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Volume 9. Oktober 1970

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1970 (Public Domain)

| 1/1970 ß 
Seite 191 
Nr. 3379 
a) die Beschaffung und Unterhaltung der notwendigen 
Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände und Ar- 
beitsmittel wie Bücher, Zeitschriften usW., 
d) die Bereitstellung der notwendigen Bürokräfte und 
Büromaterialien. 
Alle nicht unter Nummer 1 fallenden Angelegenheiten 
der Lehrerausbildung sind WVorbehaltsaufgabe der 
Hauptverwaltung. Hierzu gehören insbesondere: 
a) die Einrichtung der Schulpraktischen Seminare und 
deren Auflösung, ü 
b) die Bestimmung des pädagogischen Inhalts der 
Ausbildung an Schulpraktischen Seminaren, 
der Erlaß von Richtlinien über Art und Umfang 
von Räumlichkeiten, AEinrichtungsgegenständen, 
Arbeitsmitteln und Büromaterialien (Nummer 1 
Buchst. a und b) sowie über den zeitlichen Einsatz 
der Bürokräfte, 
die Zuweisung der Studienreferendare an die ein- 
zelnen Schulpraktischen Seminare für Studien- 
referendare. 
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1970 
in Kraft und mit Ablauf des 31. März 1975 außer 
Kraft. 
Löffler 
Grundschule Sonderschule 
10 Exemplare 4 Exemplare 
10 Exemplare 4 Exemplare 
20 Exemplare 8 Exemplare 
20 Exemplare 8 Exemplare 
1. matema Begriffsspiel 
2. matema Formenspiel 
3. matema Registerspiel 
4. matema Mengenspiel 
5. Dienes Blöcke 
(Kunststoff) 
entweder Herder ... 10 Exemplare 4 Exemplare 
oder Asco 
{Doppelsatz) ...... 5 Exemplare 2 Exemplare 
6. Herder Labor II ... 1 Exemplar 1 Exemplar 
7. Dienes 2er System . 2 Exemplare 2 Exemplare 
(2) Für die unter 3. (1) angegebenen Gegenstände wird 
im Rechnungsjahr 1970 für jede Grundschule ein Be- 
trag von 1400 DM und für jede Sonderschule, ausge- 
nommen Hilfsschulen, ein Betrag von 1000 DM bereit- 
stehen. 
Außer den unter 3. (1) angegebenen Gegenständen ist 
Verbrauchsmaterial (Arbeitsblätter) zu beschaffen. 
Die Ausstattung soll in den Jahren 1971 bis 1973 in 
gleichem Umfang weitergeführt werden. 
4; 
3. 
6. 
Die Ausführungsvorschriften treten am 1. August 1970 
in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember -1973 
außer Kraft. 
[m Auftrage 
Schul NbG3/11cB7 
Fernruf: 303 21 — (987) 363/307 
13. 7. 1970 
An die Bezirksämter 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
die Grundschulen 
die Sonderschulen (ohne Hilfsschulen) 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
Ausführungsvorschriften 
über die Beschaffung von Lehrmitteln 
für den modernen Mathematikunterricht 
an Grund- und Sonderschulen (ohne Hilfsschulen) 
Auf Grund des 8 26 Satz 3 des Schulgesetzes für Berlin 
n der Fassung vom 13. September 1966 (GVBl. S. 1485) 
- SchulG —, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform 
strafrechtlicher Vorschriften des Landes Berlin vom 6. März 
1970 (GVBl. S. 474), wird bestimmt: 
Is 
Für den nach den 
„Rahmenplänen für Unterricht und Erziehung in der 
Berliner Schule“ . 
Untergruppe B: Besonderer Teil 
Grundschule 
Abschnitt B II 13 
zu modernisierenden Mathematikunterricht sind die 
Schulen mit den erforderlichen. Lehrmitteln . auszu- 
statten. 
Das Beschaffungsprogramm soll 1970 begonnen werden. 
Die Anschaffungen sind gemäß Nummer 3 und 4 vor- 
zunehmen. 
(1) Jede Grund- und Sonderschule, ausgenommen 
Hilfsschulen, soll einen Klassensatz mit folgender Aus- 
stattung erhalten: 
5 
a 
Cn 
Schul NbG2/1cB7 
' - . 
11-79 | Fernruf: 3 03 21 — (987) 422/307 | 33.7.1070 
An die Bezirksämter 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
die Grundschulen 
die Sonderschulen (ohne Hilfsschulen) 
aachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
Ausführungsvorschriften 
über die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln 
für den 
technisch-naturwissenschaftlichen Unterricht 
an Grund- und Sonderschulen (ohne Hilfsschulen) 
Auf Grund des 8 26 Satz 3 des Schulgesetzes für Berlin 
in der Fassung vom 13. September 1966 (GVBl. S. 1485) 
_ SchulG —, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform 
strafrechtlicher Vorschriften des Landes Berlin vom 6. März 
1970 (GVBl. S. 474), wird bestimmt: 
Für den nach den 
„Rahmenplänen für Unterricht und Erziehung in der 
Berliner Schule‘ 
Untergruppe B: Besonderer Teil 
Grundschule 
Abschnitte B IT 1 — Vorfachlicher Unterricht 
(Klassen 1 bis 4), 
Naturkunde und Technische 
Elementarerziehung 
(Klassen 5 und 6)
	        
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