Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.20 11. Dezember 1979
Mitwirkung bei der Erarbeitung und Fortentwicklung
von Rahmenplänen;
Unterstützung der Kollegen bei der Erarbeitung von
Arbeitsunterlagen, Prüfungsaufgaben und Methoden
zur Leistungsbewertung und Leistungskontrolle;
Beratung bei der Auswahl von Lehr- und Lernmitteln,
Beobachtung der fachlichen und didaktischen Litera-
tur, Förderung des Medieneinsatzes einschließlich
Überwachung der Fachräume und Unterrichtsmittel
des Faches; .
Anfertigung von sonstigen Gutachten, einschließlich
für Prüfungen von Studierenden.
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Erarbeitung von Grundsätzen für eine einheit-
liche Leistungsbewertung innerhalb des Fach-
bereichs, soweit nicht der Gesamtkonferenz nach
Maßgabe des 8 14 SchulVerfG vorbehalten;
Beobachtung und Auswertung der fachlichen
und didaktischen Literatur des Fachbereichs;
Förderung des Medieneinsatzes;
Koordination und Beratung zur Auswahl von
Lehr- und Lernmitteln im Fachbereich.
Wahrnehmung von Aufgaben bei der Raum-,
Funktions- und Ausstattungsplanung für kauf-
männische berufsbildende Schulen und berufs-
feldbezogene Oberstufenzentren;
Wahrnehmung von Aufgaben bei der Erarbei-
tung und Fortentwicklung von Rahmenplänen
für die Fächer des Fachbereichs; Erstellung von
Gutachten über die fachliche und didaktische
Literatur des Fachbereichs;
Unterstützung und Beratung der Schulaufsicht
in Fragen der Lehrerfort- und -weiterbildung
innerhalb des Fachbereichs;
Tätigkeit im Prüfungsausschuß der Staatlichen
Prüfung für Lehrer der Kurzschrift und des
Maschinenschreibens.
Wahrnehmung von Aufgaben im Rahmen der
pädagogischen Zusatzausbildung für Fachlehrer
des Fachbereichs, insbesondere:
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung
von fachdidaktischen Veranstaltungen, Durch-
führen von Unterrichtsbesuchen, Fertigen von
Zwischen- und Endgutachten; ;
Mentorentätigkeit im Fachbereich.
mit einem Diplom als Sportlehrer nach einem
sechssemestrigen Hochschulstudium zur Koordinie-
rung schulfachlicher Aufgaben
— BesGr. A 12 LBesO A
Aufgabenbereich:
Mithilfe auf schulübergreifender Ebene bei‘ der
Organisation aller bezirklichen Maßnahmen im
Schulsport (z. B. bei Wettkampfveranstaltungen
des Bezirks, bei den Bundesjugendspielen, bei zen-
tralen Schulsportveranstaltungen, bei der Unter-
stützung von Neigungs-, Förder- und Leistungs-
gruppen, bei der Koordinierung der. Arbeit der
Fachbereichsleiter, bei der Zusammenarbeit von
Schulen und Vereinen);
Mithilfe bei wichtigen schulübergreifenden Koordi-
nationsaufgaben;
Unterstützung bei der Beratung der Lehrer, Schul-
leiter und. Schulaufsichtsbeamten in allen Fragen
des Schulsports;
Fachliche Beratung in Fragen der Lehreraus-,
-fort- und -weiterbildung; .
Beratung-in Angelegenheiten von Bau und Unter-
haltung der Schulsportanlagen;
Mitwirkung bei den Planungen im Bereich Schul-
sport. :
Aufgabenbereiche im Rahmen der Lehrgänge an
Volkshochschulen (Allgemeine Hochschul- oder Fach-
hochschulreife)
Studiendirektor
— als Leiter von Lehrgängen an einer Volkshochschule
zum Erwerb der Hochschulreife
BesGr. A.15 LBesO A
a) Lehrgangsleiter/allgemeine Hochschulreife
Aufgabenbereich:
Leitung der Lehrgänge, die zum Erwerb der allgemeinen
Hochschulreife führen; Organisations- und Verwaltungs-
aufgaben des Lehrgangs, insbesondere Regelung des tech-
nischen Unterrichtsablaufs (Stundenpläne, Raumbelegung,
Vertretung, Aufsichten);
Wahrnehmung von Planungs- und Koordinierungsaufgaben,
Kooperation mit anderen Lehrgangsleitern und anderen
Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges, Beratung der
Lehrkräfte in pädagogisch-didaktischen Fragen, Durch-
führung und Weiterentwicklung der Rahmenpläne für
Unterricht und Erziehung, Ausgleich der Fächeranforde-
rungen, Objektivierung der Leistungsbewertung und Ein-
heitlichkeit der Bewertungsmaßstäbe, Fragen der Differen-
zierung des Unterrichtsangebotes, Abstimmen von Lern-
zielen und Unterrichtsschwerpunkten, didaktische Absiche-
rung neuer Unterrichtsschwerpunkte, Anregung von Inno-
vationen, Vorsitz bei Abiturprüfungen, Anfertigung von
Gutachten und Zweitgutachten bei Reifeprüfungen.
b) Lehrgangsleiter/Fachhochschulreife
Aufgabenbereich:
Wie unter Buchstabe a mit folgender Änderung:
An die Stelle der Wörter „der allgemeinen Hochschulreife‘
treten die Wörter „der Fachhochschulreife‘, an die Stelle
der. Wörter „bei Reifeprüfungen‘“ die Wörter „bei Prüfun-
gen zum Erwerb der Fachhochschulreife‘“. Die Wörter
„Vorsitz bei Abiturprüfungen‘“ fallen weg.
2)
C. Aufgabenbereiche für Fachlehrer
22 — Fachlehrer ‘
(1) — zur. Koordinierung schulfachlicher Aufgaben, zur
Fachberatung der Schulaufsicht oder zur Verwen-
dung in der Aus- und Fortbildung der Fachlehrer
jeweils nach mindestens dreijähriger Dienstzeit seit
Anstellung als Fachlehrer in der Besoldungsgruppe
A 10
im Fachbereich „Schreibtechnische Fächer‘ an be-
rufsbildenden Schulen einschließlich der berufsfeld-
bezogenen Oberstufenzentren
— BesGr. A 11 LBesO A
D. Aufgabenbereiche für Amter des Schulpsychologischen
Dienstes
283 — Aufgabenbereiche für Ämter des Schulpsychologi-
schen Dienstes
(1) Schulpsychologiedirektor
— BesGr. A 15 BBesO A
Aufgabenbereich:
Leitung der bezirklichen schulpsychologischen Beratungs-
stelle und deren Vertretung nach außen;
Koordinierung. aller Aufgaben der schulpsychologischen
Beratungsstelle;
Zusammenarbeit mit den Erziehungsberatungsstellen, den
Schulgesundheits- und Familienfürsorgestellen sowie ande-
ren Einrichtungen, die für die Untersuchung und Betreu-
ung von Kindern und Jugendlichen zuständig sind.
a
Unterstützung des Schulleiters, des. Kollegiums
und der Schulaufsicht in pädagogisch-didakti-
schen und organisatorischen Fragen des Fach-
bereichs, insbesondere: Vorbereitung und Durch:
führung von Fachkonferenzen für die Fächer
des Fachbereichs;
Koordination innerhalb des Fachbereichs bei der
Durchführung der Rahmenpläne für Unterricht
und Erziehung, Wahrnehmung von Aufgaben bei
der Erarbeitung und Fortentwicklung von Rah-
menplänen für die Fächer des Fachbereichs;