Dienstblatt des Senats von Berlin
Teil III Wissenschaft und Kunst
Schulwesen
Nr. 11
Berlin, den 2. August 1979
BERLIN
Inhalt
25. 06. 1979 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Richtlinien über Teilungsstunden im Fremdsprachen-
unterricht an Oberschulen .........- „A 141
25.06. 1979 Anordnung über die Übertragung der Verwaltung der Staatlichen Fachschule für das Hotel- und
Gaststättengewerbe Berlin an das Bezirksamt Steglitz von Berlin .. WR 142
25.06. 1979 Anordnung über die Rücknahme der Übertragung der Verwaltung der Staatlichen Fachschule für
das Hotel- und Gaststättengewerbe Berlin an das Bezirksamt Wilmersdorf von Berlin ........ .. 142
Zweite Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ordnung der Ausbildung und Prüfung an der
Staatlichen Technikerschule Berlin ..............4- ge A
Hinweise auf Stellenausschreibungen ........
Der Senator für Schulwesen
An alle Oberschulen
die. Bezirksämter
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken
Verwaltungsvorschriften
zur Änderung der Richtlinien über Teilungsstunden
im Fremdsprachenunterricht an Oberschulen
Vom 25. Juni 1979
Schul HecB1
Fernruf: 30 32 — 4 69 oder 30 32 —- 1, intern 9 87 — 4 69
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchstabe b AZG in Verbindung
mit 8 7 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Ver-
waltung vom 8. Dezember 1976 (GVBl. S. 2735, 2898) wird
bestimmt:
Die Richtlinien über Teilungsstunden im Fremdspra-
chenunterricht an Oberschulen vom 22. August 1974
(DBI. IIT S. 179) werden wie folgt geändert:
a) In Nummer 5 erhält der Satz 1 folgende Fassung:
„Die Teilungsstunden sind in den jährlich nach dem
Stand vom 1. Oktober zu fertigenden Schulüber-
sichten aufzuführen.“
In Nummer 6 wird das Zitat: „Ausführungsvor-
schriften über den Unterricht für Kinder auslän-
Adischer Arbeitnehmer vom 15. April 1971 (DBl. III
S. 155)“ durch das Zitat: „Ausführungsvorschriften
über den Unterricht für ausländische Kinder und
Jugendliche vom 13. Dezember 1977 (DBl. 1978 III
8.2)“ ersetzt.
In Nummer 7 wird das Datum „30. August 1979“
durch das Datum „31. Dezember 1981“ ersetzt.
2.
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 31. Juli 1979
in Kraft.
ım Auftrag
Bath