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Volume Nr. 10, 8. September 1978

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1978 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil III Nr.10 8. September 1978 
ED —————————— 
gehören Erfassung des Themas und der Teilthemen und Verknüpfung mit im Unterricht 
erworbenen Kenntnissen; zum Aspekt „Form“ gehören Komposition des Textes (Aufbau, 
Gedankenfolge, point of view etc.), Stil (Stilmittel, Sprachebenen, Register und ihre 
Funktionen im Text, gegebenenfalls Textsorte); zum Aspekt „Problemerörterung‘“ gehören 
persönliche Stellungnahme zu in der Textvorlage dargelegten Einstellungen, Einordnung 
der Ergebnisse in Zusammenhänge, die im Unterricht erarbeitet worden sind. 
Die Themaaufgabe besteht aus einem Thema, das sich auf einen im Unterricht behandelten 
Bereich bezieht. Der Prüfling soll einen Teilaspekt dieses Bereichs problematisieren, der 
in dieser Fragestellung im Unterricht nicht behandelt worden ist. Die Aufgabenstellung 
soll eine Reproduktion von im Unterricht behandelten Texten ausschließen. Folgende 
Fertigkeiten und Fähigkeiten des Prüflings sollten überprüft werden: Entfaltung des 
Themas; Komposition des Textes, d.h. die sinnvolle Gliederung und Verknüpfung von 
Gedanken; angemessenes Ausdrucksvermögen; für den Sachverhalt notwendiges Wissen; 
Beurteilung der mit dem Sachverhalt verknüpften Probleme. 
Ist Englisch Leistungsfach, sind beide Aufgabenarten zugelassen. Bei der Aufgabenart 
„Textaufgabe“ beträgt der. Umfang der vorgelegten Texte 600 bis 800 Wörter; der Auf- 
gabenapparat besteht aus vier bis fünf Fragen, von ’denen der Prüfling drei bis vier‘ zur 
Bearbeitung auswählt. Die erwartete Eigenleistung des Prüflings beträgt bei beiden Auf- 
gabenarten 700 Wörter; die Bearbeitungszeit beträgt 270 Minuten. Ist Englisch weiteres 
schriftliches Prüfungsfach, ist nur die Aufgabenart „Textaufgabe“ möglich. Der Umfang 
des vorgelegten Textes beträgt 400 bis 600 Wörter; der Aufgabenapparat besteht aus 
vier bis sechs Fragen, die sich nur auf die Aspekte „Inhalt“ und „Problemerörterung“ be- 
ziehen und von denen der Prüfling drei zur Bearbeitung auswählt. Die erwartete Eigen- 
leistung des Prüflings umfaßt 500 Wörter; die Bearbeitungszeit beträgt 210 Minuten. 
Aufgabenvorschläge 
Soweit die in Nummer 1 Abs.2 genannten Ausführungsvorschriften vorsehen, daß dem 
Senator für Schulwesen Aufgabenvorschläge eingereicht werden, gelten die folgenden 
Vorschriften der Ziffern 1.2.2 und 1.2.3. 
Für eine Prüfung im Leistungsfach werden zwei Textaufgaben und zwei Themaaufgaben 
eingereicht, von denen der Senator für Schulwesen zwei Aufgaben, und zwar eine Textauf- 
gabe und eine Themaaufgabe auswählt. Für eine Prüfung in einem weiteren schriftlichen 
Prüfungsfach werden drei Textaufgaben eingereicht, von denen der Senator für Schul- 
wesen zwei auswählt. 
Zu den eingereichten Vorschlägen gehören Angaben über Quellen, Wortzahlen und Vokabel- 
hilfen. Veränderungen und Kürzungen werden nur allgemein angegeben. Die Vorlage 
kürzerer oder längerer Texte ist zu begründen. Mit den Vorschlägen ist die von den Prüf- 
lingen erwartete Leistung in den wesentlichen Punkten stichwortartig zu skizzieren. Bei 
der Textaufgabe ist es nicht notwendig, die erwartete Inhaltsangabe zu beschreiben. Die 
Erwartungen in bezug auf Form und Problemerörterung müssen jedoch beschrieben wer- 
den; damit ist keine inhaltliche Festlegung verbunden, jedoch muß erkennbar sein, welche 
Lösungsmöglichkeiten jeweils gesehen werden. Bei der Themaaufgabe sind in groben 
Zügen die inhaltlichen Erwartungen festzuhalten. 
Der didaktische Zusammenhang der Aufgabe mit einem vorangegangenen Unterricht wird 
deutlich durch eine kurze Erläuterung der Sachgebiete, die im Unterricht bereits behan- 
delt worden sind; aus dieser Erläuterung muß hervorgehen, wo die vom Prüfling geforderte 
selbständige Leistung beginnt. 
Sonstige Angaben 
Den Prüflingen werden die Aufgaben einschließlich der Fragen vorgelegt und einmal 
vorgelesen. Der Prüfling wählt aus den beiden gestellten Aufgaben eine aus. Der Gebrauch 
eines einsprachigen Wörterbuches ist gestattet. 
1.1.2 
1.2 
1.2.1 
1.2.2 
2. 
»ı 
Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeit 
Bewertungskriterien 
Beurteilt wird das Ausdrucksvermögen, die Sprachliche Richtigkeit und der Inhalt. 
Ausdrucksvermögen 
Beim Ausdrucksvermögen werden beurteilt Reichhaltigkeit und Differenziertheit des Wort- 
schatzes, Beherrschung des Sachwortschatzes, Idiomatik, Klarheit des Satzbaus, Kom- 
plexität und Variation im Satzbau, Angemessenheit der Stilebene in bezug auf das Thema 
und die gestellte Aufgabe, Ökonomie und Treffsicherheit der Ausdrucksweise, 
Sprachliche Richtigkeit 
Fehlerarten und Bewertung 
Es sind folgende Fehlerbezeichnungen („Korrekturzeichen‘) zu verwenden 
g (grammar) 
wo (word order) 
con (construction) 
'tense) 
preposition) 
(word) 
(expression) 
‘spelling) 
see above) 
better) 
2.1.1 
2.1.2 
2.1.2.1 
u
	        
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