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wird jeweils von der Zielsetzung im Schwerpunkt- |
bereich abhängen. Aufgabe des zuständigen Pädagogen
ist es, im Einvernehmen mit II a U dem Referat IL_LC A
die Verfahrensweise vorzuschlagen. Anlage 1 ist zu
beachten.
(2) Weitere Aufgaben des zuständigen Pädagogen
sind:
a) die Ausstattung des. Programmheftes ist in Zu-
sammenarbeit. mit II a U/Ku vorzubereiten; die
bewährte Form und der bisher verantwortete Auf-
wand sind in der Regel beizubehalten,
das Vorwort für das Programm ist zu entwerfen
und dem Referat II c A vorzulegen,
der Entwurf des Plakates ist gemeinsam mit
IL a U/Ku vorzubereiten und dem Referat II c A
vorzulegen,
die Verteilerliste für Programme und Plakate ist
im Zusammenwirken mit II a U und dem Referat
II c A aufzustellen.
(3) Vom Referat II c A ist das Manuskript des Pro-
gramms zusammenzustellen und der Druck des Pro-
grammheftes und Plakates zu veranlassen. Die graphi-
sche Gestaltung und die Überwachung des Druckes
sind Aufgabe von II a U/Ku.
(1) Vorbildliche Leistungen aus allen Bereichen der
musischen Erziehung können ausgezeichnet werden.
Aufgabe der zuständigen Pädagogen ist es, Maßstäbe
zu setzen, nach denen die Auswahl der auszuzeichnen-
den Beiträge der Schulen vorgenommen werden soll
Anlage 1 ist zu beachten.
(2) Nach Abschluß der Musischen Wochen schlagen
die für die Bereiche zuständigen Pädagogen II a U die
auszuzeichnenden Schulen vor. Die Urkunden sind vom
Referat II c A zu fertigen und den Schulen zuzuleiten
R
(1) Termin, Thema und Einzelheiten zur Vorbereitung
der Musischen Wochen werden den Schulen etwa ein
Dreivierteljahr vorher durch ein Rundschreiben des
Referats II c A bekanntgegeben.
(2) Die termingerechte Abwicklung der Musischen
Wochen ergibt sich aus dem Zeitplan — Anlage 2 —.
Diese Arbeitsanweisung tritt am 1. Februar 1969 in
Kraft und verliert ihre Gültigkeit am 31. Januar 1974.
Q.
Im Auftrage
Bath
Anlage 1
Pädagogische Hinweise
Zur Arbeitsanweisung für die Vorbereitung und Durch-
führung der Musischen Wochen der Berliner Schule wer-
den die folgenden pädagogischen Hinweise gegeben:
Zu Nummer 4 Abs. 1:
Die zentralen Veranstaltungen sollen Maßstäbe setzen
und die Musik-, Kunst- und Spielerziehung in der Ber-
liner Schule anregen. Bei der Auswahl der Beiträge
oder bei der Planung besonderer Vorhaben für zentrale
Veranstaltungen ist der Gesichtspunkt der künstleri-
schen Qualität zu bedenken, es soll aber keinesfalls
durch übersteigerte oder einseitige Anforderungen die
Bereitschaft zur Beteiligung bei Lehrern und Schülern
vermindert werden. Die zentralen Veranstaltungen
sollen vielmehr auf Ansporn und Ermunterung bei
einem möglichst großen Kreis von Schülern und Leh-
rern abzielen, In jedem Fall ist darüber hinaus zu prü-
fen, inwieweit die Beteiligung der Öffentlichkeit der
Förderung dieser Erziehungsbereiche dient. Weitere
Gesichtspunkte werden sich nur an Hand des besonde-
ren Programms nennen lassen.
L
2:
Zu Nummer 4 Abs. 2:
Auf die Eröffnungsveranstaltung ist besonderes Ge-
wicht zu legen, denn hierdurch ergibt sich die Ge-
legenheit, Aufgaben und Ziele der drei musischen Er-
ziehungsbereiche in der Öffentlichkeit darzulegen. Die
Forderungen, die sich hinsichtlich Inhalt, Leistung,
Veranstaltungsort und Zeit ergeben, werden von den
drei Bereichen unter Berücksichtigung der unter Num-
mer 1 dargelegten Vorstellungen in verschiedener
Weise erfüllt werden können.
Zu Nummer 6 Abs. 1:
Das Programmheft bietet Schulaufsichtsbeamten, Leh-
rern, Schülern, Eltern und auch der weiteren Öffent-
lichkeit Orientierung und Information; es wird‘ da-
durch die Resonanz der Schülerveranstaltungen ver-
stärkt. Durch Programmheft und Plakat sollen die
Veranstaltungen der Musischen Wochen in den Dienst-
stellen, die der Senatsverwaltung für Schulwesen nach-
geordnet sind, und weiteren ausgewählten Einrichtun-
gen des Bildungswesens bekanntgemacht werden.
Zu Nummer 7 Abs. 1:
Die Auszeichnung vorbildlicher Leistungen hat sich als
geeignetes Hilfsmittel zur Beeinflussung der fach-
didaktischen Vorstellungen erwiesen. Es muß in den
drei Bereichen unterschiedlich verfahren werden.
Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, daß die be-
treffende Schule, nicht der einzelne Lehrer oder
Schüler, Adressat der Anerkennung sein soll. Das
Verfahren soll auf zentrale Veranstaltungen be-
schränkt bleiben.
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Anlage 2
Zeitplan
1. November
Referat Schul II c A
informiert unter Beteiligung von IIa U, II a U/Mu und
IL a U/Ku die Vorsitzenden der Beiräte für Musik, bil-
dende Kunst, Werken und für das Spiel in der Schule
sowie die Fachverbände der Musik- und Kunsterzieher
über den Termin und den Schwerpunkt der nächsten
Musischen Wochen. Es werden Anregungen für zen-
trale Veranstaltungen, Bezirksveranstaltungen und
Veranstaltungen einzelner Schulen sowie im Schwer-
punktbereich Vorschläge für die Eröffnungsveranstal-
tung, die Beteiligung von Gastgruppen aus anderen
Ländern .der Bundesrepublik, für die Arbeitstagung
für Lehrer und das Gesamtthema erbeten. Gegebenen-
falls sind Vorschläge für das Programmheft und das
Plakat (Titelblatt, Vorwort Ausstattung usw.) einzu-
holen.
Antworttermin: 15. Dezember
15. Dezember
Schul II a U /Mu
Schul II a U/Ku
oder
der Vorsitzende des Beirats Spiel
Vorbereitung der Einladung von Gastgruppen aus an-
deren Ländern der Bundesrepublik.
20. Dezember
Referat SchulIIc A
leitet die für Musik und Kunst eingegangenen Vor-
schläge zusammen mit der Ausschreibung der voran-
gegangenen Musischen Wochen und einer Aufstellung
der verfügbaren Mittel II a U/Mu bzw. II a U/Ku zur
Absprache mit den Fachberatern zu.
Antworttermin: 1. Februar