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Volume 5. Januar 1974

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1973 (Public Domain)

11/1973 
Seite 154 
Nr. 65-66 
I Schul II c A 4 
|_ 11-65 | Fernruf: 30 32 568 — (987) 568 
[2 10. 1973 
An die Friedrich-List-Oberschule 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Lette-Verein 
Ausführungsvorschriften 
über die Stundentafel des Sonderlehrganges 
für Abiturienten an der kaufmännischen Berufsfachschule 
Auf Grund des $ 26 Satz 3 des Schulgesetzes für Berlin 
in der Fassung vom 13. September 1966 (GVBl. S. 1485), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 1972 
(GVBl. S. 2293), wird bestimmt: 
Gliederung und Stundenzahl des Unterrichts des Son- 
derlehrganges für Abiturienten an der kaufmännischen 
Berufsfachschule richten sich nach der Stundentafel 
des Sonderlehrganges für Abiturienten an der kauf- 
männischen Berufsfachschule — Anlage —. 
(1) Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. April 
1974 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. März 1979 
außer Kraft. 
(2) Durch diese Ausführungsvorschriften werden die 
„Stundentafeln für die Berufs- und Berufsfachschulen, 
Gruppe 40 — Sonderlehrgänge —, Untergruppe 42 - 
Sonderlehrgänge an kaufmännischen Berufs- und Be- 
rufsfachschulen -, Nummer 4210 — Einjähriger , Lehr- 
gang für Abiturienten —“ vom 23. Mai 1962 (ABl 
S. 1123 — DbIl. III/1962 Nr. 81) ersetzt. 
Schul IIc A 4 
[1-66 Fernruf: 30 32 568 — (987) 568 [x 11. 1973] 
ABI. S. 1474 
An alle Berufsschulen ' 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
die Bezirksämter 
Ausführungsvorschriften 
über die Stundentafel der Berufsschulklassen 
für Industriekaufleute 
Auf Grund des $ 26 Satz 3 des Schulgesetzes für Berlin 
in der Fassung vom 13. September 1966 (GVBl. S. 1485), 
zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 1972 
(GVBl. S. 2293), wird bestimmt: 
L. 
Gliederung und Stundenzahl des Unterrichts in den 
Berufsschulklassen für Industriekaufleute richten sich 
nach der Stundentafel der Berufsschulklassen für Indu- 
striekaufleute — Anlage —. 
Z. 
(1) Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. April 
1974 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. März 1976 
außer Kraft. 
(2) Durch diese Verwaltungsvorschriften werden die 
„Stundentafeln für die Berufs- und Berufsfachschulen, 
Gruppe 10 — Berufsschulen -, Untergruppe 13, Num- 
mer 1313 — Industriekaufleute —“ vom 23. Mai 1962 
(ABl. S. 1123 — Dbl. II1/1962 Nr. 81) ersetzt. - 
Im Auftrage 
Bath 
Im Auftrage 
Bath 
Anlage 
Stundentafel 
der Berufsschulklassen für Industriekaufleute 
Anlage 
Stundentafel des Sonderlehrganges für Abiturienten 
an der kaufmännischen Berufsfachschule 
Fächer 
Wochenstunden 
1. Halbjahr | 2. Halbiahr 
Betriebswirtschaftslehre 
Volkswirtschaftslehre 
Betriebliches Rechnungswesen 
Statistik 
Betriebsorganisation und 
Informationsverarbeitung 
Steuerkunde 
Rechtskunde 
Englisch 
Betriebswirtschaftliche 
Übungen 
Netzplantechnik 
Kurzschrift 
Maschinenschreiben 
einschließlich Phonotypie 
zusammen 
3 
36 
2ß 
Zahl der Wochenstunden 
je Klasse 
Unterrichtsfach 
' = 
‚Klasse 10/Klasse 11| Klasse 12; Gesam % 
Sprachen 
(Deutsch und / 
oder Englisch) 
Sozialkunde ...... 
Betriebswirt- 
schaftskunde .. 
Schriftverkehr ... 
Buchführung .... 
Wirtschafts- 
yechnen 2.17 
Werkstoffkunde .. 
Elektronische 
Daten- 
verarbeitung .. 
Leibesübungen ... 
2 
DA 
2 
A 
ö 
Da 
A 
i*) 
Y 
S 
Zusammen... 
EA a a 6 
*) Wenn der Unterricht im Fach Leibesübungen nicht erteilt wer- 
an kann, erhöht sich die Stundenzahl in diesem Fach um eine 
tunde.
	        
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