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Volume 15. Januar 1970

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1970 (Public Domain)

11/1970 | 
Seite2 | 
Nr. 1-2 
1-1 Inn II B 5 — 0508/200 r 
Fernruf: 87 05 91 — (95) 6934 
(28. 11. 1969| 
DbL. 1/1969 
Nr. 107 
BAR 
An die Mitglieder des Senats 
die Bezirksämter S 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Lette-Verein 
das Pestalozzi-Fröbel-Haus 
Verwaltungsvorschriften 
zur Änderung der Richtlinien 
für die Gewährung von Aufsichtsvergütung 
und Vertretungsentschädigung 
Gemäß 8 6 Abs. 3 AZG wird bestimmt: 
Teil A Abschn.I Nr.1 Satz 1 der Richtlinien für die 
Gewährung von Aufsichtsvergütung und Vertretungs- 
entschädigung vom 22. Juli 1968 (Dbl.I/1968 Nr.52, 
[11/1968 Nr. 55) erhält folgende Fassung: 
„Der Schulhausmeister, der auf Grund besonderen 
Vertrages in Nebentätigkeit die Schulräume außerhalb 
der dienstplanmäßigen Anwesenheitszeit bei Benutzung 
durch 
a) Schulfremde, 
o) Unterrichtsveranstaltungen auch der eigenen Schule 
und 
c) Schul-, Schüler- und Elternversammlungen 
beaufsichtigt, hat Anspruch auf Zahlung einer Auf- 
sichtsvergütung.‘“ 
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 
1. Oktober 1969 in Kraft. 
A 
Im Auftrage 
Schröder 
| m? | Schul II © A 3 — 49/11 
Fernruf: 30 20 03 94 — (987) 394 
[26. 11.1969] 
An alle öffentlichen Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
nachrichtlich 
an die privaten Hauptschulen, Realschulen und Sonderschulen 
das Landesarbeitsamt Berlin 
Rundschreiben 
zu den Grundsätzen für die Zusammenarbeit 
von Schule und Arbeitsamt (Berufsberatung) 
Zur Durchführung der Grundsätze für die. Zusammen- 
arbeit von Schule und Arbeitsamt (Berufsberatung) .vom 
1. August 1967 (ABl. S. 1140, Dbl. II1/1967 Nr. 66) gebe ich 
folgende Hinweise, deren Beachtung ich empfehle: 
Schulbesprechungen 
Nach Nr. 3 Abs. 2 der Grundsätze sind Schulbesprechun- 
gen vorgesehen. Sie werden zweimal in zwei Schul- 
stunden durchgeführt. Der zeitliche Abstand der beiden 
Schulbesprechungen sollte nicht mehr als 1 bis 3 Mo- 
nate betragen. 
a) Hauptschule 
Für Abgänger aus der 10. Klasse können die 
Schulbesprechungen in der 9. Klasse (ehemalige 
Vorlaufklasse) ab Januar beginnen. 
Abgänger aus den Klassen 7 E, 8 E und 9 A 
werden erst zu Beginn der betreffenden Klasse 
angesprochen. 
Auf Wunsch der Schule unterstützt die Berufs- 
beratung die Berufswahlvorbereitung im Rah- 
men der Arbeitslehre ab Klasse 7, soweit dies 
personell möglich ist. 
Realschule 
Schulbesprechungen werden in der 9. Klasse ab Ok- 
tober bis zum Ende des Schuljahres durchgeführt. 
Sonderschule 
' Für Abgänger aus der 9. Klasse werden Schul- 
besprechungen im letzten Vierteljahr der 
8. Klasse durchgeführt. 
Für Abgänger aus den übrigen Klassen finden 
Schulbesprechungen zu Beginn des letzten Schul- 
jahres statt. 
{I. Elternversammlungen 
Elternyersammlungen nach Nr.3 Abs.1 der Grund- 
sätze sollten zu einem Zeitpunkt stattfinden, in dem 
bei den Eltern bereits ein akutes Interesse an der Be- 
rufswahl ihrer Kinder besteht, aber noch keine Berufs- 
entscheidung getroffen wurde. Der zweckmäßigste Zeit- 
punkt liegt zwischen den beiden Schulbesprechungen. 
{II. Berufsaufklärungsschriften 
Nach Nr. 3 Abs.1 der Grundsätze wird die Hinführung 
zur Berufswahl durch die Verteilung berufskundlicher 
Schriften unterstützt. 
Von den Arbeitsämtern wird folgendes Material zur 
Verfügung gestellt, gegen dessen Verteilung keine Be- 
denken bestehen: 
a) Hauptschule, Realschule und Sonderschule 
1. „IZ‘“ erscheint im Januar, Mai und September 
und wird an die vorletzte Klasse zur Information 
von Schülern und Eltern von den Lehrern 
verteilt. 
Wandkalender werden für die letzten und vor- 
letzten Klassen an die Schule geliefert. 
b) Hauptschule 
ı. Die Elternschrift „Mehr wissen“ wird von den 
Lehrern an die vorletzte Klasse ausgegeben. 
Das Arbeitsheft „Auf dem Wege zum Beruf“ 
und das Beiheft mit den Lösungen der gestellten 
Aufgaben für den Lehrer sind als Arbeitsunter- 
lagen für die vorletzte Klasse gedacht und wer- 
den den Lehrern der vorletzten Klasse zu Be- 
ginn des Schuljahres zur Verfügung gestellt. 
Die Broschüren „Brücke“ und „Anstoß“ erhalten 
die Schüler vom Berufsberater nach der 1. Schul- 
besprechung. 
Die „Berufskunde für Lehrer“ wurde den Schu- 
len zur Aufnahme in die Bibliothek überreicht. 
Die Anzahl der Exemplare wurde so bemessen, 
daß jeder Lehrer der letzten drei Klassen eines 
als Arbeitsgrundlage entleihen kann. Die in dem 
Buch auf Seite 161 und 164 empfohlenen Erkun- 
dungsbogen können von den Arbeitsämtern (Be- 
trufsberatung) angefordert werden. 
Realschule 
Die Broschüre „Zwischen Wissenschaft und Praxis“ 
wird nach der 1. Schulbesprechung in der vorletzten 
Klasse ausgegeben. 
Sonderschule 
Die Dokumentation „Berufe für behinderte Ju- 
gendliche‘“ wurde jedem Sonderschullehrer ‘zur 
Verfügung gestellt. 
Das Arbeitsheft „Auf dem Wege zum Beruf“ 
- Ausgabe A — wird den Lehrern der vorletzten 
Klasse als Arbeitsunterlage für alle Schüler zu 
Beginn des vorletzten Schuljahres zur Verfügung 
gestellt.
	        
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