M1/1970
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Welche Mittel zur künstlerischen Wiederherstellung
(z. B. pflanzlicher oder technischer Art) auch neuzeit-
licher Möglichkeit dürfen oder sollten erlaubt sein,
um bei Wahrung historischen Geistes neues Interesse
wachzuhalten ?
Wie soll die Anlage entsprechend den zu 1. und 2. dar-
zulegenden Grundsätzen ausgebaut werden
1. unter Erhaltung der im Laufe der Zeit natürlich
erwachsenen, reizvollen Wirkung (z. B. des sehr
schönen Baumbestandes),
bei möglichst geringem Pflegeaufwand für die zu-
künftige Unterhaltung des Gartens?
Situations-Informationen:
Das Schloß wurde 1717—1720 durch den Baudirektor
des Fürstbischofs von Hildesheim (Barockisierung des
Hildesheimer Doms) Justus Wehmer erbaut. Es ist als
„klassischer Barock“ angesprochen. Im Inneren ist
bestimmend ein „Gartensaal“ sowie im Obergeschoß
ein von der Hof- zur Gartenseite durchgehender „Fest-
saal“.
Weitgehend erhalten ist die alte Ausstattung, die einen
„einzigartigen und bezaubernden Reiz‘“ ausmacht.
Räume im Innern gelten als erste Zeugen eines
‚Exotismus“ in Westfalen.
Dem Bau und der Einrichtung wird ein hoher kultur-
historischer Wert zugesprochen, weshalb seitens des
Landeskonservators ihre Erhaltung und Pflege mög-
lichst gefördert wird.
Schloß und Park befinden sich und bleiben in Privat-
eigentum, werden jedoch der Öffentlichkeit möglichst
zugänglich gehalten. (Damit ergeben sich Fragen nach
der Unterhaltung und Benutzung und der Abgrenzung
von privaten und öffentlichen Interessen in Bezug auf
Rechte, Pflichten und Möglichkeiten.)
Die benachbarte bzw. angeschlossene Gutswirtschaft
mit den zugehörenden Gebäuden stellen einen eigenen
Wirtschaftskreis dar und sollen weder verändert noch
einbezogen werden, unbeschadet des Zuganges zum
Schloß und Park über den Hof (Haupteingang).
Als Grenze des Gartens ist im Süden die verbreiterte
Straße nach Nieheim anzusehen, im Norden der „Heu-
bach“ in der vorhandenen Linienführung. (Das Ge-
jände nördlich des Heubaches kann außer Betracht
gelassen werden.)
Aufgabe b)
Thema:
„Entwicklung von Vorstellungen zur Anlage eines was-
sernahen Campingplatzes unter Schonung und Freihaltung
des Ufers am Beispiel der Havel in Berlin-Wannsee‘‘
Fragestellung:
Li. Wie kann durch Zurückverlegen der ca. 600 Zeltplätze
das Ufer wieder der Allgemeinheit nutzbar gemacht
werden, nachdem der Uferweg durch Zelte vom Ufer
getrennt ist und seine erholungswirksamen Reize hier-
durch sowie durch (mangelhafte) sanitäre Einrich-
tungen in Wegnähe verloren hat ?
Wie können Schutz und Regenerierung des Röhricht-
gürtels im Sinne der hier vordringlichen Reinhaltung
des Wassers gefördert werden, nachdem die ehemals
natürliche Lebensgemeinschaft des Ufers durch Aus-
weitung wilder Badestellen und Bootsgassen bereits
teilweise zerstört ist?
Wie kann die Beaufsichtigung der Ufer und der Rand-
gewässer gegen mutwilligen Mißbrauch und Zerstö-
rung erleichtert werden, welche zum Teil von den Zelt-
plätzen und Badestellen auch gegen die nahe liegenden
Ufer des Naturschutzgebietes „Pfaueninsel‘“ ausgehen ?
