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Volume 20. August 1969

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1969 (Public Domain)

11/1969 
Seite 162 
Nr. 61 
15. 
II. Vorbereitung 
Der Klassenleiter holt frühzeitig, möglichst vor Ablauf 
des vorangehenden Schuljahres, von seinem Schulleiter 
die grundsätzliche Zustimmung zur Durchführung eines 
Betriebspraktikums in der Abgangs- oder Abschluß- 
klasse ein. 
Der Klassenlehrer setzt sich mit dem Bezirksverant- 
wortlichen für Betriebspraktika seines Bezirks in Ver- 
bindung. Er’'erhält von ihm Merkblätter und Infor- 
mationen über diejenigen Institutionen, die zur Durch- 
führung eines Praktiums zur Verfügung stehen. 
A. Organisatorischer Bereich 
In einer Elternversammlung orientiert der Klassen- 
lehrer die Erziehungsberechtigten über Ziel, Inhalt und 
Form des Praktikums sowie über den Versicherungs- 
Schutz. Er erbittet die schriftliche Zustimmung der 
Erziehungsberechtigten zu diesem Vorhaben, die für 
eine Teilnahme erforderlich ist. 
Die Schulleitung beantragt schriftlich unter Angabe 
der teilnehmenden Schüler, der Praktikumsstätten und 
der Zustimmung der Eltern die Genehmigung des 
Praktikums bei dem zuständigen Schulaufsichtsbeam- 
ten im Bezirk. 
Der Klassenlehrer. nimmt mit den verantwortlichen 
Vertretern der Praktikumsstätten Kontakt auf. Er in- 
formiert sich über die Praktikumsstellen seiner Schü- 
ler und legt die Einzelheiten der Durchführung fest. 
Hierbei übergibt er den Vertretern der Praktikums- 
stätten ein Exemplar des Merkblattes für den Betrieb 
(Anlage IV). 
Die Schüler werden auf die Praktikumsstätten auf- 
geteilt, wobei Berufsfeldwünsche der Schüler im Rah- 
men der gegebenen‘ Möglichkeiten Berücksichtigung 
finden. 
(1) Eine amtsärztliche Untersuchung ist aus seuchen- 
hygienischen Gründen nur bei den Schülern erforder- 
lich, die im Berufsfeld Nahrungs- und Genußmittel ihr 
Praktikum ableisten. 
(2) Im Einzelfall sollen sich auf Anregung des Klas- 
senlehrers Schüler, bei denen eine volle Belastbarkeit 
als fraglich erscheint, dem Schularzt vorstellen. 
B. Pädagogischer Bereich 
Die in Nummer 2 bezeichneten Ziele des Betriebs- 
praktikums bedingen bei der Vorbereitung, Durchfüh- 
rung und Auswertung eine Konzentration auf: 
a) Berufsorientierende Betrachtungsweise 
Orientierung über Berufsfelder, ohne daß eine ge- 
zielte Berufsfindung betrieben wird — 
Bekanntmachen mit Anforderungen und Formen 
beruflicher Ausbildung, 
Funktionale Betrachtungsweise 
Struktur der Berliner Wirtschaft — 
Einblick in die wirtschaftliche Organisation eines 
Betriebes als Beispiel des Funktionszusammen- 
hanges, 
Soziale  Betrachtungsweise 
Die Position der Menschen als Träger betrieblicher 
Funktionen und sozialer Röllen. 
Diese Betrachtungsweisen können sich bei der Vorbe- 
reitung eines Praktikums u.a. in folgenden Themen 
konkretisieren, die hier in der Form einer Reihung 
aufgeführt und nur exemplarisch zu verstehen sind: 
— Berufe unserer Eltern 
— Schülerwünsche hinsichtlich des Berufsfeldes 
Anforderungen und Formen beruflicher Ausbildung, 
dargestellt durch die Berufsberatung 
Erfahrungsberichte aus der Arbeitswelt 
(ehemalige Schüler, Eltern, Berufstätige) 
17. 
18. 
L9. 
Gliederung der Wirtschaft 
(Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleistung) 
Interessenverbände und -gruppen 
(z.B. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisatio- 
nen) 
Organisation eines Betriebes 
Rollenträger und ihre Rollen 
Arbeits- und Sozialrecht für Jugendliche 
Durchführung eines Projekts vom Auftrag bis zum 
fertigen Werkstück in der Form eines arbeitsteili- 
gen Verfahrens 
Differenzierte Betriebserkundung 
(berufsorientierend, funktional, sozial) 
Zusammenstellen der Erkundungsaufträge für das 
Praktikum - 
Rollenspiele (Vorstellung, Verspätung, Beschwerde 
u.a. m.) 
Fragetechnik und Gesprächsführung 
Skizzierung von Werkzeugen und Maschinen 
(Faustskizze) 
Formulierung eines Merkblattes über das Schüler- 
verhalten während des Praktikums 
Gliederung‘ des Berichtsheftes 
Abfassen eines Protokolls 
Unfallverhütung im Betrieb 
C. Auswahl der Betriebe 
WEN 
Betriebspraktika können in Betrieben und Verwaltun- 
gen durchgeführt werden, in denen 
a) Ausbildungsverhältnisse in anerkannten Ausbil- 
dungsberufen bestehen, 
b) ein Betriebs- oder Personalrat vorhanden ist und 
c) Berufsgenossenschaften den Praktikanten Unfall- 
versicherungsschutz gewähren. 
Die Verteilung der Praktikumsplätze soll nach Mög- 
lichkeit der Struktur der Berliner Wirtschaft entspre- 
chen. 
(1) Sind die unter Nummer 17 Buchst. a) oder b) ge- 
nannten Voraussetzungen nicht erfüllt, können die Be- 
zirksverantwortlichen für Betriebspraktika ausnahms- 
weise Betriebe als, Praktikumsstätten vorläufig zulas- 
sen, sofern ein Praktikum in solchen Betrieben zweck- 
mäßig ist. Der Bezirksverantwortliche besucht zuvor 
den Betrieb und befragt die in Betracht kommenden 
und im Beirat vertretenen Kammern und Gewerkschaf- 
ten: 
Kammern: 
Handwerkskammer: 
Abt. Berufsausbildung, 
1 Berlin 61, Obentrautstraße 2, 
Tel.: 180931 App. 42 
oder 
Industrie- und Handelskammer: 
Abt. Berufsausbildung, 
1 Berlin 12, Hardenbergstraße 16, 
Tel.: 31.07 21 
Gewerkschaften: 
DGB: 
Abt. Bildungswesen und Berufsausbildung, 
1 Berlin 30, Keithstraße 1-3, 
Tel.: 211-8011 
oder 
DAG-Landesverband Berlin: 
1 Berlin 61, Bernburger Straße 24-25, 
Tel.: 1801 01 
Arbeitsgemeinschaft Schule und Wirtschaft: 
1 Berlin 12, Am Schillertheater 2 
(2) Die Bezirksverantwortlichen berichten dem Bei- 
rat (Nr. 7) nach Auswertung des Praktikums über die 
Erfahrungen bei der Durchführung in diesen Betrieben.
	        
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