Path:
Volume 27. Juni 1969

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1969 (Public Domain)

1171/1969 
Seite 150 |! 
Nr. 55 
(2) Von der mündlichen Prüfung ist nur derjenige 
Prüfling auszuschließen, dessen Leistungen in zwei 
oder mehr Prüfungsfächern im Vorzeugnis und in der 
schriftlichen Prüfung mit ‚„mangelhaft‘ oder „un- 
genügend“ beurteilt worden sind (zu $& 22 Abs. 6 Satz 2 
der VV Anlage 2). 
(3) Unmittelbar im Anschluß an die Vorbesprechung 
teilt der Vorsitzende den Prüflingen den Termin der 
mündlichen Prüfung und die Fächer, in denen sie ge- 
prüft werden, mit (zu 8 23 Abs.1 und $ 23 Abs. 2 
Satz3 der VV Anlage 2). Die Bestimmungen des $ 22 
Abs. 7 und 8 und des 8 23‘ Abs.2 bleiben im übrigen 
unberührt. 
Durchführung der mündlichen Prüfung 
(1) Die mündliche Prüfung einer Klasse findet in der 
Regel an einem Tage statt (zu $$ 22 Abs.1, 23 Abs.1 
der VV Anlage 2). 
(2) Das Rundgespräch entfällt (zu $ 22 Abs.3, 4, 6 
Satz 2 der VV Anlage 2). 
(3) Ausnahmsweise kann der Prüfungsausschuß zur 
Feststellung eines hinreichenden Leistungsausgleichs 
am Prüfungstag weitere Prüfungsfächer festlegen (zu 
$ 24 Abs.3 Buchst.c der VV Anlage 2). 
Oö 
B. Reifeprüfung am Berlin-Kolleg 
(1) Prüfungsfächer 
Prüfungsfächer sind: 
Deutsch 
Politische Weltkunde 
Englisch 
Mathematik 
eines der Fächer Wirtschaftskunde oder Soziologie 
oder Psychologie oder ein anderes berufsbezogenes 
Fach (zu 8 35 Abs. 2 der VV Anlage 2). 
(2) 8 35 Abs. 4 ist nicht mehr anzuwenden. 
Verweisungen auf die Ordnung der Reifeprüfung an 
den Gymnasien 
Soweit in der Ordnung der Reifeprüfung am Berlin- 
Kolleg auf Vorschriften der Ordnung der Reifeprüfung 
an den Gymnasien verwiesen wird, ist die Ordnung 
der Reifeprüfung an den Gymnasien in ihrer durch 
diese Vorschriften modifizierten Form sinngemäß an- 
zuwenden. In Zweifelsfragen entscheidet der Senator 
für Schulwesen — I1a — 
Z 
C. Reifeprüfung für Nichtschüler (Schulfremde) 
Verweisungen auf die Ordnung der Reifeprüfung an 
den Gymnasien . 
Soweit in der Ordnung der Reifeprüfung für Nicht- 
schüler (Schulfremde) auf Vorschriften der Ordnung 
der Reifeprüfung an den Gymnasien verwiesen wird, 
ist die Ordnung der Reifeprüfung an den Gymnasien 
in ihrer durch diese Vorschriften modifizierten Form 
sinngemäß anzuwenden. In Zweifelsfällen entscheidet 
der Senator für Schulwesen — IIb OG 2 —. 
1. Schlußvorschriften 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. Juli 1969 
in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 31. März 1970 außer 
Kraft. 
5. 
Eve 
WG 
€ 
Hinweise auf Stellenausschreibungen 
Im Amtsblatt für Berlin — Teil I — sind folgende Stellen 
für Lehrkräfte ausgeschrieben: 
ABl. Nr. 22 vom 9. Mai 1969 
Rektor an einer Grundschule im Bezirk Steglitz 
(Kennziffer 211) 
ABl. Nr. 23 vom 16. Mai 1969 
Oberstudienrat an einem Gymnasium 
im Bezirk Wilmersdorf 
(Kennziffer 66): 
Oberstudienrat an der Berufsschule für Industriekauf- 
leute im Bezirk Wilmersdorf 
(Kennziffer 67) 
Oberstudienrat an der Berufsschule für Friseure 
im Bezirk Wilmersdorf 
(Kennziffer 68) 
ABl. Nr. 26 vom 30. Mai 1969 
Oberstudienräte an Gymnasien im Bezirk Steglitz 
(Kennziffern 212, 213) 
ABl. Nr. 27 vom 6. Juni 1969 
Rektor an einer Grundschule im Bezirk Schöneberg 
(Kennziffer 114) 
Rektor an einer Grundschule im Bezirk Tiergarten 
(Kennziffer 3/1969) € 
Rektor an einer Hauptschule im Bezirk Tiergarten 
(Kennziffer 4/1969) 
Rektor an einer Sonderschule im Bezirk Zehlendorf 
(Kennziffer. 69) 
ABl. Nr. 28 vom 13. Juni 1969 
Oberstudienrat an einer allgemeinbildenden Schule im 
Bezirk Neukölln 
(Kennziffer 155) 
Rektor an einer Grundschule im Bezirk Neukölln 
(Kennziffer 156) 
Oberstudienrat an einem Gymnasium im Bezirk 
Tempelhof 
(Kennziffer OGL/17) 
Oberstudienrat an einem Gymnasium im Bezirk 
Tiergarten 
(Kennziffer 5/1969) 
Oberstudiendirektor an der Berufsschule für elektro- 
technische Berufe im Bezirk Wedding 
(Kennziffer 99) 
ABl. Nr. 29 vom 20. Juni 1969 
Oberstudienrat an einer kaufmännischen Berufsfach- 
schule im Bezirk Steglitz 
(Kennziffer 214) 
Oberstudienrat an einem Gymnasium im Bezirk 
Tiergarten 
(Kennziffer 6/1969) 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 1 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4059/4461 - 
Reservelager: Senatsverw. f. Wissenschaft u. Kunst, 1 Berlin 19 - Charlottenburg, Bredtschneiderstraße 5-8. Fernruf: 30 200 - (987) 391 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.