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Nr. 3379
a) die Beschaffung und Unterhaltung der notwendigen
Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenstände und Ar-
beitsmittel wie Bücher, Zeitschriften usW.,
d) die Bereitstellung der notwendigen Bürokräfte und
Büromaterialien.
Alle nicht unter Nummer 1 fallenden Angelegenheiten
der Lehrerausbildung sind WVorbehaltsaufgabe der
Hauptverwaltung. Hierzu gehören insbesondere:
a) die Einrichtung der Schulpraktischen Seminare und
deren Auflösung, ü
b) die Bestimmung des pädagogischen Inhalts der
Ausbildung an Schulpraktischen Seminaren,
der Erlaß von Richtlinien über Art und Umfang
von Räumlichkeiten, AEinrichtungsgegenständen,
Arbeitsmitteln und Büromaterialien (Nummer 1
Buchst. a und b) sowie über den zeitlichen Einsatz
der Bürokräfte,
die Zuweisung der Studienreferendare an die ein-
zelnen Schulpraktischen Seminare für Studien-
referendare.
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1970
in Kraft und mit Ablauf des 31. März 1975 außer
Kraft.
Löffler
Grundschule Sonderschule
10 Exemplare 4 Exemplare
10 Exemplare 4 Exemplare
20 Exemplare 8 Exemplare
20 Exemplare 8 Exemplare
1. matema Begriffsspiel
2. matema Formenspiel
3. matema Registerspiel
4. matema Mengenspiel
5. Dienes Blöcke
(Kunststoff)
entweder Herder ... 10 Exemplare 4 Exemplare
oder Asco
{Doppelsatz) ...... 5 Exemplare 2 Exemplare
6. Herder Labor II ... 1 Exemplar 1 Exemplar
7. Dienes 2er System . 2 Exemplare 2 Exemplare
(2) Für die unter 3. (1) angegebenen Gegenstände wird
im Rechnungsjahr 1970 für jede Grundschule ein Be-
trag von 1400 DM und für jede Sonderschule, ausge-
nommen Hilfsschulen, ein Betrag von 1000 DM bereit-
stehen.
Außer den unter 3. (1) angegebenen Gegenständen ist
Verbrauchsmaterial (Arbeitsblätter) zu beschaffen.
Die Ausstattung soll in den Jahren 1971 bis 1973 in
gleichem Umfang weitergeführt werden.
4;
3.
6.
Die Ausführungsvorschriften treten am 1. August 1970
in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. Dezember -1973
außer Kraft.
[m Auftrage
Schul NbG3/11cB7
Fernruf: 303 21 — (987) 363/307
13. 7. 1970
An die Bezirksämter
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken
die Grundschulen
die Sonderschulen (ohne Hilfsschulen)
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
Ausführungsvorschriften
über die Beschaffung von Lehrmitteln
für den modernen Mathematikunterricht
an Grund- und Sonderschulen (ohne Hilfsschulen)
Auf Grund des 8 26 Satz 3 des Schulgesetzes für Berlin
n der Fassung vom 13. September 1966 (GVBl. S. 1485)
- SchulG —, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform
strafrechtlicher Vorschriften des Landes Berlin vom 6. März
1970 (GVBl. S. 474), wird bestimmt:
Is
Für den nach den
„Rahmenplänen für Unterricht und Erziehung in der
Berliner Schule“ .
Untergruppe B: Besonderer Teil
Grundschule
Abschnitt B II 13
zu modernisierenden Mathematikunterricht sind die
Schulen mit den erforderlichen. Lehrmitteln . auszu-
statten.
Das Beschaffungsprogramm soll 1970 begonnen werden.
Die Anschaffungen sind gemäß Nummer 3 und 4 vor-
zunehmen.
(1) Jede Grund- und Sonderschule, ausgenommen
Hilfsschulen, soll einen Klassensatz mit folgender Aus-
stattung erhalten:
5
a
Cn
Schul NbG2/1cB7
' - .
11-79 | Fernruf: 3 03 21 — (987) 422/307 | 33.7.1070
An die Bezirksämter
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken
die Grundschulen
die Sonderschulen (ohne Hilfsschulen)
aachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
Ausführungsvorschriften
über die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln
für den
technisch-naturwissenschaftlichen Unterricht
an Grund- und Sonderschulen (ohne Hilfsschulen)
Auf Grund des 8 26 Satz 3 des Schulgesetzes für Berlin
in der Fassung vom 13. September 1966 (GVBl. S. 1485)
_ SchulG —, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Reform
strafrechtlicher Vorschriften des Landes Berlin vom 6. März
1970 (GVBl. S. 474), wird bestimmt:
Für den nach den
„Rahmenplänen für Unterricht und Erziehung in der
Berliner Schule‘
Untergruppe B: Besonderer Teil
Grundschule
Abschnitte B IT 1 — Vorfachlicher Unterricht
(Klassen 1 bis 4),
Naturkunde und Technische
Elementarerziehung
(Klassen 5 und 6)