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Nr. 13
Chor- und Orchesterleitung:
Erarbeiten und Dirigieren eines schwierigen a capella-
Chorwerkes, das dem Bewerber zwei Tage vorher
bekanntzugeben ist. (z.B. Schein: „Israelis Brünn-
lein‘“, Distler: „Geistliche Chormusik“). Während der
letzten beiden Studiensemester hat der Kandidat nach-
zuweisen, daß er befähigt ist, ein instrumental beglei-
tetes Chorwerk mit Solisten zu leiten.
Singen:
Vortrag’ eines geistlichen und weltlichen Sologesanges
(z.B. Geistliches Konzert von Schütz, eine Bacharie,
leichtere Kunstlieder des 19. und 20. Jahrhunderts).
Tonsatz:
Beherrschung der Harmonielehre. Eingehende Kennt-
nis des Kontrapunkts und der Formenlehre. Einleiten
und Begleiten von Volksliedern.
Gehörbildung:
Gehörmäßiges Erfassen schwieriger Intervalle und
Akkorde im Rahmen der funktionellen Harmonik,
Nachsingen oder Nachspielen von- rhythmisch oder
melodisch schwierigen Motiven; Vomblattsingen einer
schwierigen Chorstimme.,
Partitur- und Generalbaß-Spiel:
Partiturspiel eines fünf- oder sechsstimmigen poly-
phonen a capella-Werkes in alten und modernen
Schlüsseln und eines Instrumentalwerkes im Schwierig-
keitsgrad einer klassischen Symphonie. Fragen zur
Instrumentenkunde. Spielen des Generalbasses einer
Kantate.
Klavierspiel:
Vortrag von drei anspruchsvollen Werken aus den
Hauptepochen der Klaviermusik, darunter einer
Sonate von Beethoven. Dabei kann Barockmusik gege- $ 14
benenfalls am Cembalo wiedergegeben werden. Vom- Ergebnis der Prüfung
a einer Liedbegleitung oder eines Klavieraus- (1) Nicht. bestanden ist die Prüfung;
a) wenn nicht mindestens die Gesamtnote „ausreichend‘“
9. Liturgik und Kirchenkunde erzielt wurde oder
. ; S wenn die Leistungen in den Fächern Sprechen und
N pr evangelische SWEDEN * . Stimmkunde, Virtuoses Orgelspiel, Liturgisches Orgel-
Biblisch-theologische Grundlegung der Liturgik spiel, Chor- und Orchesterleitung, Singen, Liturgik
und der Kirchenmusik, Das evangelische Verständ- und Kirchenkunde sowie Gregorianik und Choralsingen
nis des Gottesdienstes. nicht jeweils mindestens ausreichend sind.
Entwicklungsgeschichte ‚des christlichen. Gotfes- (2) Das Prüfungsergebnis wird dem Bewerber nach
Han OLE LEE EHE (Messe, Abschluß der mündlichen Prüfung durch den Vorsitzenden
oren, Predigtgottesdienst, Kasualien). des Prüfungsausschusses bekanntgegeben.
Die grundlegenden liturgischen Begriffe und For-
men. Liturgische HErneuerungsbestrebungen der 8 15
Gegenwart. Das Kirchenjahr. Grundzüge der Ge- es ;
staltung des gottesdienstlichen Raumes. N . Er m .
Liturgisch-musikalische Gestaltung von Gottes- (1) Über die Prüfung wird ein Prüfungszeugnis aus-
diensten einschließlich der sogenannten Amtshand- gestellt (Anlage). Als Ausfertigungsdatum ist der Tag
lungen. einzusetzen, an dem die Gesamtnote festgesetzt wurde.
ee en Über das Ergebnis der Prüfung im Abschnitt A wird ein
für katholische Bewerber: besonderes Zeugnis erteilt.
Das Wesen der Liturgie und ihre Bedeutung für (2) Das Prüfungszeugnis und das Zeugnis über das Er-
das Leben der Kirche. Die Eucharistiefeier. Die v„epnis. des Prüfungsabschnitts A sind vom Vorsitzenden
Sakramente und Sakramentalien. Das Stunden- ges Prüfungsausschusses oder seinem Vertreter und einem
gebet. Das liturgische Jahr — Kirchenkalender. weiteren Mitglied des Prüfungsausschusses zu unterschrei-
Liturgische Bücher — Allgemeines Verständnis pen und mit dem Siegel zu versehen.
liturgischer Texte. Verordnungen über die Liturgie
im allgemeinen, über die Kirchenmusik im beson- $ 16
deren. Wiederholung der Prüfung
10. Gregorianik und Choralsingen (1) Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann nach
< . e Entscheidung. des Vorsitzenden des Prüfungsamtes ent-
ay für evangelische ewerber: - weder nach einem oder nach zwei Semestern sich erneut
Choralmotation. Modi und Psalmtöne. Formen und zur Prüfung melden. Der Vorsitzende des Prüfungsamtes
Gattungen des Gregorianischen Chorals. Deutsche kann von der Prüfung in den Fächern, die in der ersten
Gregorianik. Ordinariumsgesänge, Antiphonen und Prüfung mit gut bewertet wurden, befreien.
Psalmen.
en S (2) Bewerber, die auch die Wiederholungsprüfung nicht
für katholische Bewerber: bestanden haben, können in besonderen Ausnahmefällen
Vortrag eines Gregorianischen Gesangs in Neumen- mit Genehmigung des Senators für Wissenschaft und Kunst
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hotation vom Blatt. Kenntnis der Neumen und ihrer zu einer weiteren Wiederholungsprüfung zugelassen wer-
Vortragsart. Rhythmus und Melodiebildung im | den.
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