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Volume 20. Februar 1969

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1969 (Public Domain)

11/1969 
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Nr. 17 
wird jeweils von der Zielsetzung im Schwerpunkt- | 
bereich abhängen. Aufgabe des zuständigen Pädagogen 
ist es, im Einvernehmen mit II a U dem Referat IL_LC A 
die Verfahrensweise vorzuschlagen. Anlage 1 ist zu 
beachten. 
(2) Weitere Aufgaben des zuständigen Pädagogen 
sind: 
a) die Ausstattung des. Programmheftes ist in Zu- 
sammenarbeit. mit II a U/Ku vorzubereiten; die 
bewährte Form und der bisher verantwortete Auf- 
wand sind in der Regel beizubehalten, 
das Vorwort für das Programm ist zu entwerfen 
und dem Referat II c A vorzulegen, 
der Entwurf des Plakates ist gemeinsam mit 
IL a U/Ku vorzubereiten und dem Referat II c A 
vorzulegen, 
die Verteilerliste für Programme und Plakate ist 
im Zusammenwirken mit II a U und dem Referat 
II c A aufzustellen. 
(3) Vom Referat II c A ist das Manuskript des Pro- 
gramms zusammenzustellen und der Druck des Pro- 
grammheftes und Plakates zu veranlassen. Die graphi- 
sche Gestaltung und die Überwachung des Druckes 
sind Aufgabe von II a U/Ku. 
(1) Vorbildliche Leistungen aus allen Bereichen der 
musischen Erziehung können ausgezeichnet werden. 
Aufgabe der zuständigen Pädagogen ist es, Maßstäbe 
zu setzen, nach denen die Auswahl der auszuzeichnen- 
den Beiträge der Schulen vorgenommen werden soll 
Anlage 1 ist zu beachten. 
(2) Nach Abschluß der Musischen Wochen schlagen 
die für die Bereiche zuständigen Pädagogen II a U die 
auszuzeichnenden Schulen vor. Die Urkunden sind vom 
Referat II c A zu fertigen und den Schulen zuzuleiten 
R 
(1) Termin, Thema und Einzelheiten zur Vorbereitung 
der Musischen Wochen werden den Schulen etwa ein 
Dreivierteljahr vorher durch ein Rundschreiben des 
Referats II c A bekanntgegeben. 
(2) Die termingerechte Abwicklung der Musischen 
Wochen ergibt sich aus dem Zeitplan — Anlage 2 —. 
Diese Arbeitsanweisung tritt am 1. Februar 1969 in 
Kraft und verliert ihre Gültigkeit am 31. Januar 1974. 
Q. 
Im Auftrage 
Bath 
Anlage 1 
Pädagogische Hinweise 
Zur Arbeitsanweisung für die Vorbereitung und Durch- 
führung der Musischen Wochen der Berliner Schule wer- 
den die folgenden pädagogischen Hinweise gegeben: 
Zu Nummer 4 Abs. 1: 
Die zentralen Veranstaltungen sollen Maßstäbe setzen 
und die Musik-, Kunst- und Spielerziehung in der Ber- 
liner Schule anregen. Bei der Auswahl der Beiträge 
oder bei der Planung besonderer Vorhaben für zentrale 
Veranstaltungen ist der Gesichtspunkt der künstleri- 
schen Qualität zu bedenken, es soll aber keinesfalls 
durch übersteigerte oder einseitige Anforderungen die 
Bereitschaft zur Beteiligung bei Lehrern und Schülern 
vermindert werden. Die zentralen Veranstaltungen 
sollen vielmehr auf Ansporn und Ermunterung bei 
einem möglichst großen Kreis von Schülern und Leh- 
rern abzielen, In jedem Fall ist darüber hinaus zu prü- 
fen, inwieweit die Beteiligung der Öffentlichkeit der 
Förderung dieser Erziehungsbereiche dient. Weitere 
Gesichtspunkte werden sich nur an Hand des besonde- 
ren Programms nennen lassen. 
L 
2: 
Zu Nummer 4 Abs. 2: 
Auf die Eröffnungsveranstaltung ist besonderes Ge- 
wicht zu legen, denn hierdurch ergibt sich die Ge- 
legenheit, Aufgaben und Ziele der drei musischen Er- 
ziehungsbereiche in der Öffentlichkeit darzulegen. Die 
Forderungen, die sich hinsichtlich Inhalt, Leistung, 
Veranstaltungsort und Zeit ergeben, werden von den 
drei Bereichen unter Berücksichtigung der unter Num- 
mer 1 dargelegten Vorstellungen in verschiedener 
Weise erfüllt werden können. 
Zu Nummer 6 Abs. 1: 
Das Programmheft bietet Schulaufsichtsbeamten, Leh- 
rern, Schülern, Eltern und auch der weiteren Öffent- 
lichkeit Orientierung und Information; es wird‘ da- 
durch die Resonanz der Schülerveranstaltungen ver- 
stärkt. Durch Programmheft und Plakat sollen die 
Veranstaltungen der Musischen Wochen in den Dienst- 
stellen, die der Senatsverwaltung für Schulwesen nach- 
geordnet sind, und weiteren ausgewählten Einrichtun- 
gen des Bildungswesens bekanntgemacht werden. 
Zu Nummer 7 Abs. 1: 
Die Auszeichnung vorbildlicher Leistungen hat sich als 
geeignetes Hilfsmittel zur Beeinflussung der fach- 
didaktischen Vorstellungen erwiesen. Es muß in den 
drei Bereichen unterschiedlich verfahren werden. 
Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, daß die be- 
treffende Schule, nicht der einzelne Lehrer oder 
Schüler, Adressat der Anerkennung sein soll. Das 
Verfahren soll auf zentrale Veranstaltungen be- 
schränkt bleiben. 
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Anlage 2 
Zeitplan 
1. November 
Referat Schul II c A 
informiert unter Beteiligung von IIa U, II a U/Mu und 
IL a U/Ku die Vorsitzenden der Beiräte für Musik, bil- 
dende Kunst, Werken und für das Spiel in der Schule 
sowie die Fachverbände der Musik- und Kunsterzieher 
über den Termin und den Schwerpunkt der nächsten 
Musischen Wochen. Es werden Anregungen für zen- 
trale Veranstaltungen, Bezirksveranstaltungen und 
Veranstaltungen einzelner Schulen sowie im Schwer- 
punktbereich Vorschläge für die Eröffnungsveranstal- 
tung, die Beteiligung von Gastgruppen aus anderen 
Ländern .der Bundesrepublik, für die Arbeitstagung 
für Lehrer und das Gesamtthema erbeten. Gegebenen- 
falls sind Vorschläge für das Programmheft und das 
Plakat (Titelblatt, Vorwort Ausstattung usw.) einzu- 
holen. 
Antworttermin: 15. Dezember 
15. Dezember 
Schul II a U /Mu 
Schul II a U/Ku 
oder 
der Vorsitzende des Beirats Spiel 
Vorbereitung der Einladung von Gastgruppen aus an- 
deren Ländern der Bundesrepublik. 
20. Dezember 
Referat SchulIIc A 
leitet die für Musik und Kunst eingegangenen Vor- 
schläge zusammen mit der Ausschreibung der voran- 
gegangenen Musischen Wochen und einer Aufstellung 
der verfügbaren Mittel II a U/Mu bzw. II a U/Ku zur 
Absprache mit den Fachberatern zu. 
Antworttermin: 1. Februar
	        
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