Dienstblatt des Senats von Berlin
Teil IlIL Wissenschaft und Kunst
Schulwesen
Ausgabetag 27. Januar 1975
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BERLIN
Nr. 1-6
Inhalt
Nr. 1
Nr. 2
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über die Ordnung in der
Berliner Schule 4. he HE RUHIG Oaler a HelE ae
Ausführungsvorschriften zur Förderung von Schülern mit Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten
in der Grundschule re TRETEN RN N Rep m ee HR WM SAL AN EEN
Ausführungsvorschriften über Notenstufen in der Berliner Schule .............0.0000000 00er
Ausführungsvorschriften für die Prüfung und Zulassung von Lernmitteln ...........0.00004004444
Ausführungsvorschriften über die Stundentafel der Berufsschulklassen für Buchhändler ........
Ausführungsvorschriften über den Umfang des Berufsschulunterrichts und die Stundentafeln für
Auszubildende in der Justiz und für schulpflichtige Justizangestellte und Justizassistentenanwärter
Hinweise auf Stellenausschreibungen .................-
Amtliche Mitteilung .........
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Schul I1c A 2
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[ 4. 12. 1974
ABI 1974
Ss. 1542
6. In Nummer 16 Abs.2 wird das Wort „Klassenleiters“‘“
durch das Wort „Klassenlehrers“ ersetzt.
Nummer 18 erhält folgende Fassung:
„18. (1) Sofern die Schulkonferenz gemäß 854 des
Schulverfassungsgesetzes in Konfliktsituationen
zwischen einzelnen Schülern und Lehrern oder
schulischen Mitarbeitern oder zwischen einzelnen
Lehrern oder schulischen Mitarbeitern und Erzie-
hungsberechtigten vermittelnd tätig werden will,
soll sie einen Vermittlungsausschuß bilden und
dessen Einrichtung in der Ordnung der Erziehungs-
maßnahmen vorsehen.
(2) Der Vermittlungsausschuß besteht aus höch-
stens sechs Mitgliedern; alle Gruppen der Schul-
konferenz sind gleichmäßig zu‘ berücksichtigen.
Die Mitglieder des Vermittlungsausschusses wer-
den von der Schulkonferenz aus der Mitte ihrer
Mitglieder sowie deren Stellvertreter benannt.
(3) Die von der Schulkonferenz in den Vermitt-
lungsausschuß zu entsendenden Schülersprecher
der Klassen 5 und 6 an Grundschulen gehören ihm
mit beratender Stimme an.“
8. In Nummer 19 Abs. 2 wird der letzte Satz gestrichen.
9. In Nummer 20 erhält Satz 2 folgende Fassung:
„Sie regelt insbesondere die Auswahl und die Amts-
dauer der Mitglieder des Vermittlungsausschusses so-
wie den Vorsitz.‘
Nummer 21 Abs.1 wird wie folgt geändert und er-
gänzt:
a) Das Wort „bestimmter“ wird durch das Wort „meh-
rerer“ ersetzt.
Folgender Satz 2 wird angefügt:
„Der Vermittlungsausschuß kann darüber hinaus
die Vertraulichkeit einzelner Beratungsgegenstände
feststellen.“
An alle Schulen
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken
die Bezirksämter
Verwaltungsvorschriften
zur Änderung der Ausführungsvorschriften
über die Ordnung in der Berliner Schule
Auf Grund des 8 26 Satz 3 des Schulgesetzes für Berlin
in der Fassung vom 13. September. 1966 (GVBl. S. 1485), zu-
jetzt geändert durch das Schulverfassungsgesetz vom
11. Juli 1974 (GVBl. S. 1537), wird bestimmt:
"L.
Die Ausführungsvorschriften über die Ordnung in der
Berliner: Schule vom 1.Dezember 1970 (ABl. S.1377 -
Dbl. 1111/1971 Nr. 1) werden entsprechend den Vorschriften
des Schulverfassungsgesetzes wie folgt geändert:
Nummer 5 erhält folgende Fassung:
„5. Soweit sich eine Schule noch keine Ordnung der
Erziehungsmaßnahmen gegeben hat, wird diese
von der Schulkonferenz erarbeitet und beschlos-
sen.“
3.
Nummer 6 erhält folgende Fassung:
„6. Die Ordnung der Erziehungsmaßnahmen muß spä-
testens ein Jahr nach Einrichtung der Schulkonfe-
renz beschlossen worden sein.“
53;
In Nummer 7 wird das Semikolon durch einen Punkt
ersetzt und der zweite Halbsatz gestrichen.
In Nummer 14 Satz 1 und in Nummer 15 Satz 2 wird
das Wort „Klassensprecher‘“ durch das Wort „Klassen-
schülersprecher“ ersetzt.
In Nummer 15 Satz 2 wird das Wort „Klasseneltern-
vertreter“ durch das Wort „Klassenelternsprecher“ er-
setzt.
A.
11.
In Nummer 21 Abs.2 werden die Worte „des Eltern-
und des Schülerausschusses“ durch die Worte „der Ge-
samteltern- und der Gesamtschülervertretung“ ersetzt.
Nummer 23 Abs. 4 erhält folgenden Satz angefügt:
„Nummer 19 Abs. 1 gilt entsprechend.‘
5.
12.