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Nr. 1-2
1-1 Inn II B 5 — 0508/200 r
Fernruf: 87 05 91 — (95) 6934
(28. 11. 1969|
DbL. 1/1969
Nr. 107
BAR
An die Mitglieder des Senats
die Bezirksämter S
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
den Lette-Verein
das Pestalozzi-Fröbel-Haus
Verwaltungsvorschriften
zur Änderung der Richtlinien
für die Gewährung von Aufsichtsvergütung
und Vertretungsentschädigung
Gemäß 8 6 Abs. 3 AZG wird bestimmt:
Teil A Abschn.I Nr.1 Satz 1 der Richtlinien für die
Gewährung von Aufsichtsvergütung und Vertretungs-
entschädigung vom 22. Juli 1968 (Dbl.I/1968 Nr.52,
[11/1968 Nr. 55) erhält folgende Fassung:
„Der Schulhausmeister, der auf Grund besonderen
Vertrages in Nebentätigkeit die Schulräume außerhalb
der dienstplanmäßigen Anwesenheitszeit bei Benutzung
durch
a) Schulfremde,
o) Unterrichtsveranstaltungen auch der eigenen Schule
und
c) Schul-, Schüler- und Elternversammlungen
beaufsichtigt, hat Anspruch auf Zahlung einer Auf-
sichtsvergütung.‘“
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom
1. Oktober 1969 in Kraft.
A
Im Auftrage
Schröder
| m? | Schul II © A 3 — 49/11
Fernruf: 30 20 03 94 — (987) 394
[26. 11.1969]
An alle öffentlichen Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken
nachrichtlich
an die privaten Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen
das Landesarbeitsamt Berlin
Rundschreiben
zu den Grundsätzen für die Zusammenarbeit
von Schule und Arbeitsamt (Berufsberatung)
Zur Durchführung der Grundsätze für die. Zusammen-
arbeit von Schule und Arbeitsamt (Berufsberatung) .vom
1. August 1967 (ABl. S. 1140, Dbl. II1/1967 Nr. 66) gebe ich
folgende Hinweise, deren Beachtung ich empfehle:
Schulbesprechungen
Nach Nr. 3 Abs. 2 der Grundsätze sind Schulbesprechun-
gen vorgesehen. Sie werden zweimal in zwei Schul-
stunden durchgeführt. Der zeitliche Abstand der beiden
Schulbesprechungen sollte nicht mehr als 1 bis 3 Mo-
nate betragen.
a) Hauptschule
Für Abgänger aus der 10. Klasse können die
Schulbesprechungen in der 9. Klasse (ehemalige
Vorlaufklasse) ab Januar beginnen.
Abgänger aus den Klassen 7 E, 8 E und 9 A
werden erst zu Beginn der betreffenden Klasse
angesprochen.
Auf Wunsch der Schule unterstützt die Berufs-
beratung die Berufswahlvorbereitung im Rah-
men der Arbeitslehre ab Klasse 7, soweit dies
personell möglich ist.
Realschule
Schulbesprechungen werden in der 9. Klasse ab Ok-
tober bis zum Ende des Schuljahres durchgeführt.
Sonderschule
' Für Abgänger aus der 9. Klasse werden Schul-
besprechungen im letzten Vierteljahr der
8. Klasse durchgeführt.
Für Abgänger aus den übrigen Klassen finden
Schulbesprechungen zu Beginn des letzten Schul-
jahres statt.
{I. Elternversammlungen
Elternyersammlungen nach Nr.3 Abs.1 der Grund-
sätze sollten zu einem Zeitpunkt stattfinden, in dem
bei den Eltern bereits ein akutes Interesse an der Be-
rufswahl ihrer Kinder besteht, aber noch keine Berufs-
entscheidung getroffen wurde. Der zweckmäßigste Zeit-
punkt liegt zwischen den beiden Schulbesprechungen.
{II. Berufsaufklärungsschriften
Nach Nr. 3 Abs.1 der Grundsätze wird die Hinführung
zur Berufswahl durch die Verteilung berufskundlicher
Schriften unterstützt.
Von den Arbeitsämtern wird folgendes Material zur
Verfügung gestellt, gegen dessen Verteilung keine Be-
denken bestehen:
a) Hauptschule, Realschule und Sonderschule
1. „IZ‘“ erscheint im Januar, Mai und September
und wird an die vorletzte Klasse zur Information
von Schülern und Eltern von den Lehrern
verteilt.
Wandkalender werden für die letzten und vor-
letzten Klassen an die Schule geliefert.
b) Hauptschule
ı. Die Elternschrift „Mehr wissen“ wird von den
Lehrern an die vorletzte Klasse ausgegeben.
Das Arbeitsheft „Auf dem Wege zum Beruf“
und das Beiheft mit den Lösungen der gestellten
Aufgaben für den Lehrer sind als Arbeitsunter-
lagen für die vorletzte Klasse gedacht und wer-
den den Lehrern der vorletzten Klasse zu Be-
ginn des Schuljahres zur Verfügung gestellt.
Die Broschüren „Brücke“ und „Anstoß“ erhalten
die Schüler vom Berufsberater nach der 1. Schul-
besprechung.
Die „Berufskunde für Lehrer“ wurde den Schu-
len zur Aufnahme in die Bibliothek überreicht.
Die Anzahl der Exemplare wurde so bemessen,
daß jeder Lehrer der letzten drei Klassen eines
als Arbeitsgrundlage entleihen kann. Die in dem
Buch auf Seite 161 und 164 empfohlenen Erkun-
dungsbogen können von den Arbeitsämtern (Be-
trufsberatung) angefordert werden.
Realschule
Die Broschüre „Zwischen Wissenschaft und Praxis“
wird nach der 1. Schulbesprechung in der vorletzten
Klasse ausgegeben.
Sonderschule
Die Dokumentation „Berufe für behinderte Ju-
gendliche‘“ wurde jedem Sonderschullehrer ‘zur
Verfügung gestellt.
Das Arbeitsheft „Auf dem Wege zum Beruf“
- Ausgabe A — wird den Lehrern der vorletzten
Klasse als Arbeitsunterlage für alle Schüler zu
Beginn des vorletzten Schuljahres zur Verfügung
gestellt.