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Volume Nr. 20, 11. Dezember 1979

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.20 11. Dezember 1979 
Mitwirkung bei der Erarbeitung und Fortentwicklung 
von Rahmenplänen; 
Unterstützung der Kollegen bei der Erarbeitung von 
Arbeitsunterlagen, Prüfungsaufgaben und Methoden 
zur Leistungsbewertung und Leistungskontrolle; 
Beratung bei der Auswahl von Lehr- und Lernmitteln, 
Beobachtung der fachlichen und didaktischen Litera- 
tur, Förderung des Medieneinsatzes einschließlich 
Überwachung der Fachräume und Unterrichtsmittel 
des Faches; . 
Anfertigung von sonstigen Gutachten, einschließlich 
für Prüfungen von Studierenden. 
831 
Erarbeitung von Grundsätzen für eine einheit- 
liche Leistungsbewertung innerhalb des Fach- 
bereichs, soweit nicht der Gesamtkonferenz nach 
Maßgabe des 8 14 SchulVerfG vorbehalten; 
Beobachtung und Auswertung der fachlichen 
und didaktischen Literatur des Fachbereichs; 
Förderung des Medieneinsatzes; 
Koordination und Beratung zur Auswahl von 
Lehr- und Lernmitteln im Fachbereich. 
Wahrnehmung von Aufgaben bei der Raum-, 
Funktions- und Ausstattungsplanung für kauf- 
männische berufsbildende Schulen und berufs- 
feldbezogene Oberstufenzentren; 
Wahrnehmung von Aufgaben bei der Erarbei- 
tung und Fortentwicklung von Rahmenplänen 
für die Fächer des Fachbereichs; Erstellung von 
Gutachten über die fachliche und didaktische 
Literatur des Fachbereichs; 
Unterstützung und Beratung der Schulaufsicht 
in Fragen der Lehrerfort- und -weiterbildung 
innerhalb des Fachbereichs; 
Tätigkeit im Prüfungsausschuß der Staatlichen 
Prüfung für Lehrer der Kurzschrift und des 
Maschinenschreibens. 
Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der 
pädagogischen Zusatzausbildung für Fachlehrer 
des Fachbereichs, insbesondere: 
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung 
von fachdidaktischen Veranstaltungen, Durch- 
führen von Unterrichtsbesuchen, Fertigen von 
Zwischen- und Endgutachten; ; 
Mentorentätigkeit im Fachbereich. 
mit einem Diplom als Sportlehrer nach einem 
sechssemestrigen Hochschulstudium zur Koordinie- 
rung schulfachlicher Aufgaben 
— BesGr. A 12 LBesO A 
Aufgabenbereich: 
Mithilfe auf schulübergreifender Ebene bei‘ der 
Organisation aller bezirklichen Maßnahmen im 
Schulsport (z. B. bei Wettkampfveranstaltungen 
des Bezirks, bei den Bundesjugendspielen, bei zen- 
tralen Schulsportveranstaltungen, bei der Unter- 
stützung von Neigungs-, Förder- und Leistungs- 
gruppen, bei der Koordinierung der. Arbeit der 
Fachbereichsleiter, bei der Zusammenarbeit von 
Schulen und Vereinen); 
Mithilfe bei wichtigen schulübergreifenden Koordi- 
nationsaufgaben; 
Unterstützung bei der Beratung der Lehrer, Schul- 
leiter und. Schulaufsichtsbeamten in allen Fragen 
des Schulsports; 
Fachliche Beratung in Fragen der Lehreraus-, 
-fort- und -weiterbildung; . 
