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Volume Nr. 10, 24. Oktober 1977

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1977 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil II 
147 
- MEN NLA 
entziehen. In allen anderen Fällen beträgt die Frist 
für die Mitteilung der Zahlungseinstellung vierzehn 
Tage zum nächsten Monatsersten. Die Mitteilung hat 
schriftlich zu erfolgen. 
VII — Sonstiges 
L7. Berlin haftet nicht für durch Fremdverschulden wäh- 
rend des Unterrichts sowie auf dem Wege vom und 
zum Unterrichtsort entstehende Personen- oder Sach- 
schäden. 
VII — Schlußvorschriften 
18. Diese Vorschriften treten am 1. Oktober 1977 in Kraft. 
Sie treten mit Ablauf des 30. September 1982 außer 
Kraft. 
Die Ausführungsvorschriften über die Musikschulen 
an den Volkshochschulen Berlins vom 30. Oktober 1973 
(ABl. S. 1428 —- DBl. 1111/1973 Nr. 67) werden aufge- 
hoben. 
Anlage 1 
a) an Konferenzen, Fachbesprechungen und Fortbil- 
dungsseminaren der Musikschule teilzunehmen; 
b‘ sich mit seinen Schülern an Vorspielstunden, öffent- 
lichen Musizierstunden und ähnlichen Veranstal- 
tungen der. Musikschule zu beteiligen; 
den Musikschülern zu empfehlen, sich an Sing- 
und Spielkreisen, musikkundlichen Vorträgen und 
Lehrgängen sowie Kursen für musikalische Grund- 
bildung der Musikschule zu beteiligen. . 
Die Musikschule verpflichtet sich, den Unterricht in 
den Arbeitsplänen anzukündigen und in den Grenzen 
ihrer Möglichkeiten Räume ‚und gegebenenfalls auch 
Lehr- und Lernmaterial leihweise zur Verfügung zu 
stellen. 
Im übrigen gelten die in der Allgemeinen Anweisung 
über die Musikschulen Berlins enthaltenen Grundsätze 
und Regelungen. 
Dieser Vertrag wird für ein Jahr geschlossen. Er ver- 
längert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er 
nicht zwei Monate vorher schriftlich gekündigt wird. 
1000 Berlin ................, den 
Vertrag 
über Vermittlung von Musikunterricht 
instrumentaler oder vokaler Art 
Zwischen 
dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt 
(Unterschrift des Musiklehrers) 
U (Bezirksamt) 
(Anschrift) 
im folgenden Musikschule genannt. 
und 
Herr / Frau / Fräulein as, Müusiklehrer(in), 
(Anschrift) _ 
im folgenden Musiklehrer genannt, 
wird folgender Vertrag geschlossen: 
(1) Die Musikschule erklärt sich bereit, dem Musik- 
lehrer Musikschüler zu vermitteln, die sich bei ihr 
zum Musikunterricht angemeldet haben. 
(2) In der Regel vermittelt die Musikschule nicht 
mehr Musikschüler, als der Lehrer in dreißig Monats- 
wochenstunden unterrichten kann. 
(3) Der Musiklehrer verpflichtet sich, von dem ver- 
mittelten Musikschüler für den Einzelunterricht kein 
Honorar zu fordern, das 85,— DM je Monatswochen- 
stunde übersteigt. Bei Gruppenunterricht darf von den 
einzelnen Musikschülern. nur ein anteiliges Honorar 
in der Höhe gefordert werden, das das Gesamthonorar 
für den Gruppenunterricht 85,— DM je Monatswochen- 
stunde ebenfalls nicht übersteigt. 
Der Musiklehrer verpflichtet sich, auf Verlangen der 
Musikschule den Nachweis einer Schirmbildunter- 
suchung, die nicht länger als vier Wochen zurück- 
liegen darf, zu erbringen. Jährliche Folgeuntersuchun- 
gen können von der Musikschule verlangt werden. 
Der Musiklehrer verpflichtet sich, auch Musikschüler ‚| 
zu unterrichten, denen Förderungsleistungen (Stipen- ; 
dien, Freistellen) gewährt werden. 
Der Musiklehrer verpflichtet sich, mit den ihm ver- 
mittelten Musikschülern Unterrichtsverträge nach dem 
Muster der Anlage 3 der Allgemeinen Anweisung über 
die Musikschulen Berlins vom 30. August 1977 (ABl. 
S. 1360) abzuschließen. Sollte ein’ Unterrichtsvertrag 
gekündigt werden, hat er die Musikschule umgehend 
in Kenntnis zu setzen. 
Anlage 2 
An das 
BezZirKSaMt ae Ge VON Berlin 
Abteilung Volksbildung / Musikschule 
1 
Antrag auf Gewährung einer Förderungsleistung 
nach der Allgemeinen Anweisung 
über die Musikschulen Berlins 
Vom 30. August 1977 (ABl. S. 1360) 
Angaben zur Person des Musikschülers: 
Name: srreiire er 
Vorname. 4er 
Geburtsdatum: ei 
Ausgeübter BETÜFT)S GuerrrirreleR 
WohnanscHrift: ssresrtiier Er 
+ 
A 
DT. AH 
Angaben zu den Personen der gesetzlichen Vertreter: 
Name(N)! ul. tik 
VöÖrname (N): Gesine ET 
Ausgeübte(r) Beruf(e): 
Wohnanschrift(en)?! 00.000)... 
E 
5B 
Fernruf(e)! ee 
Musiklehrer: 00. lH 
UnterrichtsfaCh: anne EEE 
Ich beantrage, mir eine Freistelle / ein Stipendium zu 
gewähren. 
Begründung. des. AntraßgeS: rss 
Ze 
D 
5. 
Der Musiklehrer verpflichtet sich, der Musikschule 
musikalische Aktivitäten, Darbietungen o.ä. seiner 
Schüler, die außerhalb des Rahmens der Musikschule 
liegen, zur Kenntnis zu bringen. 
1000 Berlin eu de irre 
(Unterschrift des Musikschülers, 
bei Minderjährigen 
der gesetzlichen Vertreter) 
5. 
Der Musiklehrer verpflichtet sich, soweit ein ange- 
messener Rahmen nicht überschritten wird, 
*) Bei Schülern auch Angabe der Schule
	        
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