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Volume 4. September 1968

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1968 (Public Domain)

11/1968 
Seite 207 
Nr. 60 
3: 
171 
12. 
daß alle vorhandenen Unterlagen an das nun zu- 
ständige Gesundheitsamt übersandt werden; Das Kind 
ist unter dem Namen der Adoptiveltern vorzuladen 
und bei Vorsprachen im Gesundheitsamt unter diesem 
Namen aufzurufen. 
Nach Eintreffen der Mitteilung über die rechts- 
kräftig vollzogene Adoption hat das Ge- 
sundheitsamt unverzüglich auf allen Unterlagen Namen 
und Anschrift der leiblichen Eltern des Kindes unlesbar 
zu machen. Die unter dem Geburtsnamen des Kindes 
geführte Karteikarte ist zu vernichten. 
Bei Adoptionen, die durch den Senator für Familie, 
Jugend und Sport vermittelt worden sind, erhalten die 
Adoptiveltern auf Fachvordruck eine entsprechende 
Mitteilung zur Weitergabe an ihr Gesundheitsamt. Wird 
ein Kind in das übrige Bundesgebiet oder ins Ausland 
vermittelt, erhält das bisher zuständige Gesundheits- 
amt eine Mitteilung über die Inpflegegabe. In diesem 
Fall ist die Impfüberweisung nach Vordruck Ges VB 23 
an die Senatsverwaltung für Familie, Jugend und 
Sport — Adoptionsstelle — zu übersenden, die dann die 
Weiterleitung an das zuständige Gesundheitsamt außer- 
halb Berlins übernimmt. 
IV. Verfahren bei nichtschulpflichtigen Impflingen 
Bei der Durchführung einer Impfung dient die Kartei 
als Grundlage. Sämtliche Einladungen und Aufforde- 
rungen an die Personensorgeberechtigten der nicht- 
schulpflichtigen‘ Impflinge sind nach der Kartei vorzu- 
nehmen. Da durch Impfgesetz vom 8. April 1874 und 
durch die Verordnung zur Ausführung des Impfgesetzes 
vom 22, Januar 1940 für die Pockenschutzimpfung die 
Führung von Impflisten auch zur Festhaltung bestimm- 
ter Angaben vorgeschrieben ist, sind diese Impflisten 
(Vordrucke Ges VB 4 und 5) wie bisher in Verbindung 
mit der Aufforderung (Vordruck Ges VB 13a) aufzu- 
stellen. Für die Durchführung der Diphtherie- oder 
kombinierten Diphtherieschutzimpfung stehen Imflisten 
hach Vordruck Ges 190 a zur Verfügung. Die Impfung 
oder die Zurückstellung von einer Impfung ist auf der 
Karteikarte einzutragen. 
V. Verfahren bei schulpflichtigen Impflingen 
Die Impfung der Schulkinder erfolgt zusammengefaßt 
nach Schulen. Hierfür ist die fortgeführte Impfkartei- 
karte des Wohnbezirks als Unterlage unvollständig, da 
die Schulen des eigenen Bezirks oft von Kindern aus 
anderen Bezirken besucht werden und Schüler aus dem 
eigenen Bezirk häufig die Schulen anderer Bezirke auf- 
suchen. Für die Durchführung der Impfung der Schul- 
kinder sind daher nach wie vor von den Schulen auf- 
gestellte Impflisten zu führen. Die Gesundheitsämter 
senden vor Beginn der Impfung die Vordrucke der 
Impflisten an die Schulen. Die Eintragung. der Per- 
sonalien der Impflinge nehmen die Schulen vor. Die 
Impfungen oder Zurückstellungen usw. werden durch 
den Impfarzt oder sein Hilfspersonal vermerkt. 
Nach der Impfung ist die Impfkartei zu vervollstän- 
digen. Sind nach den Impflisten Impfungen oder Zu- 
rückstellungen bei Impflingen aus anderen Bezirken 
vorgenommen worden, so sind die für den Wohnsitz der 
Impflinge zuständigen Gesundheitsämter zwecks ent- 
