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Nr. 19-20
8: 6.11. 6.1967 VIII. Europäischer Kongreßhalle a) Akten, die Vorgänge enthalten, die für die Rechts-
Gemeindetag verhältnisse oder die Geschichte Berlins Bedeutung
21. 6.-23. 7. 1967 Große Berliner Kunst- Ausstellungs- haben (S S0-Nr. 2) und
ausstellung hallen b) den übrigen Akten (8 50 Nr. 3).
23.6.4. 7.1967 XVII. Internationale Diese Unterscheidung, die bei der Aussonderung vor-
Filmfestspiele Berlin zunehmen ist, wird erleichtert, wenn bei den zu a) ge-
nannten Akten bereits während der Bearbeitung ein
3.4.7. 1067 NO DE N elen NS euatto strecke Hinweis auf dem Aktendeckel oder Aktenvorderschild
Catow angebracht wird, daß in der betreffenden Akte Schrift-
stücke enthalten sind, die möglicherweise archivwichtig
25.8.3. 9.1967 Große Deutsche Funk- . Ausstellungs- sind ($ 50 Nr. 2 Satz 2).
; QUERIES 1067 HAIE 2 Welche Akten für die Rechtsverhältnisse oder für die
24. 9.-11.10.1967 Berliner Festwochen Geschichte Berlins Bedeutung haben können und daher
1.105 Ne N NEE a NE A 41 a
5 atz 2, 0 Nr.2) zu behandeln sind, ergibt sich aus
7.40.1067 Deufsche-Physikertagumg $ 51 Nr. 3. In Zweifelsfällen ist das Landesarchiv be-
16, 10.— reit, die aktenführenden Behörden zu beraten (8 51
19.10.1967 Internationale Konferenz Pädagogisches Nr. 3 Abs. [2] Buchst. q) und dazu ggf. einen Vertreter
„Die veränderte Rolle Zentrum zu den aktenführenden Behörden zu entsenden. Akten,
des Lehrers‘“ die als Archivakten ausgesondert werden, sollten auch
nicht nur vorübergehend in die Altakten-Ablage (8 42
November 1967 14. Musische Wochen Nr. 2) aufgenommen werden; sie sind vielmehr „so-
der Berliner Schulen gleich‘, d. h. sofort im Zuge der Aussonderung, dem
10. 11.— Landesarchiv zu übergeben ($ 50 Nr. 2 Satz 1). Dazu
26.11.1967 Internationale Buch- Ausstellungs- wird es sich empfehlen, die Übergabe der Akten mit
ausstellung hallen dem Landesarchiv fernmündlich zu vereinbaren.
November 1967 Ortswettbewerb 3 Die Akten, die nicht für die Übergabe an das Landes-
bis. März 1968 „Jugend musiziert‘ archiv in Frage kommen, sind in die Altakten-Ablage
2.12 G 42 Nr. 2) zu neh Minen (8 50 Nr. 3) und bis zum
nic x blauf der regelmäßigen ($ 51 Nr. 4) oder im Einzel-
17.12,1967 Weihnachtsmarkt Ausstellungs- fall festgesetzten Aufbewahrungsfrist (8 51 Nr. 2 und 4
am Funkturm hallen Abs. [2]) aufzubewahren.
EEE. 421068 ee a es unge, +4 Altakten, die keine archivwichtigen Vorgänge ent-
; 4 halten und daher in der Altakten-Ablage aufbewahrt
voraussichtlich werden, sind nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist für
8.3.17. 3.1968 Internationale Boots- Ausstellungs- die Vernichtung vorzusehen. Um die Altakten-Ablage
und Freizeitschau hallen nicht zu groß werden zu lassen und den Überblick zu
erleichtern, empfiehlt es sich, die Altakten-Ablage in
jährlichen Abständen auf vernichtungsreife Akten
Im Auftrage durchzusehen; die Erfahrung zeigt, daß die Vernich-
Bath tung der Akten erschwert und verzögert wird, wenn
Altakten unnötig über die Aufbewahrungsfrist hinaus
in der Altakten-Ablage zurückbehalten werden. Die
Durchsicht der Altakten wird dadurch erleichtert, daß
die einzelnen Aktenstücke bereits bei der Aussonde-
rung und Aufnahme in die Altakten-Ablage mit den
Vermerken „Weggelegt am ...‘“ oder „Ausgesondert
Inn ID 1 — 0614/8 nn am ...‘“ und „Zu vernichten nicht vor 19...“ versehen
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4059 GG 2.1967 } werden ($ 50 Nr. 3 Satz 1).
Fin I G Dbl. 1/1967 5. Die zur Vernichtung anstehenden Akten dürfen mit
Wiss/Kunst II E 1 Nr. 23 Ausnahme der Weglegesachen (8 41 Nr.4, 8 51 Nr. 4
Abs. [3]) erst vernichtet werden, wenn das Landes-
An die Mitglieder des Senats archiv zugestimmt hat ($ 51 Nr.1 Satz 2). Zu diesem
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses Zweck ist dem Landesarchiv eine Nachweisung über die
den Präsidenten des Rechnungshofes Akten zu übersenden, deren Vernichtung vorgesehen
die Bezirksämter ist ($ 51 Nr.1 Satz 3). Um ihren Zweck zu erfüllen,
die Sonderbehörden wird diese Nachweisung — sofern nicht bei besonders
die nichtrechtsfähigen Anstalten umfangreichen Aktenbeständen mit dem Landesarchiv
ein vereinfachtes Übergabeverfahren vereinbart wird —
Rundschreib außer dem Aktenzeichen der betreffenden Akten (8 43
undschreiben Nr. 4) und eventuell ihrem Aufbewahrungsort auch
über die Archivierung von Akten stichwortartige Angaben über den Inhalt der Akten
und den von ihnen behandelten Zeitraum enthalten
. N N N müssen (z. B.:
Bei den Berliner Behörden fallen jetzt nach Ablauf der regel- Ss »
mäßigen zehnjährigen Aufbewahrungsfrist (8 51 Nr. 2 und 4 Aktenzeichen Inhalt Zeitraum
Abs. (2) GGO I) in größerem Umfang Akten an, die nach a FETTE Meat a Tr nn
Freigabe durch’‘das Landesarchiv vernichtet werden können. 0205/19 Auskünfte über die 1.4.53 bis
Um die Einschaltung des Landesarchivs möglichst einfach Bd. IT u. IV Berliner Hoheitszeichen 30, 9. 55).
und reibungslos zu gestalten, gebe ich im Einvernehmen x : . . 5
mit den Senatoren für Wissenschaft und Kunst und für Die Arbeit des TLandesarchivs kann wesentlich erleich-
Finanzen folgende Hinweise zur Durchführung der 88 50 tert werden, wenn in der Nachweisung auch auf in den
und 51 GGO I: fraglichen Akten enthaltene Schriftstücke hingewiesen
) wird, die für die Archivierung von Interesse sein könn-
1. Bei den Akten, die für den laufenden Geschäftsbetrieb ten. Um die Abgabe der Unbedenklichkeitsbescheini-
nicht mehr benötigt werden und daher als „Altakten“ gung des Landesarchivs zu vereinfachen, ist es zweck-
auszusondern sind ($ 41 Nr.2, 8 50 Nr.1 GGO I), ist mäßig, die Nachweisung dem Landesarchiv in zwei
zu unterscheiden zwischen Ausfertigungen zu übersenden, von denen eine mit der