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Volume 9. August 1968

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1968 (Public Domain)

1111/19638 
‚Seite 199 | 
Nr. 55 
7 
Aufsichtsvergütung gezahlt werden, ergeben sich nun- 
mehr aus Teil A Abschn.I Nrn.3 und 4. Sie gelten 
rückwirkend vom 1. Januar 1968. S 
Im Hinblick auf Nummer 4 der Allgemeinen Anwei- 
sung sollen auch die Schulhausmeister im Beamtenver- 
hältnis die einmalige Pauschalentschädigung erhalten, 
die den übrigen Schulhausmeistern gemäß Teil A 
Abschn. III Nr. 15 gewährt wird. 
I. 
Gewährung von Vertretungsentschädigung 
an die Ehefrau des Schulhausmeisters 
Wenn die Ehefrau des beamteten Schulhausmeisters 
diesen oder dessen Vertreter während deren kurzer dienst- 
licher Abwesenheit vom Schulgrundstück im Einvernehmen 
mit der Verwaltung insoweit vertritt, als sie die anfallenden 
notwendigen Schulhausmeisterarbeiten unter Beachtung 
der Dienstanweisung für die Schulhausmeister in der je- 
weils geltenden Fassung ausführt, wird ihr eine monatlich 
zahlbare Vertretungsentschädigung in der Höhe gewährt, 
wie sie einem Schulhausmeister im Angestelltenverhältnis 
unter gleichen Umständen zustehen würde. Die Höhe der 
Vertretungsentschädigung errechnet sich rückwirkend vom 
1. Januar 1968 gemäß Teil A. Abschn. II. 
Im Auftrage 
Dr.Babel 
Anlage 
(Behördenbezeichnung) 
Verhandelt 
Berlin, den 
Es erscheinen 
1. der Schulhausmeister .................. 
2. dessen ENefTAU assssene 
beide von Person bekannt. 
HD are „... erklärt: 
Ich erkläre hiermit, daß meine Ehefrau mich oder meinen 
Vertreter während kurzer dienstlicher Abwesenheit vom 
Schulgrundstück an den Tagel esse DIS 
Bere Samen... einer jeden Woche insoweit vertreten 
wird, als sie die anfallenden notwendigen Schulhausmeister- 
arbeiten unter Beachtung der Dienstanweisung für die 
Schulhausmeister in der jeweils geltenden Fassung aus- 
führt. 
Mir ist bekannt, daß ich, solange meine Ehefrau bereit 
und in der Lage ist, die Vertretung wahrzunehmen, und die 
Verwaltung mit dieser Regelung der Vertretung einver- 
standen ist, zusätzlich zu meiner Vergütung einen Betrag 
VON we. DM brutto monatlich erhalte, um gege- 
benenfalls bestehende Entgeltansprüche meiner Ehefrau 
erfüllen zu können. 
DS eb EKlart: 
Von der Erklärung meines Ehemannes habe ich Kenntnis 
genommen. Ich werde die Vertretung entsprechend aus- 
üben. 
ya ux 
= Unterschrift Unterschrift seiner Ehefrau 
des Schulhausmeisters 
geschlossen 
(Amts- bzw. Dienstbezeichnung)
	        
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