11/1969
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Nr. 61
15.
II. Vorbereitung
Der Klassenleiter holt frühzeitig, möglichst vor Ablauf
des vorangehenden Schuljahres, von seinem Schulleiter
die grundsätzliche Zustimmung zur Durchführung eines
Betriebspraktikums in der Abgangs- oder Abschluß-
klasse ein.
Der Klassenlehrer setzt sich mit dem Bezirksverant-
wortlichen für Betriebspraktika seines Bezirks in Ver-
bindung. Er’'erhält von ihm Merkblätter und Infor-
mationen über diejenigen Institutionen, die zur Durch-
führung eines Praktiums zur Verfügung stehen.
A. Organisatorischer Bereich
In einer Elternversammlung orientiert der Klassen-
lehrer die Erziehungsberechtigten über Ziel, Inhalt und
Form des Praktikums sowie über den Versicherungs-
Schutz. Er erbittet die schriftliche Zustimmung der
Erziehungsberechtigten zu diesem Vorhaben, die für
eine Teilnahme erforderlich ist.
Die Schulleitung beantragt schriftlich unter Angabe
der teilnehmenden Schüler, der Praktikumsstätten und
der Zustimmung der Eltern die Genehmigung des
Praktikums bei dem zuständigen Schulaufsichtsbeam-
ten im Bezirk.
Der Klassenlehrer. nimmt mit den verantwortlichen
Vertretern der Praktikumsstätten Kontakt auf. Er in-
formiert sich über die Praktikumsstellen seiner Schü-
ler und legt die Einzelheiten der Durchführung fest.
Hierbei übergibt er den Vertretern der Praktikums-
stätten ein Exemplar des Merkblattes für den Betrieb
(Anlage IV).
Die Schüler werden auf die Praktikumsstätten auf-
geteilt, wobei Berufsfeldwünsche der Schüler im Rah-
men der gegebenen‘ Möglichkeiten Berücksichtigung
finden.
(1) Eine amtsärztliche Untersuchung ist aus seuchen-
hygienischen Gründen nur bei den Schülern erforder-
lich, die im Berufsfeld Nahrungs- und Genußmittel ihr
Praktikum ableisten.
(2) Im Einzelfall sollen sich auf Anregung des Klas-
senlehrers Schüler, bei denen eine volle Belastbarkeit
als fraglich erscheint, dem Schularzt vorstellen.
B. Pädagogischer Bereich
Die in Nummer 2 bezeichneten Ziele des Betriebs-
praktikums bedingen bei der Vorbereitung, Durchfüh-
rung und Auswertung eine Konzentration auf:
a) Berufsorientierende Betrachtungsweise
Orientierung über Berufsfelder, ohne daß eine ge-
zielte Berufsfindung betrieben wird —
Bekanntmachen mit Anforderungen und Formen
beruflicher Ausbildung,
Funktionale Betrachtungsweise
Struktur der Berliner Wirtschaft —
Einblick in die wirtschaftliche Organisation eines
Betriebes als Beispiel des Funktionszusammen-
hanges,
Soziale Betrachtungsweise
Die Position der Menschen als Träger betrieblicher
Funktionen und sozialer Röllen.
Diese Betrachtungsweisen können sich bei der Vorbe-
reitung eines Praktikums u.a. in folgenden Themen
konkretisieren, die hier in der Form einer Reihung
aufgeführt und nur exemplarisch zu verstehen sind:
— Berufe unserer Eltern
— Schülerwünsche hinsichtlich des Berufsfeldes
Anforderungen und Formen beruflicher Ausbildung,
dargestellt durch die Berufsberatung
Erfahrungsberichte aus der Arbeitswelt
(ehemalige Schüler, Eltern, Berufstätige)
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Gliederung der Wirtschaft
(Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleistung)
Interessenverbände und -gruppen
(z.B. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisatio-
nen)
Organisation eines Betriebes
Rollenträger und ihre Rollen
Arbeits- und Sozialrecht für Jugendliche
Durchführung eines Projekts vom Auftrag bis zum
fertigen Werkstück in der Form eines arbeitsteili-
gen Verfahrens
Differenzierte Betriebserkundung
(berufsorientierend, funktional, sozial)
Zusammenstellen der Erkundungsaufträge für das
Praktikum -
Rollenspiele (Vorstellung, Verspätung, Beschwerde
u.a. m.)
Fragetechnik und Gesprächsführung
Skizzierung von Werkzeugen und Maschinen
(Faustskizze)
Formulierung eines Merkblattes über das Schüler-
verhalten während des Praktikums
Gliederung‘ des Berichtsheftes
Abfassen eines Protokolls
Unfallverhütung im Betrieb
C. Auswahl der Betriebe
WEN
Betriebspraktika können in Betrieben und Verwaltun-
gen durchgeführt werden, in denen
a) Ausbildungsverhältnisse in anerkannten Ausbil-
dungsberufen bestehen,
b) ein Betriebs- oder Personalrat vorhanden ist und
c) Berufsgenossenschaften den Praktikanten Unfall-
versicherungsschutz gewähren.
Die Verteilung der Praktikumsplätze soll nach Mög-
lichkeit der Struktur der Berliner Wirtschaft entspre-
chen.
(1) Sind die unter Nummer 17 Buchst. a) oder b) ge-
nannten Voraussetzungen nicht erfüllt, können die Be-
zirksverantwortlichen für Betriebspraktika ausnahms-
weise Betriebe als, Praktikumsstätten vorläufig zulas-
sen, sofern ein Praktikum in solchen Betrieben zweck-
mäßig ist. Der Bezirksverantwortliche besucht zuvor
den Betrieb und befragt die in Betracht kommenden
und im Beirat vertretenen Kammern und Gewerkschaf-
ten:
Kammern:
Handwerkskammer:
Abt. Berufsausbildung,
1 Berlin 61, Obentrautstraße 2,
Tel.: 180931 App. 42
oder
Industrie- und Handelskammer:
Abt. Berufsausbildung,
1 Berlin 12, Hardenbergstraße 16,
Tel.: 31.07 21
Gewerkschaften:
DGB:
Abt. Bildungswesen und Berufsausbildung,
1 Berlin 30, Keithstraße 1-3,
Tel.: 211-8011
oder
DAG-Landesverband Berlin:
1 Berlin 61, Bernburger Straße 24-25,
Tel.: 1801 01
Arbeitsgemeinschaft Schule und Wirtschaft:
1 Berlin 12, Am Schillertheater 2
(2) Die Bezirksverantwortlichen berichten dem Bei-
rat (Nr. 7) nach Auswertung des Praktikums über die
Erfahrungen bei der Durchführung in diesen Betrieben.