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Volume 7. März 1968

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1968 (Public Domain)

Ausgegeben am 7. 3. 1968 
e © 1 dan ° 
Dienstblatt des „enafs von Berlin 
Teil Ill Wissenschaft und Kunst — Schulwesen 
11/1968 | 
Seite 41 
a 
Nr. 15-16 
Nr. 15 
Inhalt: 
Richtlinien über die Höhe der Lehrauftragsvergütungen gemäß 841 Abs.2 des Hochschullehrer- 
gesetzes vom 21. Januar 1963 (GVBl. S.105) ................... . HAN 
Rundschreiben über Gedenktage und Veranstaltungen sowie Beflaggung von Schulgebäuden im 
Schuljahr 1968/1969 40ER U Er Male CE 
Allgemeine Anweisung über die Behandlung von Behördenfunden (Behördenfundanweisung). .... 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Richtlinien für die organisatorische Einrichtung von 
Zehnten Klassen der Hauptschule ........ Tr AA 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Anlage 1 der Grundsätze über die Überlassung von 
Schulräumen in öffentlichen Schulgebäuden in der Fassung vom 7. Februar 1967 ............... 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften betreffend die Bezeichnung 
der Schulen 1.0.0.4 KR nE ER 
Richtlinien über die Gewährung von Unterrichtsgeldpauschalen nach 8 7 Abs.2 des Hochschul- 
lehrergesetzes vom 21. Januar 1963 (GVBl..S.105) ............ 
Berichtigung betr. Dbl. II1/1968 Nr. 4 ........ 
Hinweise auf Stellenausschreibungen 
Nr. 16 
Seite 41 
Seite 41 
Seite 43 
Nr. 17 
Nr. 18 
Seite 44 
Nr. 19 
Seite 44 
Seite 44 
Nr. 20 
Nr. 21 
Seite 45 
Seite 45 
Seite 46 
Wiss/Kunst 1 C-315520 BA P—— 
IH-15 Fernruf: 30200 — (987) 339 | 6. 2.1968 
nicht gelesen wird, im Verhältnis zur gesamten Vor- 
lesungszeit des Semesters entspricht. 
Soweit Lehrbeauftragte vor dem Inkrafttreten der 
Richtlinien. bei entsprechender Unterrichtsverpflich- 
tung ein höheres Entgelt erhalten haben, bleibt es für 
ihre Person bis zum Sommersemester 1971 einschließ- 
lich bei der bisherigen Regelung. 
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. April 1968 
in Kraft; sie treten mit Ablauf des 31. Dezember 1973 
außer Kraft. 
Im Auftrage 
Dr. Sengpijel 
An den Herrn Rektor der Technischen Universität Berlin 
Herrn Rektor der Freien Universität Berlin 
Herrn Rektor der Pädagogischen Hochschule Berlin 
nachrichtlich 
an den Herrn Kurator der Technischen Universität Berlin 
Herrn Kurator der Freien Universität Berlin 
Richtlinien 
über die Höhe der Lehrauftragsvergütungen 
gemäß 8 41: Abs. 2 des Hochschullehrergesetzes 
vom 21. Januar 1963 
(GVBl. S. 105) 
3. 
41. 
Gemäß $ 41 Abs.2 des Hochschullehrergesetzes wird im 
Einvernehmen mit dem Senator für Finanzen bestimmt: 
Für die besoldeten Lehraufträge gemäß 841 Abs.1 
HSchLG betragen die Lehrauftragsentgelte an den 
wissenschaftlichen Hochschulen nach Maßgabe der ver- 
fügbaren Haushaltsmittel in der 
Stufe I 350,— bis 450,— DM 
Stufe II 250,— DM. 
Diese Beträge gelten für die Semesterwochenstunde. 
Unter Semesterwochenstunde ist eine Vorlesung oder 
Übung von mindestens 45 Minuten Dauer in der Woche 
während eines Semesters zu verstehen. 
Bei der Festsetzung des Entgelts sind die Bedeutung 
des Lehrgebietes für den Vorlesungsplan sowie die 
wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung des 
Lehrbeauftragten zu berücksichtigen. 
Die Gewährung eines Lehrauftragsentgeltes der Stufe I 
setzt voraus, daß der Lehrbeauftragte entweder habili- 
tiert ist oder auf Grund seiner wissenschaftlichen oder 
künstlerischen Befähigung den Habilitierten gleichzu- 
stellen ist. 
Der Höchstsatz von 450,— DM kann nur für solche 
Lehrveranstaltungen gewährt werden, die nach der 
Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Faches 
von besonderer wissenschaftlicher oder künstlerischer 
Bedeutung sind. 
Bei einer gemäß 8 41 Abs. 3 HSchLG erforderlich wer- 
denden Kürzung ist derjenige Betrag des Lehrauftrags- 
entgeltes einzubehalten, welcher dem Zeitraum, in dem 
I-16 Schul Ic A3- 1/0 
Si Fernruf: 30 20 03 64 — (987) 364 
An alle öffentlichen Schulen 
nachrichtlich 
an die Bezirksämter 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
i 7.2.1968 1 
Kundschreiben 
über Gedenktage und Veranstaltungen 
sowie Beflaggung von Schulgebäuden 
im Schuljahr 1968/1969 
Die nachstehende Übersicht der Gedenktage und Ver- 
anstaltungen des Schuljahres 1967/1968 ist als Arbeitshilfe 
für den Lehrer gedacht und soll ihm ermöglichen, die für 
seinen Unterricht in Frage kommenden Gedenktage und 
Veranstaltungen in seinen Arbeitsplan einzubeziehen. Es 
bleibt in der Regel dem Schulleiter oder dem Lehrer über- 
ıassen, ob und in welcher Weise die aufgeführten Ge- 
denktage erwähnt und gestaltet werden. Das gilt für alle 
Fälle, in denen ich keine besonderen Hinweise gebe; jedoch 
sollten die Schüler an allen Tagen, an denen Flaggen- 
schmuck gezeigt wird, den Anlaß der Beflaggung erfahren. 
Der Anlaß für eine vom Senat oder dem Regierenden 
Bürgermeister besonders angeordneten Beflaggung wird 
jeweils mit der Anordnung bekanntgegeben. Im übrigen 
können die Lehrer den Grund der Beflaggung öffentlicher 
Gebäude zu besonderen Anlässen aus den Tageszeitungen 
antnehmen.
	        
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