Bl
Dienstblatt des Senats von Berlin
Teil Ill Wissenschaft und Kunst
Schulwesen
Nez
Berlin, den 21. August 1987
BERLIN
Inhalt
08. 07. 1981
Verwaltungsvorschriften zur Änderung
berufsvorbereitenden Lehrgänge gemäß
schule mit sonderpädagogischer Aufgabe
der Ausführungsvorschriften über. die Stundentafel der
$ 30 Abs.4 des Schulgesetzes für Berlin an der Berufs-
101
13. 07. 1981
Zweite Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften für die gymnasiale
Oberstufe (AV-GO) ...... NUR RE
102
104
22.07.1981 Verwaltungsvorschriften über künstlerische Lehrkräfte an der Hochschule der Künste Berlin ......
06. 08. 1981 Ausführungsvorschriften für den Berufsschulunterricht in den Ausbildungsberufen Justizangestell-
ter, Justizassistentenanwärter und Justizverwaltungsassistentenanwärter. .. iR
106
25. 06. 1981
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufsfachschule für fremdsprachliche Sekretärinnen/
Sekretäre (APO fremdsprachliche Sekretärinnen/Sekretäre) .. N 107
Hinweise auf Stellenausschreibungen ........
115
Der Senator für Schulwesen,
Jugend und Sport
8.
Anlage 1 erhält folgende Fassung:
„Stundentafel für die Berufsschule:
Berufsvorbereitender Lehrgang gemäß 8 30 Abs. 4
SchulG (10. Schuljahr) und .
Vollzeitlehrgang gemäß 8 39 Abs. 7 SchulG (11. Schul-
jahr) 9
Haushaltungs-Klasse
Unterrichtsfächer Zahl der Wochenstunden
Berufsbereich Berufsbereich
Ernährung?) Bekleidung?)
An alle Berufsschulen M ABI. S. 1446
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken
die Bezirksämter
nachrichtlich
an alle Sonderschulen
Verwaltungsvorschriften
zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die
Stundentafel der berufsvorbereitenden Lehrgänge
gemäß 8 30 Abs. 4 des Schulgesetzes für Berlin
an der Berufsschule mit sonderpädagogischer Aufgabe
Vom 8. Juli 1981
SchulIIc A2
Fernruf: 30 32 - 5 08 oder 30 32 - 1, intern 9 87 - 5 08
Allgemeiner Unterricht
Sozialkunde mit Deutsch
Rechnen ‚
Sport
Fachunterricht?)
Nahrungsmittellehre °
mit Nahrungszubereitung
Verbrauchererziehung
und Wohnungsgestaltung 6
Heimpflege mit fach-
praktischen Übungen
Hygiene mit praktischen
Übungen zur Säuglingspflege
Textile Fachkunde
mit praktischen Übungen
zur Textilverarbeitung
9
Auf Grund des 8 59 Satz 1 des Schulgesetzes für Berlin
(SchulG) in der Fassung vom 20. August 1980 (GVBl.
S. 2103) wird bestimmt:
A E
Az
Die Ausführungsvorschriften über die Stundentafel der be-
rufsvorbereitenden Lehrgänge gemäß 8 30 Abs. 4 des Schul-
gesetzes für Berlin an der Berufsschule mit sonderpädago-
gischer Aufgabe vom 5. August 1980 (ABl. S. 1361 — DBIL. II}
S. 120) werden wie folgt geändert:
16
30 30
Die Überschrift lautet:
„Ausführungsvorschriften für den Berufsschulunter-
richt in der Berufsschule mit sonderpädagogischer Auf-
gabe“.
Anmerkungen
1) Im Vollzeitlehrgang wird vertiefender und erweiternder
Unterricht erteilt.
2) Sowohl im berufsvorbereitenden Lehrgang als auch im
Vollzeitlehrgang erfolgt. der Wechse’! der Berufsbereiche
nach einem Schulhalbjahr. 7
Der Anteil der fachpraktischen Übungen beträgt 4/5 der
vorgesehenen Unterrichtsstunden.“
2.
In Nummer 1 werden die Worte „im berufsvorbereiten-
den Lehrgang“ gestrichen.