Dienstblatt-des Senats von Berlin Teil III Nr. 1 25. Januar 1980
„Anlage 2a - Berufsfeld VII (Chemie, Physik, Biologie)
Stundentafel des Berufsgrundbildungsjahres, zugleich Einführungsphase - BGJ/s (OG) -
—- Schwerpunkt: Laboratoriumstechnik —
11. Jahrgangsstufe
2. Halbjahr
ohne mit
Fremdsprachen-
auflage
1. Halbjahr
ohne mit
Fremdsprachen-
auflage
A — Berufsfeldübergreifender Lernbereich
Deutsch!) ?)
Politische Weltkunde/Sozialkunde
Englischt) 2)
2. Fremdsprache1)2)3)
7
2 (4)
2 (4)
2
2: (4)
2 (4)
2 (4)
3 — Berufsfeldbezogener Lernbereich
I. Fachtheorie
Mathematik!) 2)
Physik1)
Chemie!)
Biologie!)
II. Fachpraxis
Physik/Chemie/Biologie5)
Laboratoriumstechnik
(Physik, Chemie, Biologie)5)
Summe?)
3
(4)
3 (4)
I
3
3
LE
x
15
33 (34) 35 (36)
15
%5
C — Fakultativer Unterricht
Sport
2. Fremdsprache!) ?) 4)
2
2 (4) -
37 37 (38) 37 (38)
Summe®)
Anmerkungen:
1) Eines der Fächer Deutsch, Englisch, Zweite Fremdsprache, Mathematik, Physik,
Chemie, Biologie muß als zweites Profil gewählt werden.
2) Wird eines der Fächer Deutsch, Englisch, Zweite Fremdsprache oder Mathematik
als zweites Profil gewählt, so erhöht sich im zweiten Halbiahr die Anzahl der Unter-
richtswochenstunden auf die in Klammern angegebene Zahl.
Neubeginn des Unterrichts oder Fortsetzung des in Klasse 9 begonnenen Unterrichts
zur Erfüllung der Fremdsprachenauflagen gemäß Nummer 4 Abs. 6. Die neubegon-
nene Zweite Fremdsprache kann nicht zweites Profil sein.
4) Fortsetzung des in Klasse 7 begonnenen Unterrichts in der Zweiten Fremdsprache.
5) In jedem der drei Fächer wird eine praktische Arbeit von 3 bis 4 Unterrichtsstunden
mit schriftlichem Teil gefertigt, die hei der Festsetzung der Note für das Fach im
Rahmen der Fachpraxis mit einem Drittel berücksichtigt wird.
Es ist schulorganisatorisch sicherzustellen, daß eine Teilnahme am Religionsunter-
richt im Umfang von zwei Wochenstunden gemäß 8 24 Abs.1 SchulG möglich ist
(vgl. auch Nummer 6 Abs. 4 AV-GO).“
Sehen 2
2.
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Februar
1980 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt Nummer 1
Buchstabe c mit Wirkung vom 1. September 1979 in
Kraft.