5enatsbiblietkel:
Ber] im
Dienstblatt des Senats von Berlin
Teil IL Wissenschaft und Kunst
Schulwesen
Nr.
51
Berlin, den 10. März 1978
BERLIN
Inhalt
31.01.1978 Ausführungsvorschriften für die Klassen 7 bis 10 der Hauptschule, der Realschule und des Gym-
nasiums — Sek I —- Ordnung - - AEG
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Der Senator für Schulwesen
An alle Hauptschulen
alle Realschulen
alle Gymnasien .
alle Sonderschulen mit Klassen 7 bis 10
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken
die Bezirksämter
nachrichtlich
an alle Gesamtschulen
alle berufsbildenden Oberschulen
ABI. S. 343
Ausführungsvorschriften
für die Klassen 7 bis 10
der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums
- Sek I — Ordnung —
Vom 31. Januar 1978
Schul II c A 3 — Fernruf:
Durchw.: 30 32 589, Vermittl.: 30 32 - 1, intern: (987) 589
[nhaltsübersicht
[. Allgemeine Bestimmungen
L. Geltungsbereich
2. Bildungsziele
3. Stundentafeln
Fördermaßnahmen für Kinder von deutschen Aussied-
iern und von Ausländern
Förderung von Schülern mit Lese- und Rechtschreib-
schwierigkeiten
6. Fördermaßnahmen für verhaltensgestörte Schüler
7. Leistungsdifferenzierung in der Hauptschule
8. Aufnahme und Probezeit
9. Wechsel des Oberschulzweiges im Zusammenhang mit
der Probezeit
II. Versetzung
10. Begriff der Versetzung
11. Verfahren
L2. Allgemeine Kriterien für die Versetzungsentscheidung
i3. Kriterien für die Nichtversetzung
14. Wiederholung einer Klassenstufe, Abgang bei Nicht-
eignung
Wirkung einer Nichtversetzung für einen anderen
Oberschulzweig Pc
L6. Überspringen einer Klasse
17. Verbot der Rückversetzung
18. Benachrichtigung
19. Zeugnisvermerke
II. Nachversetzung
20. Allgemeines
21. Zulassung zur Prüfung
22. Nichtteilnahme an Prüfungen
23. Niederschrift über die Prüfung
24. Verfahren bei Täuschungen und anderen Unregel-
mäßigkeiten
25. Schriftliche Prüfung
26. Mündliche Prüfung und Gesamtergebnis
27. Prüfungsbescheinigung
IV. Wechsel des Oberschulzweiges
28. Wechsel von der Hauptschule zu Realschule und Gym-
nasium — Wechsel von der Realschule zum Gymnasium
Besonderheiten der Aufnahme in die Aufbauklasse des
Gymnasiums
Wechsel vom Gymnasium zu Realschule und Haupt-
schule — Wechsel von der Realschule zur Hauptschule
Wechsel zwischen Normalform und Aufbauform des
Gymnasiums
Wechsel zwischen der Gesamtschule (Klassenstufen 7
bis 10) und den Oberschulzweigen Hauptschule, Real-
schule und Gymnasium .
Aufnahme von Schülern ohne unmittelbar vorangegan-
genen Besuch einer anderen öffentlichen Schule
V. Beendigung des Bildungsganges
34. Abschlußklassen, Abschlüsse
35. Entlassungstage
36. Bescheinigung eines dem Abschluß der Realschule
gleichwertigen Bildungsstandes zum Abschlußzeugnis
der Hauptschule (Klasse 10)
Gleichwertigkeit einer nicht abgeschlossenen Schul-
bildung mit dem Abschluß der Haupt- oder Realschule
VI. Schlußvorschriften
38. Geltungsdauer und Ersetzung älterer Vorschriften