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Volume 23. August 1975

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1975 (Public Domain)

285 
Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil Ill Wissenschaft und Kunst 
Schulwesen 
{U De 
BERLIN 
RE 
Ausgabetag 23. Oktober 1975 
Nr. 50-52 
Inhait 
AT 
Nr. 50 Ausführungsvorschriften über die Durchführung von Lehrgängen an den Berliner Volkshochschulen im 
Fach Buchführung (Rahmenplan) und über die Durchführung von Prüfungen zum Abschluß der 
Lehrgänge (Prüfungsordnung) .............. «For ekehz. Seite 285 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Prüfungsordnung für die Fachoberschule ......... ...... Seite 303 
Rundschreiben über die Zusammenstellung der Ferientermine in den Ländern der Bundesrepublik 
Deutschland für die Zeit vom März 1976 bis Februar 1977 — Allgemeinbildende Schulen — .............. Seite 303 
Hinweise auf Stellenausschreibungen ... ‚...... Seite 304 
Nr. 51 
Nr. 52 
[11-50 | 
Schul III B 4 
Fernruf: 30 32 224 — (987) 224 
| 6. 10. 1975 
ABI. S. 1765 
An alle Volkshochschulen 
die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Senator für Arbeit und Soziales 
Ausführungsvorschriften 
über die Durchführung von Lehrgängen an den Berliner 
Volkshochschulen im Fach Buchführung (Rahmenplan) 
und über die Durchführung von Prüfungen zum Abschluß 
der Lehrgänge (Prüfungsordnung) 
Auf Grund des 8 26 Satz 3 des Schulgesetzes für Berlin in 
der Fassung vom 19.März 1975 (GVBl. S.1042) wird zu 
$ 25a Abs.2 Nr.2 des Schulgesetzes für Berlin im Ein- 
vernehmen mit dem Senator für Arbeit und Soziales be- 
stimmt: 
I. Abschnitt 
Allgemeines 
1 — Trägerschaft 
Die Berliner Volkshochschulen können für Teilnehmer, die 
eine weitere berufliche Aus- oder Fortbildung anstreben, 
Lehrgänge im Fach Buchführung durchführen. 
IT. Abschnitt 
Der Lehrgang 
2? — Teilnehmerkreis 
Der Lehrgang Buchführung ist insbesondere bestimmt 
für 
a) Beschäftigte im Handel oder in der Industrie, die 
innerhalb eines Unternehmens ‚eine Tätigkeit im be- 
trieblichen Rechnungswesen, 
Nichtbeschäftigte,.die.eine Eingliederung oder Wieder- 
eingliederung in das Berufsleben 
anstreben. 
3 —- Zugangsvoraussetzung 
Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (nachfolgend. be- 
zeichnet mit „Teilnehmer‘“) soll die Hauptschule erfolg- 
reich abgeschlossen oder eine gleichwertige Schulbildung 
erworben haben. 
4 —- Lehrgangsziel 
Ziel des Lehrgangs ist es, den Teilnehmer zu befähigen, 
die im betrieblichen Rechnungswesen anfallenden Daten 
zu verarbeiten. 
5 — Lehrgangsaufbau 
Der Lehrgang umfaßt einen Grund- und einen Aufbau- 
kursus, Ergänzende Übungskurse „Steuerpraktikum I“ — 
parallel zum Grundkursus —-, „Lohnabrechnung“, „Durch- 
schreibe-Buchführung‘“ und „Steuerpraktikum II“ — paral- 
lel zum Aufbaukursus — sowie einen Weiterführenden 
Kursus „Industriebuchführung mit Kosten- und Leistungs- 
rechnung“ — Anlage 1 —. 
6 - Lehrgangsdauer 
Der Lehrgang dauert bis zum Abschluß des Aufbaukurses 
zwei, bis zum Abschluß des Weiterführenden Kurses 
„Industriebuchführung mit Kosten- und _Leistungs- 
rechnung“ drei Semester mit 15 Doppelstunden pro Se- 
mester (Doppelstunde = 90 Minuten). 
7 — Grundkursus, Zugangsvoraussetzungen und Lernziel 
Der Grundkursus dient der systematischen und praxis- 
bezogenen Einführung in die doppelte Buchführung. Er ist 
für Teilnehmer ohne Vorkenntnisse gedacht. Nach seinem 
Abschluß soll der Teilnehmer die Systemlogik der Buch- 
führung beherrschen und Verständnis aufbringen für die 
Zusammenhänge. von Inventar, Bilanz, Konto und Ab- 
schluß.
	        
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