Beratung-in Angelegenheiten von Bau und Unter- 
haltung der Schulsportanlagen; 
Mitwirkung bei den Planungen im Bereich Schul- 
sport. : 
Aufgabenbereiche im Rahmen der Lehrgänge an 
Volkshochschulen (Allgemeine Hochschul- oder Fach- 
hochschulreife) 
Studiendirektor 
— als Leiter von Lehrgängen an einer Volkshochschule 
zum Erwerb der Hochschulreife 
BesGr. A.15 LBesO A 
a) Lehrgangsleiter/allgemeine Hochschulreife 
Aufgabenbereich: 
Leitung der Lehrgänge, die zum Erwerb der allgemeinen 
Hochschulreife führen; Organisations- und Verwaltungs- 
aufgaben des Lehrgangs, insbesondere Regelung des tech- 
nischen Unterrichtsablaufs (Stundenpläne, Raumbelegung, 
Vertretung, Aufsichten); 
Wahrnehmung von Planungs- und Koordinierungsaufgaben, 
Kooperation mit anderen Lehrgangsleitern und anderen 
Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges, Beratung der 
Lehrkräfte in pädagogisch-didaktischen Fragen, Durch- 
führung und Weiterentwicklung der Rahmenpläne für 
Unterricht und Erziehung, Ausgleich der Fächeranforde- 
rungen, Objektivierung der Leistungsbewertung und Ein- 
heitlichkeit der Bewertungsmaßstäbe, Fragen der Differen- 
zierung des Unterrichtsangebotes, Abstimmen von Lern- 
zielen und Unterrichtsschwerpunkten, didaktische Absiche- 
rung neuer Unterrichtsschwerpunkte, Anregung von Inno- 
vationen, Vorsitz bei Abiturprüfungen, Anfertigung von 
Gutachten und Zweitgutachten bei Reifeprüfungen. 
b) Lehrgangsleiter/Fachhochschulreife 
Aufgabenbereich: 
Wie unter Buchstabe a mit folgender Änderung: 
An die Stelle der Wörter „der allgemeinen Hochschulreife‘ 
treten die Wörter „der Fachhochschulreife‘, an die Stelle 
der. Wörter „bei Reifeprüfungen‘“ die Wörter „bei Prüfun- 
gen zum Erwerb der Fachhochschulreife‘“. Die Wörter 
„Vorsitz bei Abiturprüfungen‘“ fallen weg. 
2) 
C. Aufgabenbereiche für Fachlehrer 
22 — Fachlehrer ‘ 
(1) — zur. Koordinierung schulfachlicher Aufgaben, zur 
Fachberatung der Schulaufsicht oder zur Verwen- 
dung in der Aus- und Fortbildung der Fachlehrer 
jeweils nach mindestens dreijähriger Dienstzeit seit 
Anstellung als Fachlehrer in der Besoldungsgruppe 
A 10 
im Fachbereich „Schreibtechnische Fächer‘ an be- 
rufsbildenden Schulen einschließlich der berufsfeld- 
bezogenen Oberstufenzentren 
— BesGr. A 11 LBesO A 
D. Aufgabenbereiche für Amter des Schulpsychologischen 
Dienstes 
283 — Aufgabenbereiche für Ämter des Schulpsychologi- 
schen Dienstes 
(1) Schulpsychologiedirektor 
— BesGr. A 15 BBesO A 
Aufgabenbereich: 
Leitung der bezirklichen schulpsychologischen Beratungs- 
stelle und deren Vertretung nach außen; 
Koordinierung. aller Aufgaben der schulpsychologischen 
Beratungsstelle; 
Zusammenarbeit mit den Erziehungsberatungsstellen, den 
Schulgesundheits- und Familienfürsorgestellen sowie ande- 
ren Einrichtungen, die für die Untersuchung und Betreu- 
ung von Kindern und Jugendlichen zuständig sind. 
a 
Unterstützung des Schulleiters, des. Kollegiums 
und der Schulaufsicht in pädagogisch-didakti- 
schen und organisatorischen Fragen des Fach- 
bereichs, insbesondere: Vorbereitung und Durch: 
führung von Fachkonferenzen für die Fächer 
des Fachbereichs; 
Koordination innerhalb des Fachbereichs bei der 
Durchführung der Rahmenpläne für Unterricht 
und Erziehung, Wahrnehmung von Aufgaben bei 
der Erarbeitung und Fortentwicklung von Rah- 
menplänen für die Fächer des Fachbereichs;
	        
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