Dienstblatt des Senats von Berlin Teil II
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Zeitweilige Verlegung von Lerngruppen gymnasialer , ABl. Nr. 50 vom 19. August 1977
Oberstufen bestehender Gymnasien, Sa
Die in das Bildungszentrum eingelagerten Filial- Rektoren/Studiendirektoren an der 3. Oberschule
klassen führen die Bezeichnung, das Kurzzeichen und im Bezirk Reinickendorf;
die Schulnummer der Stammschule.
; ABl. Nr. 52 vom 26. August 1977
— Zusammenarbeit mit anderen Kollegien N 8
a) Im Falle der Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe Stiudiendir ektor’an der Leibniz-Oberschule
als selbständige Schule (Nummer 8 Buchst.a) soll im Bezirk Kreuzberg,
zwischen den Kollegien der beiden Schulen eine enge
Kooperation stattfinden. Eine Kooperation des Lehrer- Op echulkongektor an der Grundschule am Tegelschen
kollegiums der. gymnasialen Oberstufe im Bildungs-
zentrum mit dem eines benachbarten Gymnasiums ist CGrundschulkonrektor an der 33. Grundschule
anzustreben. Hausverwaltender Schulleiter ist der Lei- Sonderschulkonrektor
ter der Gesamtschule. an der 9. Schule für Lernbehinderte
Die in Nummer 8 Buchst. b genannte Organisations- Sonderschulkonrektor .
form kann nur im Benehmen mit dem Senator für an der 10. Schule für Lernbehinderte
Schulwesen eingeführt werden. Eine Kooperation der Gesamtschulrektor/Studiendirektor an der3. Oberschule
in der Oberstufe eingesetzten Lehrer mit gymnasialen im Bezirk Reinickendorf;
Oberstufen anderer Schulen ist auch in diesem Fall ;
zweckdienlich.
Für den Fall, daß die in Nummer 8 Buchst. c genannte ABl. Nr. 54 vom 7. September 1977
Organisationsform gewählt wird, ist dies im Benehmen Ssonderschulkonrektor an der Ernst-Adolf-Eschke-Schule
mit dem Senator für Schulwesen vorzunehmen. Lehrer für Gehörlose
der Gesamtschule können zum Unterricht in der ein- im Bezirk Charlottenb
gelagerten Filiale durch die Dienstbehörde hierzu be- DEN Ariotienburg,
auftragt werden. Studienrat an der Gutenberg-Oberschule
L0 — Entscheidung über die Organisationsform Oberstudiendirektor an der Hermann-Hesse-Oberschule
Studiendirektor an der Theodor-Litt-Oberschule
Dem Senator für Schulwesen sind die Entscheidungen der im Bezirk K b @ l
Bezirke, welche der vorgesehenen Organisationsformen für MR SEIT FEUZDETE,
die zum 1. August 1978 bzw. 1. August 1979 einzurichten- sStudiendirektor an der Sophie-Scholl-Oberschule
den gymnasialen Oberstufen in Bildungszentren gewählt im Bezirk Schöneb
werden sollen, spätestens zum 1. Februar 1978 bzw. zum Im Dezirk SChONEHETS,
Li. Februar 1979 schriftlich mitzuteilen. Studienrat an der Freiherr-vom-Stein-Oberschule
\1. — Inkrafttreten im Bezirk Spandau;
Diese Ausführungsvorschriften treten mit Wirkung vom
L. August 1977 in Kraft. Sie sind bis zu dem Zeitpunkt, an ABl. Nr. 55 vom 16. September 1977
dem die Schüler der Sekundarstufe II endgültig. in anderen . «
Oberschulen (Gymnasien, Oberstufenzentren) untergebracht a Studiendirektor an der 6. O
werden können - voraussichtlich 1983/84 —-, anzuwenden ( SE SCH ey)
und treten spätestens am 31. Juli 1987 außer Kraft. im Bezirk Neukölln;
Im Aufirag ABl. Nr. 57 vom 23. September 1977
Bath
Studiendirektor an der Herder-Oberschule (Gymnasium)
Studiendirektor an der 7. Oberschule
im Bezirk Charlottenburg,
2 Studiendirektoren an der Albert-Schweitzer-Oberschule
im Bezirk Neukölln,
2 Studiendirektoren an der Thomas-Mann-Oberschule
im Bezirk Reinickendorf,
2 Studiendirektoren an der Beethoven-Oberschule
Studiendirektor an der Paulsen-Oberschule
Studiendirektor an der Hermann-Ehlers-Oberschule
Studiendirektor an der Lilienthal-Oberschule
2 Studiendirektoren an der Goethe-Oberschule
2 Studiendirektoren am Gymnasium Steglitz
im Bezirk Steglitz,
Konrektor an der Heinrich-von-Stephan-Oberschule
im Bezirk Tiergarten,
Studiendirektor an der 2. Oberschule
im Bezirk Wedding,
Studiendirektor an der John-F.-Kennedy-Schule
im Bezirk Zehlendorf;
ABl. Nr. 59 vom 30. September 1977
Studiendirektor an der Tannenberg-Oberschule
im Bezirk Steglitz;
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