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Volume 6. April 1971

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1971 (Public Domain)

1/1971 
Seite 66 | 
Nr. 25 
Seite 5 
a — 
Leistungen für den Jugendschwimmschein 
(innerhalb von 2 Monaten zu erfüllen) 
+ Leistungen erfüllt am: 
Leistungen | Unterschrift des Prüfers: 
1 Streckenschwimmen 
200 m in beliebiger Schwimmart 
2 Schnellschwimmen 
50 m in beliebiger Schwimmart, Mindestzeit 
in stehendem Gewässer 70 Sekunden 
3 Rückenschwimmen 
25 m,.davon 15 m ohne Armtätigkeit. Paddeln 
ist nicht zulässig, die Arme sind über der 
Brust zu kreuzen 
Streckentauchen 10 m 
vom Absprung gemessen. Absprunghöhe nicht 
über 
‚1jeftauchen 
a) Von 6 auf einer Grundfläche von 5x5 m in 
etwa 2 m Wassertiefe ausgeworfenen Tellern 
oder kleinen Tauchringen wurden von der 
Wasseroberfläche aus mindestens 3 in höch- 
stens 3 Tauchgängen innerhalb von 3 Minuten 
heraufgeholt. — b) Sinngemäß wurden 3 an 
einem Kegelring befestigte Kegel ausgelöst. — 
c) In ungünstigem Gewässer wurde dreimal 
tiefgetaucht und Kies o, ä. heraufgeholt 
Zutreffendes unterstreichen) A 
Mutsprung 
a) Beliebiger Sprung aus 3 m Höhe in 3,50 m 
tiefes Wasser” 
b) Ersatzleistung für a): 
ade 
7 30 m Transportieren 
15 m Ziehen und 15 m Schieben eines etwe 
gleichschweren Menschen in Badekleidung 
8 Nachweis folg. Kenntnisse: 
a) Allgemeine Baderegeln 
b) Hilfe bei Gefahren am und im Wasser 
(Bade-, Boots- und Eisunfälle). 
Prüf, begonnen am beendet am ———— 
Ort der Prüfung‘ Ausweis 
Prüfer 
Anlage2 
Der Jugendschwimmpaß 
- Merkblatt — 
(Herausgegeben von der 
Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. 
in Verbindung mit dem Deutschen Schwimmverband e.V 
und dem Deutschen Turner-Bund e.V.) 
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, der Deutsche 
Schwimm-Verband und der. Deutsche Turner-Bund ver- 
breiten gemeinsam den Jugendschwimmpaß. Mit Unter- 
stützung der Schulen und Behörden soll er das anerkannte 
Schwimmzeugnis für die Jugend sein. 
Der Jugendschwimmpaß dient der Förderung einer 
allgemeinen Grundausbildung der Jugend im Schwim- 
men und in der Selbstrettung. Der JSP umfaßt fol- 
gende drei Leistungen: 
a) Zeugnis für Freischwimmer, 
b) Zeugnis für Fahrtenschwimmer 
c) Jugendschwimmschein. 
Zu einer Schwimmprüfung sind nur Jugendliche zuzu- 
lassen, bei denen eine Hinverständniserklärung der 
Erziehungsberechtigten vorliegt. 
Falls bei der Prüfung für das Fahrtenschwimmer- 
zeugnis bzw. den Jugendschwimmschein für die Aus- 
führung der Bedingung „Sprung aus 3 m Höhe“ keine 
Absprungmöglichkeit aus dieser Höhe vorhanden oder 
die Wassertiefe geringer als 3,50 m ist, soll der Prüfer 
in Verbindung mit seiner Gliederung eine Ersatz- 
leistung bestimmen und eintragen. 
Diese Bestimmung gilt sinngemäß für den Sprung 
aus 1m Höhe. 
Diese Ausnahmegenehmigung ist nur zu erteilen, wenn 
entsprechend gut ausgerüstete Bäder nicht aufgesucht 
werden können. Ihre Geltungsdauer ist auf ein Kalen- 
derjahr zu beschränken. 
Se’a6 
E 
"PASSINHABER 
‘ Name: EL 
Vorname: ———_ SS 
Geburtsdatum: A 
Wohnort: 
Straße: a 
1 Schule: A 
Sportverband: ——— zn 
Jugendgruppe: 
ws 
(7 
U 
A 
(Eigene Unterschrift) 
Falls keine Absprungmöglichkeiten aus 3m Höhe vorhanden sind 
oder die Wassertiefe geringer als 3,50 m ist, soll der Prüfer in 
Verbindung mit seıner Gliederung eine Ersatzleistung bestimmen 
und eintragen, Diese Bestimmung gilt sinngemäß für den Sprung 
aus 1 m Höhe. 
ee 5 
A 
Herausgeber: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. in Ver- 
bindung mit dem Deutschen Schwimm-Verband e, V. und dem 
Deutschen Turner-Bund e. V. / 24, 6. 1966 
EEE DE EEE u 
Bestell-Nr. 1111 - DLRG-Präsidium - 43 Essen - Alfredstr. 73 
Alle Rechte vorbehalten - Nachdruck verboten + 691400000 
Die Prüfungen für den Jugendschwimmschein müssen 
in einem Zeitraum von zwei Monaten abgelegt werden, 
gerechnet vom Tage der ersten erfüllten Bedingung an. 
Die Prüfungen für den JSP sollen in der Reihenfolge 
Frei-, Fahrtenschwimmerprüfung und Jugendschwimm- 
schein abgelegt werden. 
6. Jede der drei abgelegten Prüfungen berechtigt zum 
Tragen des entsprechenden Abzeichens. 
Berechtigt zur Abnahme der Prüfungen sind: 
Lehr- und Leistungsabzeicheninhaber (innen) im ‘Auf- 
trage einer DLRG-Gliederung in.ihrem Bereich. 
Außerdem sind abnahmeberechtigt: ; 
Lehrer(innen), die den Sport- und Schwimmunterricht 
in den Schulen erteilen, 
staatlich geprüfte Schwimmeister (innen), 
Mitglieder des Deutschen Schwimm-Verbandes oder 
des Deutschen Turner-Bundes, die einen entsprechen- 
den gültigen Prüfungsausweis besitzen, 
Jugend- und Übungsleiter (innen), die von ihrer Organi- 
sation mit der Schwimmausbildung beauftragt sind 
und den. Grundschein der.DLRG besitzen. 
8. Voraussetzung für die Prüfungsabnahme: 
a) Bei allen Tauchübungen in undurchsichtigen oder 
offenen Gewässern sind Sicherungsmaßnahmen 
erforderlich. Der Schwimmort des Tauchenden muß 
dauernd unter Kontrolle stehen, 
b) Wassertemperatur unter 18° C ist für die Prüfungs- 
abnahme nicht geeignet. 
Die. Verantwortung für die Einhaltung der Prüfungs- 
und Ausführungsbestimmungen sowie der Sicherheits- 
maßnahmen trägt der. (die) Ausbilder(in) bzw. 
Prüfer(in). 
9.
	        
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