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Volume 20. August 1969

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1969 (Public Domain)

11/1969 | 
Seite 164 
Nr. 61 
— Situation des Jugendlichen im Betrieb 
Aufbau der Betriebshierarchie und Beschreibung 
einzelner Positionen 
Rechte und Pflichten der Mitarbeiter in den 
verschiedenen Ausbildungs- und Verantwortungs- 
stufen 
Interessengruppen innerhalb und außerhalb des 
Betriebes 
Positionen und Probleme der Mitarbeiter in spe- 
ziellen Abteilungen eines Betriebes ; 
Formen von Arbeitsanweisungen im Vergleich 
mit verschiedenen Berufsfeldern (Aufträge, An- 
weisungen, Vorschriften, Anordnungen zur Aus- 
führung einer Arbeit) 
Gegenüberstellung von vorhandenen und — nach 
der Erfahrung im Betriebspraktikum — noch zu 
erwerbenden Kenntnissen und Fertigkeiten 
Fragen des Arbeits- und Sozialrechts (Betriebs- 
verfassungsgesetz u. a.) 
31. Als methodische Verfahren bei der Auswertung wer- 
den empfohlen: 
Sach-, Situations- und Erlebnisberichte u.a. nach 
den in der Vorbereitung erteilten Aufträgen 
Herstellung einer Berichtsmappe als Ergebnis des 
Vorhabens auf der Grundlage der Berichtshefte 
Anfertigung von Sammelmappen für bestimmte 
Erfahrungsbereiche (u.a. Katalog‘ von Fachaus- 
drücken, Skizzen und Zeichnungen von Arbeitsvor- 
gängen, Organisationspläne usw.) 
Referate vor der Klasse (Aussprache, Diskussion) 
Vergleich der schriftlichen Berichte 
Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen, 
Elternabenden < 
Herstellung von Wandzeitungen. 
V. Schlußvorschriften 
32. 
(1) Diese Ausführungsvorschriften treten am 1.Juli 
1969 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 30. Juni 1974 
außer Kraft. 
(2) Das Rundschreiben Nr. 8 vom 28. Juli 1965 wird 
durch diese Ausführungsvorschriften ersetzt. 
Rye 
SS 
Anlage 1 
Muster 
einer Vereinbarung über die Durchführung eines 
Betriebspraktikums, insbesondere über die Aufsicht 
Vereinbarung 
Zwischen dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirks- 
er ee treebni bee tersesteartetane © UML AO / AED rer rer irrt rer 
(Betrieb) stets u... Wird folgendes ver- 
einbart: . 
Inder: Zeit VOM Arm neer en ES. Gerrr eeE 
findet bei dem /der ee EIN. BetriebS- 
praktikum statt. An dem Praktikum nehmen ........ Schü- 
er dern ber va... Schule teil. 
Die Aufenthaltszeit im Betrieb beträgt ausschließlich 
der Pausen arbeitstäglich ........ Stunden. 
Jede Werbung für einen Beruf oder einen Betrieb im 
Zusammenhang mit dem Praktikum ist unzulässig. 
Das Praktikum ist eine Veranstaltung der Schule. Der 
von der Schule bestellte Lehrer übt die allgemeine Auf- 
sicht über die Schüler aus. Er ist insbesondere für 
einen regelmäßigen Besuch des Praktikums und für 
die Einhaltung der Disziplin verantwortlich. 
5. Die vom Betrieb benannten Mitarbeiter 
übernehmen: 
a) die im Rahmen der fachlichen Anleitung erforder- 
liche Aufsicht und 
für die Zeit der Abwesenheit oder der Verhinderung 
des aufsichtsführenden Lehrers die für die Ein- 
haltung der Disziplin erforderlichen Aufsichtsfunk- 
tionen. 
Wenn sofortiges Handeln geboten ist, können die vom 
Betrieb benannten Mitarbeiter (Nr.5) den Schülern 
darüber hinaus auch ohne Hinzuziehung des Lehrers 
unmittelbare Weisungen erteilen, die zum Schutz von 
Leben, Gesundheit und Sittlichkeit der Schüler oder 
zur Vermeidung von Schäden zum Nachteil des Betrie- 
bes oder von Betriebsangehörigen erforderlich und an- 
gemessen erscheinen. Ist ausnahmsweise keiner der 
vom Betrieb benannten Mitarbeiter erreichbar, steht 
dieses Recht auch anderen Betriebsangehörigen mit 
Weisungsbefugnis zu. 
Sollten Schüler in grober Form gegen die Betriebsord- 
nung verstoßen oder durch ihr Verhalten Anlaß zu 
schweren Klagen geben, ist sofort der aufsichtsfüh- 
rende Lehrer zu benachrichtigen. Ist er nicht erreich- 
bar, sollte die Schule telefonisch verständigt und der 
Schüler in die Schule zurückgeschickt werden. 
Für die Schüler gelten die Schutzbestimmungen für 
Jugendliche und die Unfallverhütungsvorschriften. Es 
muß insbesondere gewährleistet sein, daß für die 
Schüler alle zum Schutz von Leben, Gesundheit und 
Sittlichkeit erforderlichen Maßnahmen getroffen sind 
(z. B. dürfen sich Schüler nicht an gefährlichen Ar- 
beitsstellen aufhalten, nicht mit gefährlichen Arbeits- 
stoffen in Berührung kommen und nicht unbeaufsichtigt 
an, Maschinen hantieren). Die Schüler werden zu Be- 
ginn des Praktikums über die Unfall- und Gesundheits- 
gefahren im Betrieb eingehend belehrt. 
Berlin, den nei 
Betriebsleitung Land Berlin 
Wir haben von dem Inhalt der vorstehenden Vereinba- 
rung Kenntnis genommen und verpflichten uns zu ge- 
wissenhafter Durchführung, soweit darin Pflichten für uns 
‘estgelegt sind. 
L. 
2, 
3. 
Beauftragte: Betriebsangehörige 
Lehrer/Lehrerin 
ı\nlage 2 
Verzeichnis der Berufsgenossenschaften, 
die den Schülern im Betriebspraktikum Unfall- 
versicherungsschutz gewähren 
Großhandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft 
1 Berlin 31, Bundesallee 57-58 
Tel.: 87 04 46 
Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel 
1 Berlin 61, Hallesches Ufer 74-76 
Tel.: 18 07 66/68 
Norddeutsche Holz-Berufsgenossenschaft 
—- Hauptverwaltung — 
48 Bielefeld, Turnerstraße 5-9 
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und 
Wohlfahrtspflege 
1 Berlin 31, Hildegardstraße 29-30 
L, 
2, 
3
	        
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