Dienstblatt des Senats von!Berlin
Teil Ill Wissenschaft und Kunst-
Schulwesen
Nr. 1
Berlin, den 27. Januar 1981
BERLIN
Inhalt
18.12. 1980
30. 12. 1980
30. 12. 1980
26. 08. 1980
Rundschreiben über das Verzeichnis der öffentlichen berufsbildenden Oberschulen, der Aufnahme-
schulen und der für die Berufe jeweils zuständigen Berufsschulen (Berufskatalog) ...............
Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der Geltungsdauer der Ausführungsvorschriften für die
Übereignung. von Schulbüchern an Schüler der Berliner Schule ........... Mer ee el Nadeln
Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der Geltungsdauer der Ausführungsvorschriften über
die Übereignung von Schulbüchern an Schüler anerkannter Privatschulen ....................
Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der Geltungsdauer der Ausführungsvorschriften über
Zeugnisse in der Berliner Schule ............0.0.0.0000000004 N Ta
Hinweise auf Stellenausschreibungen ..........-
Amtliche Mitteilung ...........
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Der Senator für Schulwesen
An alle Oberschulen
alle Sonderschulen
die Bezirksämter
nachrichtlich
an den Senator für Arbeit und Soziales
ABI. S. 69
Rundschreiben
über das Verzeichnis
der öffentlichen berufsbildenden Oberschulen,
der Aufnahmeschulen
und der für die Berufe jeweils zuständigen Berufsschulen
(Berufskatalog)
Stand: 1. Februar 1981
Vom 18. Dezember 1980
Schul IIc B 32
Fernruf: 30 32 — 4 10 oder 30 32 — 1, intern 9 87 —- 4 10
Ich gebe nachstehend das Verzeichnis der berufsbildenden
Oberschulen, der Aufnahmeschulen und der für die Berufe
jeweils zuständigen, Berufsschulen (Berufskatalog) be-
kannt.
Das im Berufskatalog — Abschnitt C, Spalte 4 — aufge-
führte Kurzzeichen gibt die für den in Spalte 1 genannten
Beruf zuständige Schule an. Die Kurzzeichen sind nur für
den inneren Betrieb der Verwaltung bestimmt.
Mein Rundschreiben vom 15. Januar 1980 (ABl. S.217 —
DBIl. III S. 5) wird hiermit aufgehoben.
Im Auftrag
Bath
Verzeichnis
A. Öffentliche berufsbildende Oberschulen .........
B. Aufnahmeschulen ..:..
C. Berufskatalog ...- Hl SC Ai
Zuständige Schulen für den Unterricht der
Schüler in den nachstehend anerkannten oder
als anerkannt geltenden Ausbildungsberufen .
Zuständige Schulen für sonstige Schüler ....
a). Berufsfachschulen - 00er ne
9). Fachoberschulen + ER
c) Berufsbefähigende Lehrgänge ...........
ad) Sonstiger rer Fb AA Ah
D. Hinweis auf private berufsbildende Oberschulen .
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