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Nr. 2-3
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a) Erwachsene und Jugend-
liche im Alter von mehr
als 15 Jahren...
Bezieher von Arbeits-
iosenhilfe; ;
geschlossene Gruppen
mit mindestens 15 Per-
SOME ee
Kinder im Alter von
6 bis 15 Jahren in Be-
gleitung Erwachsener;
Schüler im Alter von
mehr als 15 Jahren in
geschlossenen Schulklas-
sen unter Führung einer
Lehrperson oder bei ge-
hügendem Ausweis;
Hörer der Volkshoch-
schulen in geschlossenen
Führungen unter Lei-
tung ihres Dozenten;
Studierende der Hoch-
schulen,
Akademien und Fach-
schulen gegen Vorlage
des Studentenausweises 1,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,20 0,50 0,50 0,50 0,30
2. Freien Eintritt haben Die Sammelkarte für den Schloßbereich Charlottenburg
en N von 2,50 DM bzw. 1,50 DM schließt auch die Besichti-
a) die eine Schulklasse begleitende Lehrperson, gung des Knobelsdorff-Flügels, des Schinkel-Pavillons,
b) Blinde mit einer Begleitperson; des Belvederes und des Mausoleums mit ein.
Im Schloßbereich Glienicke werden Führungen durch
c) Kinder unter 6 Jahren in Begleitung Erwachsener, das Kasino, den Klosterhof, die Kleine und die Große
Ce z A . Neugierde veranstaltet.
q) Soziamhilfeempfönger gegen Vorlage des Ausweises, Diese Richtlinien treten am 1. Januar 1972 in Kraft. Sie
Für das Betreten des Naturschutzgebietes Pfaueninsel treten mit Ablauf des 31. Dezember 1976 außer Kraft.
haben auch sie die Besuchsabgabe von 0,30 DM zu ent- Die Eintrittsgeldordnung vom 22. Juli 1970 (ABl. S. 877
Fichten. | - Dbl. III / 1970 Nr. 71). wird aufgehoben.
Prof. Dr. Stein
11-3 Wiss/Kunst II d A 1
en Fernruf: 30 32 — (987) 379
T2o. 12. 1971)
ABI. 5.57
An den Botanischen Garten
und das Botanische Museum Berlin-Dahlem
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
die Bezirksämter
Richtlinien
über die Eintrittspreise
für den Besuch des Botanischen Gartens
Auf Grund des 8 6 Abs.2 Buchst. b AZG wird bestimmt:
Die Eintrittspreise für den Besuch des Botanischen
Gartens werden mit Wirkung vom 1. Januar 1972 wie
Folgt festgesetzt:
[. Eintrittspreise für den einmaligen Besuch
8) Erwachsene u. een eier] 1,—— DM
b) Schüler, Studenten, Lehrpersonen als
Begleiter von Schulklassen und ge-
schlossene Personengruppen aner-
kannter Bildungseinrichtungen ....
0,40 DM
2:
8.
4,
II. Preis für Jahresdauerkarten
a). Erwachsene 1... WELL 20,— DM
b) Schüler und Studenten ............ 6,— DM
Freien Eintritt haben
a) Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr,
b) Blinde einschließlich einer Begleitperson,
c) Schwerbeschädigte mit einer Erwerbsminderung
von mindestens 70% sowie die ärztlich als not-
wendig anerkannte ständige Begleitperson des
Schwerbeschädigten, sofern sie im Schwerbeschä-
digtenausweis vermerkt ist,
Sozialhilfeempfänger gegen Vorlage des entspre-
chenden Ausweises.
Der Senator für Wissenschaft und Kunst bestimmt,
welche der Bildungseinrichtungen nach Nummer 1
Abs. I. anzuerkennen sind.
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1.Januar
1972 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember
1976 außer Kraft.
In Vertretung
Professor Heimann