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Volume Nr. 7, 21. August 1981

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1981 (Public Domain)

Bl 
Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil Ill Wissenschaft und Kunst 
Schulwesen 
Nez 
Berlin, den 21. August 1987 
BERLIN 
Inhalt 
08. 07. 1981 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung 
berufsvorbereitenden Lehrgänge gemäß 
schule mit sonderpädagogischer Aufgabe 
der Ausführungsvorschriften über. die Stundentafel der 
$ 30 Abs.4 des Schulgesetzes für Berlin an der Berufs- 
101 
13. 07. 1981 
Zweite Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften für die gymnasiale 
Oberstufe (AV-GO) ...... NUR RE 
102 
104 
22.07.1981 Verwaltungsvorschriften über künstlerische Lehrkräfte an der Hochschule der Künste Berlin ...... 
06. 08. 1981 Ausführungsvorschriften für den Berufsschulunterricht in den Ausbildungsberufen Justizangestell- 
ter, Justizassistentenanwärter und Justizverwaltungsassistentenanwärter. .. iR 
106 
25. 06. 1981 
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufsfachschule für fremdsprachliche Sekretärinnen/ 
Sekretäre (APO fremdsprachliche Sekretärinnen/Sekretäre) .. N 107 
Hinweise auf Stellenausschreibungen ........ 
115 
Der Senator für Schulwesen, 
Jugend und Sport 
8. 
Anlage 1 erhält folgende Fassung: 
„Stundentafel für die Berufsschule: 
Berufsvorbereitender Lehrgang gemäß 8 30 Abs. 4 
SchulG (10. Schuljahr) und . 
Vollzeitlehrgang gemäß 8 39 Abs. 7 SchulG (11. Schul- 
jahr) 9 
Haushaltungs-Klasse 
Unterrichtsfächer Zahl der Wochenstunden 
Berufsbereich Berufsbereich 
Ernährung?) Bekleidung?) 
An alle Berufsschulen M ABI. S. 1446 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an alle Sonderschulen 
Verwaltungsvorschriften 
zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die 
Stundentafel der berufsvorbereitenden Lehrgänge 
gemäß 8 30 Abs. 4 des Schulgesetzes für Berlin 
an der Berufsschule mit sonderpädagogischer Aufgabe 
Vom 8. Juli 1981 
SchulIIc A2 
Fernruf: 30 32 - 5 08 oder 30 32 - 1, intern 9 87 - 5 08 
Allgemeiner Unterricht 
Sozialkunde mit Deutsch 
Rechnen ‚ 
Sport 
Fachunterricht?) 
Nahrungsmittellehre ° 
mit Nahrungszubereitung 
Verbrauchererziehung 
und Wohnungsgestaltung 6 
Heimpflege mit fach- 
praktischen Übungen 
Hygiene mit praktischen 
Übungen zur Säuglingspflege 
Textile Fachkunde 
mit praktischen Übungen 
zur Textilverarbeitung 
9 
Auf Grund des 8 59 Satz 1 des Schulgesetzes für Berlin 
(SchulG) in der Fassung vom 20. August 1980 (GVBl. 
S. 2103) wird bestimmt: 
A E 
Az 
Die Ausführungsvorschriften über die Stundentafel der be- 
rufsvorbereitenden Lehrgänge gemäß 8 30 Abs. 4 des Schul- 
gesetzes für Berlin an der Berufsschule mit sonderpädago- 
gischer Aufgabe vom 5. August 1980 (ABl. S. 1361 — DBIL. II} 
S. 120) werden wie folgt geändert: 
16 
30 30 
Die Überschrift lautet: 
„Ausführungsvorschriften für den Berufsschulunter- 
richt in der Berufsschule mit sonderpädagogischer Auf- 
gabe“. 
Anmerkungen 
1) Im Vollzeitlehrgang wird vertiefender und erweiternder 
Unterricht erteilt. 
2) Sowohl im berufsvorbereitenden Lehrgang als auch im 
Vollzeitlehrgang erfolgt. der Wechse’! der Berufsbereiche 
nach einem Schulhalbjahr. 7 
Der Anteil der fachpraktischen Übungen beträgt 4/5 der 
vorgesehenen Unterrichtsstunden.“ 
2. 
In Nummer 1 werden die Worte „im berufsvorbereiten- 
den Lehrgang“ gestrichen.
	        
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