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Volume 30. August 1971

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1971 (Public Domain)

1/1971 
Seite 194 
Nr. 74 
Bei der Gewährung einer Abfindung unter den Vor- 
aussetzungen des 8 143 LBG wird die Dienstzeit im 
Teilzeitbeamtenverhältnis nur insoweit berücksichtigt 
als sie ruhegehaltfähig ist. 
8.2. Angestellte: 
Sozialversicherungspflicht 
Teilzeitbeschäftigte Lehrer im Angestelltenverhält- 
nis sind sozialversicherungsrechtlich ebenso zu be- 
handeln wie vollbeschäftigte Angestellte. Teilzeit- 
beschäftigte Lehrer werden in der Krankenversiche- 
rung auf Grund der zur Zeit geltenden Versiche- 
rungspflichtgrenze (— 11425,— DM monatlich) 
häufig versicherungspflichtig sein. Im übrigen ver- 
weise ich wegen der Versicherungsfreiheit in der 
Sozialversicherung bei Sonderfällen auf die Rund- 
verfügung des Senators für Inneres vom 18. Dezem- 
ber 1964. (ABI. 1965 S. 54, Dbl.1/1965 Nr. 9). 
Zusatzversorgung nach dem Versorgungstarifver- 
trag (Dbl. 1/1969 Nr. 47) 
Teilzeitbeschäftigte Lehrer in dem hier behandelten 
Sinne sind als Angestellte bei der Versorgungs- 
anstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu ver- 
sichern, wenn ihr Arbeitsverhältnis länger als 
6 Monate dauert und sie von Beginn der Versiche- 
rungspflicht an bis zur Vollendung des 65. Lebens- 
jahres die Wartezeit nach der Satzung der VBL 
erfüllen können. 
Die Wartezeit ist nach $ 38 der VBL-Satzung er- 
füllt, wenn für mindestens 60 Kalendermonate 
Pflichtbeiträge entrichtet sind. 
Von der Versicherungspflicht bei der VBL sind Lehrer 
im Angestelltenverhältnis befreit, die eine Anwart- 
schaft oder einen Anspruch auf lebenslängliche Ver- 
sorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder 
Grundsätzen haben und denen Hinterbliebenenversor- 
gung gewährleistet ist (vgl. hierzu insbesondere Ab- 
schnitt II der Dienstblattverfügung des Senators für 
Inneres vom 18. Dezember 1964 — Dbl.I1/1965 Nr.9, 
ABI. 1965 S. 54). 
Löffl 
AT 
Hinweise auf Stellenausschreibungen 
Im Amtsblatt für Berlin — Teil I sind folgende Stellen 
für Lehrkräfte ausgeschrieben: 
ABI. Nr. 34 vom 9. Juli 1971 
Rektor an einer Grundschule im Bezirk Reinickendorf 
(Kennziffer 10) 
Oberstudiendirektor an einem Gymnasium 
im Bezirk Wilmersdorf 
(Kennziffer 87) 
Studiendirektor an einem Gymnasium 
im Bezirk: Wilmersdorf 
(Kennziffer 88) 
Zwei Oberstudienräte an Gymnasien 
im Bezirk Zehlendorf 
(Kennziffer 82) 
ABl. Nr. 35 vom 16. Juli 1971 
Rektor an einer Hauptschule im Bezirk Charlottenburg 
(Kennziffer 17/71) 
Rektor an einer Grundschule im Bezirk Kreuzberg 
(Kennziffer 52/71) 
ABI. Nr. 37 vom 30. Juli 1971 
Leiter der Musikschule an der Volkshochschule 
im Bezirk Kreuzberg 
(Kennziffer 3761/5) 
ABl. Nr. 38 vom 6. August 1971 
Studiendirektor an einer Gesamtschule 
im Bezirk Spandau 
(Kennziffer 92) 
Oberstudienrat an der Vereinigten Münsinger- 
und Bartning-Oberschule (Berufsfachschule, Fachober- 
schule und Berufsschule) im Bezirk Spandau 
(Kennziffer 93) 
Rektor an einer Hauptschule im Bezirk Wedding 
(Kennziffer 123) 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B11 - 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2, Fernruf: 87 0591 -.(95) 4461/4059 - 
Reservelager: Senatsverw. f. Wissenschaft u. Kunst, 1 Berlin 19 - Charlottenburg, Bredtschneiderstraße 5-8. Fernruf: 30 200 - (987) 391 - 
Druck; Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43
	        
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