In welcher Weise kann vorzugsweise im Bereich der
Jagen 95, 94 und 104 ein Campingplatz für ca. 600 Zelt-
plätze eingerichtet werden (auch „Dauerzelter“), der
4.1 vertretbar günstige Verbindung zum Wasser er
möglicht (Verkehr mit kleinen Sportbooten),
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mit sanitären und technischen Einrichtungen aus-
reichend versehen ist, ohne die Erholungswirksam-
keit, auch gegenüber der Allgemeinheit, zu beein-
trächtigen,
eine für die Allgemeinheit erholungswirksame
Durchlässigkeit besitzt, welche als Ausgleich für
die „Privatisierung“ von öffentlichem Gelände gel-
ten kann, ohne die individuellen Interessen der
Zeltplatzinhaber wesentlich zu beeinträchtigen?
Situations-Informationen:
1 Klima: Temperatur —15 bis + 30° C, Januarmittel
— 5°, Julimittel + 18,5°; Niederschläge: Jahresmittel
600 mm, Juli 20 bis 230, im Mittel 80 mm, April und
September 5 bis 100, im Mittel 40 mm.
Topographie/Geologie: Flußuferhänge von 29 bis 70 m
über NN ansteigen, glaziale Stauchmoräne, erosions-
gefährdete Feinsande.
Vegetation: Kiefernreicher Eichen-Hainbuchenwald,
trocken; Bestände und Schichtaufbau siehe Unterlage;
in Wassernähe Erlenbruch auf Flachmoor (In Dickun-
gen der Umgebung Reh- und Muffelwild).
Verkehr: Fahrverkehr über betonierte Straßen zur
Fährstelle der Pfaueninsel; 1. „Pfaueninsel-Chaussee‘“
(für private Kraftfahrzeuge gesperrt aber Omnibus-
verkehr); 2. „Nikolskoer Weg“ (für private Kraft-
fahrzeuge); beide unmittelbar von der Bundesstraße 1
(Königstraße) abzweigend, die durch die Zonengrenze
an der Havel abgeriegelt ist. Alle übrigen Wege nur
Fußgängerverkehr.
Erholungslage: Sehr bevorzugtes Ausflugs- und Feier-
abend-Spaziergänger-Gebiet, besonders in den Rand-
zonen zum Wasser. Ausflugsgaststätten: Pfaueninsel-
fähre, Nikolskoe, Moorlake, alle mit Parkplätzen, so-
wie 4 km entfernt das Schlößchen Glienicke, im Ja-
gen 88 auf dem „Schäferberg‘“ (höchste natürliche
Erhebung West-Berlins) der 220 m hohe Fernmelde-
turm der Post.
Aufgabe c)
Thema:
„Entwicklung von Vorstellungen für die Ausschreibung
aäines Wettbewerbs zu einem HErholungsbereich in Rüssels-
heim“
Fragestellung:
1. Motivierung und Darlegung der entsprechenden Wett-
bewerbsaufgabe ?
Entwicklung eines Wettbewerbsprogrammes vorzugs-
weise unter dem Aspekt „Erholung“, welches
2.1 die zweckmäßige Rekuültivierung und Zusammen-
fassung eines umständebedingt stark zergliederten
Gebietes sowie
dessen sinnvolle Eingliederung in eine überzuord-
nende Planung zum Ziele hat und
Kriterien für die Bearbeitung und die Beurteilung
der vorgesehenen Wettbewerbsaufgabe gibt ?
Angabe (mit Begründung) der für die Erfüllung sol-
cher Wettbewerbsaufgaben zwingend nötigen
8.1 Informationen und Planungsunterlagen und
3.2 zu fordernden Teilnehmerleistungen
nach Inhalt, Maßstab, Format und technischer Dar-
stellung?
Beantwortung:
Die Fragestellung kann als „gutachtliche Stellungnahme“
zum Wettbewerbsvorschlag beantwortet werden, wobei
Standardhinweise z. B. für vorzusehende Programmpunkte
arwünscht sind, die als maßstäbliche Orientierungsunter-
lagen (anliegende Karten*) 1: 50 000 und 1: 10 000) einen
„Wettbewerbsrahmen“‘‘ bilden.
Als möglicher Anhalt wird auf die „Grundsätze und
Richtlinien für Wettbewerbe auf dem Gebiete des Bau-
wesens und des Städtebaues“ (GRW 1952) des Bundes
Deutscher Architekten (BDA) in Verbindung mit dem