sprechender Vervollständigung ihrer Impfkartei zu 
benachrichtigen. 
VI. Sonderbestimmungen 
bei gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen 
oder bei Impfanordnungen 
nach 8 15 Bundes-Seuchengesetz 
Mit Ablauf des Impfjahres muß aus der Kartei er. 
sichtlich sein, ob die Pockenschutzimpf- 
pflichtigen ihrer Impfpflicht nachgekommen sind 
Die Personensorgeberechtigten von HErst-Impflingen, 
die ihrer Pockenschutzimpfpflicht nicht nachgekommen 
sind, müssen nochmals vor Ablauf. des Impfijahres 
vom Gesundheitsamt des Wohnbezirks des Impflings 
durch Vordruck Ges VB 21 zur Impfung vorgeladen 
bzw. aufgefordert werden, das Impfbuch bzw. den 
Impfschein vorzulegen oder den Zurückstellungsnach- 
weis zu erbringen. Sofern dieser Aufforderung nicht 
Folge geleistet wird, ist Strafanzeige zu erstatten. 
Zurückgestellte Impfpflichtige sind nach Ablauf der 
Zurückstellungsfrist gegebenenfalls erneut durch Vor- 
druck Ges VB 21 a zur Impfung einzuladen. 
Diese Regelung gilt sinngemäß auch für Impfanord- 
nungen gemäß $ 15 Bundes-Seuchengesetz (ausgenom- 
men gesetzliche Pockenschutzimpfungen). Im Bedarfs- 
falle ergeht außerdem eine besondere Anweisung. 
VII. Schlußbestimmungen 
Die für die Durchführung von Schutzimpfungen von 
mir — VII B 13 — erlassenen Ausführungsvorschriften 
sind in bezug auf die Registrierungspflicht durch- 
geführter oder nicht wahrgenommener Impfungen 
genau zu beachten. 
Diese Richtlinien ersetzen die:am 30. Juni 1968 außer 
Kraft getretenen „Verwaltungsvorschriften über die 
Führung der Impfkartei vom 26. Juli 1963‘; sie treten 
am 1.Juli 1968 in Kraft und am 30. Juni 1973 außer 
Kraft. 
Die Mitzeichnung vom Senator für Schulwesen und 
vom Senator für Familie, Jugend und Sport liegt vor. 
Sonderdrucke können bei mir — VII B 13 — abgefordert 
werden. 
13. 
L4. 
15 
Im Auftrage 
Dr. Borgmann 
Hinweise auf Gesetze, 
Verordnungen und Zeitschriftenaufsätze, 
die für die Verwaltung des Landes Berlin 
von Bedeutung sind 
Zusammengestellt von der Senatsbibliothek Berlin 
Fernruf: 34 04 01 — (971) 149 
Hinter jedem Titel wird in fettgedruckter Zahl — siehe 
laufende Nummer der Zeitschriftensammlung der Senats- 
bibliothek im Dienstblatt Teil III/1960 S. 163 vom 7. Ok- 
tober 1960 auf die jeweilige Zeitschrift verwiesen. Die 
folgenden Zahlen bezeichnen Jahrgang und Heft. 
Die Zeitschriften können im Lesesaal der Senatsbibliothek 
eingesehen oder kurzfristig entliehen werden. 
Folge 73 
(Letzte Folge erschienen im Dienstblatt Teil III 
vom 19. Juni 1967.) 
Volksbildung / Schulwesen 
Heuß, Alfred: Wo steht der Wissenschaftsrat eigentlich? 72: 
1967/9 
Siburg, Friedrich-Wilhelm: Finanzreform und Förderung der wis- 
senschaftlichen Forschung. 162: 1967/22 
Stoltenberg, Gerhard: Wissenschaftspolitik als Element der Außen- 
politik. 82; 1967/23 
Hampe, Asta: Neue Grundlagen für die Bildungspolitik. Hochschul- 
statistik. 222: 1968/1 
Albers, Detlev: Demokratisierung der Universität. 72: 1967/12 
Arnold, Renate: Wilhelm von Humboldts Universitätsidee und ihre 
Auswirkung im Berlin der Gegenwart. 72: 1967/6 
Ashby, Sir Eric: Die Zukunft der Universitätsidee des 19. Jahr- 
hunderts in Großbritannien und Deutschland. 72: 1967/6
	        
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