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Volume 3. Februar 1972

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1972 (Public Domain)

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Seite 2 
Nr. 2-3 
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a) Erwachsene und Jugend- 
liche im Alter von mehr 
als 15 Jahren... 
Bezieher von Arbeits- 
iosenhilfe; ; 
geschlossene Gruppen 
mit mindestens 15 Per- 
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Kinder im Alter von 
6 bis 15 Jahren in Be- 
gleitung Erwachsener; 
Schüler im Alter von 
mehr als 15 Jahren in 
geschlossenen Schulklas- 
sen unter Führung einer 
Lehrperson oder bei ge- 
hügendem Ausweis; 
Hörer der Volkshoch- 
schulen in geschlossenen 
Führungen unter Lei- 
tung ihres Dozenten; 
Studierende der Hoch- 
schulen, 
Akademien und Fach- 
schulen gegen Vorlage 
des Studentenausweises 1,50 0,50 0,50 0,50 0,50 0,20 0,50 0,50 0,50 0,30 
2. Freien Eintritt haben Die Sammelkarte für den Schloßbereich Charlottenburg 
en N von 2,50 DM bzw. 1,50 DM schließt auch die Besichti- 
a) die eine Schulklasse begleitende Lehrperson, gung des Knobelsdorff-Flügels, des Schinkel-Pavillons, 
b) Blinde mit einer Begleitperson; des Belvederes und des Mausoleums mit ein. 
Im Schloßbereich Glienicke werden Führungen durch 
c) Kinder unter 6 Jahren in Begleitung Erwachsener, das Kasino, den Klosterhof, die Kleine und die Große 
Ce z A . Neugierde veranstaltet. 
q) Soziamhilfeempfönger gegen Vorlage des Ausweises, Diese Richtlinien treten am 1. Januar 1972 in Kraft. Sie 
Für das Betreten des Naturschutzgebietes Pfaueninsel treten mit Ablauf des 31. Dezember 1976 außer Kraft. 
haben auch sie die Besuchsabgabe von 0,30 DM zu ent- Die Eintrittsgeldordnung vom 22. Juli 1970 (ABl. S. 877 
Fichten. | - Dbl. III / 1970 Nr. 71). wird aufgehoben. 
Prof. Dr. Stein 
11-3 Wiss/Kunst II d A 1 
en Fernruf: 30 32 — (987) 379 
T2o. 12. 1971) 
ABI. 5.57 
An den Botanischen Garten 
und das Botanische Museum Berlin-Dahlem 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter 
Richtlinien 
über die Eintrittspreise 
für den Besuch des Botanischen Gartens 
Auf Grund des 8 6 Abs.2 Buchst. b AZG wird bestimmt: 
Die Eintrittspreise für den Besuch des Botanischen 
Gartens werden mit Wirkung vom 1. Januar 1972 wie 
Folgt festgesetzt: 
[. Eintrittspreise für den einmaligen Besuch 
8) Erwachsene u. een eier] 1,—— DM 
b) Schüler, Studenten, Lehrpersonen als 
Begleiter von Schulklassen und ge- 
schlossene Personengruppen aner- 
kannter Bildungseinrichtungen .... 
0,40 DM 
2: 
8. 
4, 
II. Preis für Jahresdauerkarten 
a). Erwachsene 1... WELL 20,— DM 
b) Schüler und Studenten ............ 6,— DM 
Freien Eintritt haben 
a) Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, 
b) Blinde einschließlich einer Begleitperson, 
c) Schwerbeschädigte mit einer Erwerbsminderung 
von mindestens 70% sowie die ärztlich als not- 
wendig anerkannte ständige Begleitperson des 
Schwerbeschädigten, sofern sie im Schwerbeschä- 
digtenausweis vermerkt ist, 
Sozialhilfeempfänger gegen Vorlage des entspre- 
chenden Ausweises. 
Der Senator für Wissenschaft und Kunst bestimmt, 
welche der Bildungseinrichtungen nach Nummer 1 
Abs. I. anzuerkennen sind. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1.Januar 
1972 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 
1976 außer Kraft. 
In Vertretung 
Professor Heimann
	        
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