11/1969 |
Seite 164
Nr. 61
— Situation des Jugendlichen im Betrieb
Aufbau der Betriebshierarchie und Beschreibung
einzelner Positionen
Rechte und Pflichten der Mitarbeiter in den
verschiedenen Ausbildungs- und Verantwortungs-
stufen
Interessengruppen innerhalb und außerhalb des
Betriebes
Positionen und Probleme der Mitarbeiter in spe-
ziellen Abteilungen eines Betriebes ;
Formen von Arbeitsanweisungen im Vergleich
mit verschiedenen Berufsfeldern (Aufträge, An-
weisungen, Vorschriften, Anordnungen zur Aus-
führung einer Arbeit)
Gegenüberstellung von vorhandenen und — nach
der Erfahrung im Betriebspraktikum — noch zu
erwerbenden Kenntnissen und Fertigkeiten
Fragen des Arbeits- und Sozialrechts (Betriebs-
verfassungsgesetz u. a.)
31. Als methodische Verfahren bei der Auswertung wer-
den empfohlen:
Sach-, Situations- und Erlebnisberichte u.a. nach
den in der Vorbereitung erteilten Aufträgen
Herstellung einer Berichtsmappe als Ergebnis des
Vorhabens auf der Grundlage der Berichtshefte
Anfertigung von Sammelmappen für bestimmte
Erfahrungsbereiche (u.a. Katalog‘ von Fachaus-
drücken, Skizzen und Zeichnungen von Arbeitsvor-
gängen, Organisationspläne usw.)
Referate vor der Klasse (Aussprache, Diskussion)
Vergleich der schriftlichen Berichte
Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen,
Elternabenden <
Herstellung von Wandzeitungen.
V. Schlußvorschriften
32.
(1) Diese Ausführungsvorschriften treten am 1.Juli
1969 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 30. Juni 1974
außer Kraft.
(2) Das Rundschreiben Nr. 8 vom 28. Juli 1965 wird
durch diese Ausführungsvorschriften ersetzt.
Rye
SS
Anlage 1
Muster
einer Vereinbarung über die Durchführung eines
Betriebspraktikums, insbesondere über die Aufsicht
Vereinbarung
Zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirks-
er ee treebni bee tersesteartetane © UML AO / AED rer rer irrt rer
(Betrieb) stets u... Wird folgendes ver-
einbart: .
Inder: Zeit VOM Arm neer en ES. Gerrr eeE
findet bei dem /der ee EIN. BetriebS-
praktikum statt. An dem Praktikum nehmen ........ Schü-
er dern ber va... Schule teil.
Die Aufenthaltszeit im Betrieb beträgt ausschließlich
der Pausen arbeitstäglich ........ Stunden.
Jede Werbung für einen Beruf oder einen Betrieb im
Zusammenhang mit dem Praktikum ist unzulässig.
Das Praktikum ist eine Veranstaltung der Schule. Der
von der Schule bestellte Lehrer übt die allgemeine Auf-
sicht über die Schüler aus. Er ist insbesondere für
einen regelmäßigen Besuch des Praktikums und für
die Einhaltung der Disziplin verantwortlich.
5. Die vom Betrieb benannten Mitarbeiter
übernehmen:
a) die im Rahmen der fachlichen Anleitung erforder-
liche Aufsicht und
für die Zeit der Abwesenheit oder der Verhinderung
des aufsichtsführenden Lehrers die für die Ein-
haltung der Disziplin erforderlichen Aufsichtsfunk-
tionen.
Wenn sofortiges Handeln geboten ist, können die vom
Betrieb benannten Mitarbeiter (Nr.5) den Schülern
darüber hinaus auch ohne Hinzuziehung des Lehrers
unmittelbare Weisungen erteilen, die zum Schutz von
Leben, Gesundheit und Sittlichkeit der Schüler oder
zur Vermeidung von Schäden zum Nachteil des Betrie-
bes oder von Betriebsangehörigen erforderlich und an-
gemessen erscheinen. Ist ausnahmsweise keiner der
vom Betrieb benannten Mitarbeiter erreichbar, steht
dieses Recht auch anderen Betriebsangehörigen mit
Weisungsbefugnis zu.
Sollten Schüler in grober Form gegen die Betriebsord-
nung verstoßen oder durch ihr Verhalten Anlaß zu
schweren Klagen geben, ist sofort der aufsichtsfüh-
rende Lehrer zu benachrichtigen. Ist er nicht erreich-
bar, sollte die Schule telefonisch verständigt und der
Schüler in die Schule zurückgeschickt werden.
Für die Schüler gelten die Schutzbestimmungen für
Jugendliche und die Unfallverhütungsvorschriften. Es
muß insbesondere gewährleistet sein, daß für die
Schüler alle zum Schutz von Leben, Gesundheit und
Sittlichkeit erforderlichen Maßnahmen getroffen sind
(z. B. dürfen sich Schüler nicht an gefährlichen Ar-
beitsstellen aufhalten, nicht mit gefährlichen Arbeits-
stoffen in Berührung kommen und nicht unbeaufsichtigt
an, Maschinen hantieren). Die Schüler werden zu Be-
ginn des Praktikums über die Unfall- und Gesundheits-
gefahren im Betrieb eingehend belehrt.
Berlin, den nei
Betriebsleitung Land Berlin
Wir haben von dem Inhalt der vorstehenden Vereinba-
rung Kenntnis genommen und verpflichten uns zu ge-
wissenhafter Durchführung, soweit darin Pflichten für uns
‘estgelegt sind.
L.
2,
3.
Beauftragte: Betriebsangehörige
Lehrer/Lehrerin
ı\nlage 2
Verzeichnis der Berufsgenossenschaften,
die den Schülern im Betriebspraktikum Unfall-
versicherungsschutz gewähren
Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft
1 Berlin 31, Bundesallee 57-58
Tel.: 87 04 46
Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel
1 Berlin 61, Hallesches Ufer 74-76
Tel.: 18 07 66/68
Norddeutsche Holz-Berufsgenossenschaft
—- Hauptverwaltung —
48 Bielefeld, Turnerstraße 5-9
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Wohlfahrtspflege
1 Berlin 31, Hildegardstraße 29-30
L,
2,
3