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a —
Leistungen für den Jugendschwimmschein
(innerhalb von 2 Monaten zu erfüllen)
+ Leistungen erfüllt am:
Leistungen | Unterschrift des Prüfers:
1 Streckenschwimmen
200 m in beliebiger Schwimmart
2 Schnellschwimmen
50 m in beliebiger Schwimmart, Mindestzeit
in stehendem Gewässer 70 Sekunden
3 Rückenschwimmen
25 m,.davon 15 m ohne Armtätigkeit. Paddeln
ist nicht zulässig, die Arme sind über der
Brust zu kreuzen
Streckentauchen 10 m
vom Absprung gemessen. Absprunghöhe nicht
über
‚1jeftauchen
a) Von 6 auf einer Grundfläche von 5x5 m in
etwa 2 m Wassertiefe ausgeworfenen Tellern
oder kleinen Tauchringen wurden von der
Wasseroberfläche aus mindestens 3 in höch-
stens 3 Tauchgängen innerhalb von 3 Minuten
heraufgeholt. — b) Sinngemäß wurden 3 an
einem Kegelring befestigte Kegel ausgelöst. —
c) In ungünstigem Gewässer wurde dreimal
tiefgetaucht und Kies o, ä. heraufgeholt
Zutreffendes unterstreichen) A
Mutsprung
a) Beliebiger Sprung aus 3 m Höhe in 3,50 m
tiefes Wasser”
b) Ersatzleistung für a):
ade
7 30 m Transportieren
15 m Ziehen und 15 m Schieben eines etwe
gleichschweren Menschen in Badekleidung
8 Nachweis folg. Kenntnisse:
a) Allgemeine Baderegeln
b) Hilfe bei Gefahren am und im Wasser
(Bade-, Boots- und Eisunfälle).
Prüf, begonnen am beendet am ————
Ort der Prüfung‘ Ausweis
Prüfer
Anlage2
Der Jugendschwimmpaß
- Merkblatt —
(Herausgegeben von der
Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V.
in Verbindung mit dem Deutschen Schwimmverband e.V
und dem Deutschen Turner-Bund e.V.)
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, der Deutsche
Schwimm-Verband und der. Deutsche Turner-Bund ver-
breiten gemeinsam den Jugendschwimmpaß. Mit Unter-
stützung der Schulen und Behörden soll er das anerkannte
Schwimmzeugnis für die Jugend sein.
Der Jugendschwimmpaß dient der Förderung einer
allgemeinen Grundausbildung der Jugend im Schwim-
men und in der Selbstrettung. Der JSP umfaßt fol-
gende drei Leistungen:
a) Zeugnis für Freischwimmer,
b) Zeugnis für Fahrtenschwimmer
c) Jugendschwimmschein.
Zu einer Schwimmprüfung sind nur Jugendliche zuzu-
lassen, bei denen eine Hinverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten vorliegt.
Falls bei der Prüfung für das Fahrtenschwimmer-
zeugnis bzw. den Jugendschwimmschein für die Aus-
führung der Bedingung „Sprung aus 3 m Höhe“ keine
Absprungmöglichkeit aus dieser Höhe vorhanden oder
die Wassertiefe geringer als 3,50 m ist, soll der Prüfer
in Verbindung mit seiner Gliederung eine Ersatz-
leistung bestimmen und eintragen.
Diese Bestimmung gilt sinngemäß für den Sprung
aus 1m Höhe.
Diese Ausnahmegenehmigung ist nur zu erteilen, wenn
entsprechend gut ausgerüstete Bäder nicht aufgesucht
werden können. Ihre Geltungsdauer ist auf ein Kalen-
derjahr zu beschränken.
Se’a6
E
"PASSINHABER
‘ Name: EL
Vorname: ———_ SS
Geburtsdatum: A
Wohnort:
Straße: a
1 Schule: A
Sportverband: ——— zn
Jugendgruppe:
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(7
U
A
(Eigene Unterschrift)
Falls keine Absprungmöglichkeiten aus 3m Höhe vorhanden sind
oder die Wassertiefe geringer als 3,50 m ist, soll der Prüfer in
Verbindung mit seıner Gliederung eine Ersatzleistung bestimmen
und eintragen, Diese Bestimmung gilt sinngemäß für den Sprung
aus 1 m Höhe.
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A
Herausgeber: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. in Ver-
bindung mit dem Deutschen Schwimm-Verband e, V. und dem
Deutschen Turner-Bund e. V. / 24, 6. 1966
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Bestell-Nr. 1111 - DLRG-Präsidium - 43 Essen - Alfredstr. 73
Alle Rechte vorbehalten - Nachdruck verboten + 691400000
Die Prüfungen für den Jugendschwimmschein müssen
in einem Zeitraum von zwei Monaten abgelegt werden,
gerechnet vom Tage der ersten erfüllten Bedingung an.
Die Prüfungen für den JSP sollen in der Reihenfolge
Frei-, Fahrtenschwimmerprüfung und Jugendschwimm-
schein abgelegt werden.
6. Jede der drei abgelegten Prüfungen berechtigt zum
Tragen des entsprechenden Abzeichens.
Berechtigt zur Abnahme der Prüfungen sind:
Lehr- und Leistungsabzeicheninhaber (innen) im ‘Auf-
trage einer DLRG-Gliederung in.ihrem Bereich.
Außerdem sind abnahmeberechtigt: ;
Lehrer(innen), die den Sport- und Schwimmunterricht
in den Schulen erteilen,
staatlich geprüfte Schwimmeister (innen),
Mitglieder des Deutschen Schwimm-Verbandes oder
des Deutschen Turner-Bundes, die einen entsprechen-
den gültigen Prüfungsausweis besitzen,
Jugend- und Übungsleiter (innen), die von ihrer Organi-
sation mit der Schwimmausbildung beauftragt sind
und den. Grundschein der.DLRG besitzen.
8. Voraussetzung für die Prüfungsabnahme:
a) Bei allen Tauchübungen in undurchsichtigen oder
offenen Gewässern sind Sicherungsmaßnahmen
erforderlich. Der Schwimmort des Tauchenden muß
dauernd unter Kontrolle stehen,
b) Wassertemperatur unter 18° C ist für die Prüfungs-
abnahme nicht geeignet.
Die. Verantwortung für die Einhaltung der Prüfungs-
und Ausführungsbestimmungen sowie der Sicherheits-
maßnahmen trägt der. (die) Ausbilder(in) bzw.
Prüfer(in).
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