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Volume Nr. 20, 11. Dezember 1979

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIIXI Nr.20 11. Dezember 1979 
a ET 
333 
Bezirks muß berücksichtigt werden, daß nach der Stellen- 
verteilung möglichst alle Fachbereiche an den Realschulen 
des Bezirks erfaßt werden. 
30 — Gestaltung des Aufgabenbereichs für Fachlehrer 
Die Festlegung der Aufgabenbereiche für Fachlehrer 
(BesGr. A 11) im Fachbereich „Schreibtechnische Fächer‘‘ 
(vgl. Nummer 22 Abs.1) bedarf vor der Stellenausschrei- 
bung der vorherigen Zustimmung des zuständigen Schul- 
aufsichtsbeamten beim Senator für Schulwesen. Es sind 
en. weder die Aufgabenbereiche in Nummer 22 Abs. 1 Buch- 
staben a und c oder in Nummer 22 Abs.1 Buchstaben b 
und c zu verbinden. 
Andere als die in Nummer 22 genannten Aufgabenbereiche 
für Fachlehrer - zur Koordinierung schulfachlicher Auf- 
gaben etc. — sind gegenwärtig nicht vorhanden. 
31 — Besetzung der Funktionen an Gesamtschulen 
Die Funktionen der ständigen Vertretung des Leiters einer 
Gesamtschule ohne Oberstufe, der pädagogischen Koordi- 
nierung sowie der Fachbereichsleitung an. den Gesamt- 
schulen (Jahrgangsstufen 7 bis 10) können wahlweise mit 
Gesamtschulrektoren der Besoldungsgruppe A 14 LBesO A, 
gegebenenfalls .(bei ständigen Schulleitervertretern) A 14 + 
Amtszulage oder mit Studiendirektoren der Besoldungs- 
gruppe A 15 BBesO A/LBesO A besetzt werden. 
IV. Schlußbestimmungen 
82 — Inkrafttreten 
Diese. Richtlinien treten am 1. Dezember 1979 in Kraft 
Gleichzeitig treten die Richtlinien für die einheitliche Ge- 
staltung und Zuordnung von Aufgabenbereichen an Ober: 
schulen und Gesamtschulen vom 11. November 1976 (DBI 
111/1976 Nr. 40) außer Kraft. 
In Vertretung 
Koch
	        
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