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Nr. 74
Bei der Gewährung einer Abfindung unter den Vor-
aussetzungen des 8 143 LBG wird die Dienstzeit im
Teilzeitbeamtenverhältnis nur insoweit berücksichtigt
als sie ruhegehaltfähig ist.
8.2. Angestellte:
Sozialversicherungspflicht
Teilzeitbeschäftigte Lehrer im Angestelltenverhält-
nis sind sozialversicherungsrechtlich ebenso zu be-
handeln wie vollbeschäftigte Angestellte. Teilzeit-
beschäftigte Lehrer werden in der Krankenversiche-
rung auf Grund der zur Zeit geltenden Versiche-
rungspflichtgrenze (— 11425,— DM monatlich)
häufig versicherungspflichtig sein. Im übrigen ver-
weise ich wegen der Versicherungsfreiheit in der
Sozialversicherung bei Sonderfällen auf die Rund-
verfügung des Senators für Inneres vom 18. Dezem-
ber 1964. (ABI. 1965 S. 54, Dbl.1/1965 Nr. 9).
Zusatzversorgung nach dem Versorgungstarifver-
trag (Dbl. 1/1969 Nr. 47)
Teilzeitbeschäftigte Lehrer in dem hier behandelten
Sinne sind als Angestellte bei der Versorgungs-
anstalt des Bundes und der Länder (VBL) zu ver-
sichern, wenn ihr Arbeitsverhältnis länger als
6 Monate dauert und sie von Beginn der Versiche-
rungspflicht an bis zur Vollendung des 65. Lebens-
jahres die Wartezeit nach der Satzung der VBL
erfüllen können.
Die Wartezeit ist nach $ 38 der VBL-Satzung er-
füllt, wenn für mindestens 60 Kalendermonate
Pflichtbeiträge entrichtet sind.
Von der Versicherungspflicht bei der VBL sind Lehrer
im Angestelltenverhältnis befreit, die eine Anwart-
schaft oder einen Anspruch auf lebenslängliche Ver-
sorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder
Grundsätzen haben und denen Hinterbliebenenversor-
gung gewährleistet ist (vgl. hierzu insbesondere Ab-
schnitt II der Dienstblattverfügung des Senators für
Inneres vom 18. Dezember 1964 — Dbl.I1/1965 Nr.9,
ABI. 1965 S. 54).
Löffl
AT
Hinweise auf Stellenausschreibungen
Im Amtsblatt für Berlin — Teil I sind folgende Stellen
für Lehrkräfte ausgeschrieben:
ABI. Nr. 34 vom 9. Juli 1971
Rektor an einer Grundschule im Bezirk Reinickendorf
(Kennziffer 10)
Oberstudiendirektor an einem Gymnasium
im Bezirk Wilmersdorf
(Kennziffer 87)
Studiendirektor an einem Gymnasium
im Bezirk: Wilmersdorf
(Kennziffer 88)
Zwei Oberstudienräte an Gymnasien
im Bezirk Zehlendorf
(Kennziffer 82)
ABl. Nr. 35 vom 16. Juli 1971
Rektor an einer Hauptschule im Bezirk Charlottenburg
(Kennziffer 17/71)
Rektor an einer Grundschule im Bezirk Kreuzberg
(Kennziffer 52/71)
ABI. Nr. 37 vom 30. Juli 1971
Leiter der Musikschule an der Volkshochschule
im Bezirk Kreuzberg
(Kennziffer 3761/5)
ABl. Nr. 38 vom 6. August 1971
Studiendirektor an einer Gesamtschule
im Bezirk Spandau
(Kennziffer 92)
Oberstudienrat an der Vereinigten Münsinger-
und Bartning-Oberschule (Berufsfachschule, Fachober-
schule und Berufsschule) im Bezirk Spandau
(Kennziffer 93)
Rektor an einer Hauptschule im Bezirk Wedding
(Kennziffer 123)
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B11 - 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2, Fernruf: 87 0591 -.(95) 4461/4059 -
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