erwerbsfähigkeit von 50 bis 69%) 1,— DM 
b) Preis für Jahresdauerkarten 
aa) Erwachsene 35,— DM 
bb) Schüler und Studenten 10,— DM. 
Freien Eintritt haben 
a) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, 
b) Blinde einschließlich einer Begleitperson, 
c) Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung 
von mindestens 70 % sowie die ärztlich als notwen- 
dig anerkannte ständige Begleitperson des Schwer- 
behinderten, sofern sie im Schwerbehindertenaus- 
weis vermerkt ist, 
Sozialhilfeempfänger gegen Vorlage des entspre- 
chenden Ausweises. 
[m Auftrag 
Bath 
Anlage 
Stundentafel für die Berufsschule 
Berufsfeld: 
Schwerpunkt: 
Ausbildungsberuf: 
Wirtschaft und Verwaltung 
Bürolehrlinge und Anwärter des 
mittleren nichttechnischen . Dienstes 
in der allgemeinen Verwaltung 
2, 
Kennziffer: 
Unterrichtsfächer 
RNCH 
Klasse!) Klasse % 
Büro- nn 
jehrlinge Anwärter 
Deutsch 
Sozialkunde 
Sport 
Verwaltungskunde 
Rechtskunde 
Verwaltungsübungen 
Organisationslehre, , 
Rechnungswesen und 
Datenverarbeitung A 
Allgemeine Wirtschaftslehre 2 
Fachkunde?) 
3 
Der Senator für Wissenschaft und Kulturelle Ange- 
legenheiten bestimmt, welche der Bildungseinrichtun- 
gen nach Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb 
anerkannt sind. 
+. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1.Januar 
1982 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 
1983 außer Kraft. 
In Vertretung 
Dr. Schuster 
12
	        
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