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Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.10 12. November 1980
Anmerkungen:
ı) Eines der Fächer Englisch, zweite Fremdsprache, Ma-
thematik, Physik oder Chemie muß als zweites Profil
gewählt werden. In dem als zweites Profil gewählten
Fach erhöht sich im zweiten Halbjahr die Anzahl der
Unterrichtswochenstunden auf die in Klammern ange-
gebene Zahl.
Neubeginn des Unterrichts oder Fortsetzung. des in
Klasse 9 begonnenen Unterrichts zur Erfüllung der
Fremdsprachenauflagen gemäß Nummer 4 Abs.6. Die
neu begonnene zweite. Fremdsprache kann nicht zwei-
tes Profil sein.
Das Unterrichtsfach „Grundlagen der Metalltechnik“
ist ein Integrationsfach, das die Fächer „Technologie“,
„Fachbezogene Mathematik“ und „Fachbezogene Phy-
sik“ (mit einem geringen Anteil fachbezogener Chemie)
umfaßt. Der zeitliche Anteil von „Technologie“ am ge-
samten Unterricht des Faches „Grundlagen .der Me-
talltechnik‘“ beträgt drei Wochenstunden; die verblei-
bende Unterrichtszeit entfällt zu gleichen Teilen auf
„Fachbezogene Mathematik“ und auf „Fachbezogene
Physik“ (einschließlich des geringen Anteils fachbezo-
gener Chemie). In dem Fach „Grundlagen der Metall-
technik“ wird gemäß Nummer 5 eine Klassenarbeit
im Schulhalbjahr angefertigt und eine Zeugnisnote
erteilt.
Davon ca. 220 Stunden schwerpunktbezogen. Es wer-
den zwei praktische Arbeiten im Schulhalbjahr mit ei-
nem Gesamtumfang von je vier bis acht Unterrichts-
stunden gefertigt. Die praktischen Arbeiten können
auch einen schriftlichen Teil enthalten, dessen Anfor-
derungen auf eine mittlere Bearbeitungszeit von etwa
30. Minuten zugeschnitten sein sollten. Bei der Fest-
setzung der Note in diesem Fach wird die aus dem
arithmetischen Mittel der Noten für diese Arbeiten
gebildete Gesamtleistung zu einem Drittel berücksich-
tigt.
Fortsetzung des in Klasse 7 begonnenen Unterrichts
in der zweiten Fremdsprache.
Es ist schulorganisatorisch sicherzustellen, daß eine
Teilnahme am Religionsunterricht im Umfang von zwei
Wochenstunden gemäß $24 Abs.1 SchulG möglich ist
(vgl. auch Nummer 6 Abs. 4 AV-GO).
„Anlage 3a - Berufsfeld II._ (Metalltechnik)
Stundentafel des Berufsgrundbildungsjahres, zugleich Ein-
führungsphase —- BGJ/s (OG) —
A — Berufsfeldübergrei-
fender Lernbereich
Deutsch
Politische Weltkunde/
Sozialkunde
Englisch') *
2. Fremdsprache! )*)
= Berufsfeldbezogener
Lernbereich
I. Fachtheorie
Mathematik’) 2 z 2 (4) 2 (4)
Physik') 2 zZ a GB) — (3)
Chemie') 2 2 — (3) — (3)
Grundlagen der
Metalltechnik*)
Technisches Zeichnen
II. Fachpraxis
Grundfertigkeiten der
Metalltechnik")
Summe!)
C — Fakultativer Unterricht
Sport
2. Fremdsprache') *)
Summe
:
Anlage 3b —- Berufsfeld II (Metalltechnik) .
Stundentafel des Kurssystems der gymnasialen Oberstufe — Kursstundentafel —)
Mögliche Kombinationen
der Prüfungsfächer”)
Ce 2) 8.
Prüfungsfach")
4,
Dh)
M MFT PW D
2 M MFT PW FS)
3 FS‘) MFT PW M
i FS‘) MFT PW Ph
5 FS‘) MFT PW Ch
6 FS:) MFT PW Inf.
7 Ph MFT PW FS')
8 Ph MFT PW D .
9 Ch. MFT PW FS‘) 4
10 Ch MFT PW D 4
Zahl der Kurse, die während der ersten vier Halbjahre des
Kurssystems mindestens besucht werden müssen, und der
Kurse, die mindestens in die Gesamtqualifikation eingebracht
werden müssen‘)°)‘), auf Grund der Festlegung der Prü-
fungsfächer
FSs8)i)Je) AF1') PW M Ph Ch Inf. MFT _SP))°)
2-6
Ar
2')
2!)
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4')
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4.83
4_R
4
4—8
4-8
2-6
4-8
2-6
2
2!)
Anmerkungen:
a) Abkürzungen und Zuordnung der Fächer zu den Aufgabenfeldern:
AF1 = Aufgabenfeld 1 (sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld):
D = Deutsch
FS = Fremdsprache
Aufgabenfeld 2 (gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld)::
PW xz— Politische Weltkunde