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Dienstblatt des Senats von Berlin
Teil Ill Wissenschaft und Kunst
Schulwesen
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BERLIN
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Ausgabetag 23. Oktober 1975
Nr. 50-52
Inhait
AT
Nr. 50 Ausführungsvorschriften über die Durchführung von Lehrgängen an den Berliner Volkshochschulen im
Fach Buchführung (Rahmenplan) und über die Durchführung von Prüfungen zum Abschluß der
Lehrgänge (Prüfungsordnung) .............. «For ekehz. Seite 285
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Prüfungsordnung für die Fachoberschule ......... ...... Seite 303
Rundschreiben über die Zusammenstellung der Ferientermine in den Ländern der Bundesrepublik
Deutschland für die Zeit vom März 1976 bis Februar 1977 — Allgemeinbildende Schulen — .............. Seite 303
Hinweise auf Stellenausschreibungen ... ‚...... Seite 304
Nr. 51
Nr. 52
[11-50 |
Schul III B 4
Fernruf: 30 32 224 — (987) 224
| 6. 10. 1975
ABI. S. 1765
An alle Volkshochschulen
die Bezirksämter
nachrichtlich
an den Senator für Arbeit und Soziales
Ausführungsvorschriften
über die Durchführung von Lehrgängen an den Berliner
Volkshochschulen im Fach Buchführung (Rahmenplan)
und über die Durchführung von Prüfungen zum Abschluß
der Lehrgänge (Prüfungsordnung)
Auf Grund des 8 26 Satz 3 des Schulgesetzes für Berlin in
der Fassung vom 19.März 1975 (GVBl. S.1042) wird zu
$ 25a Abs.2 Nr.2 des Schulgesetzes für Berlin im Ein-
vernehmen mit dem Senator für Arbeit und Soziales be-
stimmt:
I. Abschnitt
Allgemeines
1 — Trägerschaft
Die Berliner Volkshochschulen können für Teilnehmer, die
eine weitere berufliche Aus- oder Fortbildung anstreben,
Lehrgänge im Fach Buchführung durchführen.
IT. Abschnitt
Der Lehrgang
2? — Teilnehmerkreis
Der Lehrgang Buchführung ist insbesondere bestimmt
für
a) Beschäftigte im Handel oder in der Industrie, die
innerhalb eines Unternehmens ‚eine Tätigkeit im be-
trieblichen Rechnungswesen,
Nichtbeschäftigte,.die.eine Eingliederung oder Wieder-
eingliederung in das Berufsleben
anstreben.
3 —- Zugangsvoraussetzung
Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (nachfolgend. be-
zeichnet mit „Teilnehmer‘“) soll die Hauptschule erfolg-
reich abgeschlossen oder eine gleichwertige Schulbildung
erworben haben.
4 —- Lehrgangsziel
Ziel des Lehrgangs ist es, den Teilnehmer zu befähigen,
die im betrieblichen Rechnungswesen anfallenden Daten
zu verarbeiten.
5 — Lehrgangsaufbau
Der Lehrgang umfaßt einen Grund- und einen Aufbau-
kursus, Ergänzende Übungskurse „Steuerpraktikum I“ —
parallel zum Grundkursus —-, „Lohnabrechnung“, „Durch-
schreibe-Buchführung‘“ und „Steuerpraktikum II“ — paral-
lel zum Aufbaukursus — sowie einen Weiterführenden
Kursus „Industriebuchführung mit Kosten- und Leistungs-
rechnung“ — Anlage 1 —.
6 - Lehrgangsdauer
Der Lehrgang dauert bis zum Abschluß des Aufbaukurses
zwei, bis zum Abschluß des Weiterführenden Kurses
„Industriebuchführung mit Kosten- und _Leistungs-
rechnung“ drei Semester mit 15 Doppelstunden pro Se-
mester (Doppelstunde = 90 Minuten).
7 — Grundkursus, Zugangsvoraussetzungen und Lernziel
Der Grundkursus dient der systematischen und praxis-
bezogenen Einführung in die doppelte Buchführung. Er ist
für Teilnehmer ohne Vorkenntnisse gedacht. Nach seinem
Abschluß soll der Teilnehmer die Systemlogik der Buch-
führung beherrschen und Verständnis aufbringen für die
Zusammenhänge. von Inventar, Bilanz, Konto und Ab-
schluß.