11/1967
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Nr. 3
Ges VC2-5592 | Anlage
[ I1-3 | r ; m 11.1966
G Fernruf: 35 01 41 — (988) 206 { Grundsätze
ABI. S. 1362 über den Katastrophenschutz
An die Bezirksämter — Ges — für den Teilbereich Gesundheitswesen
einschl. städtische Krankenanstalten DbI. 1/1967 vom 9, Februar 1965 7 5
\ { Nr. 1 ö
das Rettungsamt Berlin (ABl.1965 S.230; Dbl.1/1965. Nr. 31;
Sn KRISE GUUE TUE Eee a Dbl V/1967 Dbl. I11/1965 Nr. 19; Dbl. V/1965 Nr. 15)
SOMAle Medizin Berlin ; Nr. 2 in der Fassung der Verwaltungsvorschriften
das Landesmedizinaluntersuchungsamt Berlin GR vom 8, November 1966
die Medizinaluntersuchungsämter I bis III Berlin ‘ - 7
die Landesanstalt für Lebensmittel-, Arzneimittel- Inhaltsübersicht
und gerichtliche Chemie Berlin Teil A
die Landesimpfanstalt Berli
S mit. AODENMEdIEIMIGCHEr Beratungsstelle Erste-Hilfe-Leistungen, Krankentransporte und. kranken-
ET hausmäßige Versorgung bei Unfällen sowie bei Ereig-
hrichtlich 5
BES ACHLEG - . nissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten
an be u En tl Abschnitt I: Zweck der Maßnahmen
Nr N Sehatar für N Verkehr un d Betriebe Abschnitt II: Erste Hilfe und Krankentransport bei
ns Unfällen
den Senator für Schul
TE ERNEST CO Dean Abschnitt III: Erste Hilfe und Krankentransport bei
Ereignissen mit einer größeren Anzahl
Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 8. No- von Verletzten
vember 1966 — Beschluß Nr. 3636/66 — die nachstehend Abschnitt IV: Zusammenarbeit des Rettungsamtes
abgedruckten „Verwaltungsvorschriften zur Änderung Berlin mit der Feuerwehr, den Auf-
der Grundsätze über den Katastrophenschutz für den nhahmekrankenhäusern, den gemein-
Teilbereich Gesundheitswesen“ erlassen. nützigen und privaten Krankentrans-
Die Grundsätze über den Katastrophenschutz für den . portunternehmen ae
Teilbereich Gesundheitswesen vom 9. Februar 1965 in Abschnitt. V: Blutspendewesen einschließlich Versor-
der Fassung, die sie durch die Verwaltungsvorschriften gung mit Blutkonserven
vom 8. November 1966 erhalten haben, sind in der An- ° Teil B
lage abgedruckt. Mitwirkung des gerichtsärztlichen Dienstes
Im Auftrage J
S Teil C
Dr. Mühe B : We
esondere Maßnahmen bei außergewöhnlichem Seuchen-
n geschehen
Verwaltungsvorschriften Teil
zur Änderung der Grundsätze Schlußbestimmungen
über den Katastrophenschutz Auf Grund des 8 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt:
für den Teilbereich Gesundheitswesen Teil A
. x T Erste-Hilfe-Leistungen, Krankentransporte und kranken-
Auf Grund des $ 6 Abs.1 AZG wird bestimmt: S hausmäßige Versorgung bei Unfällen sowie bei
IL. Die Grundsätze über den Katastrophenschutz für den Ereignissen mit einer größeren Anzahl von Verletzten
Teilbereich Gesundheitswesen vom 9. Februar 1965
(ABl. 1965 S. 230, Dbl. 1/1965 Nr. 31, Dbl. II1/1965 I
Nr. 19 und Dbl. V/1965 Nr.15) werden wie folgt ge- Zweck der Maßnahmen
ändert: Ziel aller Maßnahmen ist, Verletzte, soweit sie der Kran-
1. In Abschnitt A III Nummer 2 wird der 2. Satz durch kenhausbehandlung bedürfen, mit aller Beschleunigung und
die folgenden beiden Sätze ersetzt: in den dafür geeigneten Transportmitteln (Krankenwagen)
„Dieser Arzt trifft auch bezüglich der Belegung der dem nächsten geeigneten Krankenhaus zuzuführen. Er-
Krankenhäuser sowie der Inanspruchnahme von forderlichenfalls ist eine bereits am Unfallort notwendige
Notbettenlägern alle erforderlichen Anordnungen. ärztliche Versorgung möglich zu machen und bei einer
Die Namen, Anschriften und Telefonnummern der größeren Anzahl von Verletzten die Aufnahmebereitschaft
in Betracht kommenden Ärzte sind bei der Zentrale der in IIL4 genannten Krankenhäuser sicherzustellen.
der Feuerwehr und beim Rettungsamt Berlin hinter- a8
legt.“ N
nn Abschnitt A. 11 wird folgende neue Nümmer 5 Erste Hilfe und Krankentransport bei Unfällen
eingefügt: S 1. Bei Unfällen und Gasvergiftungen, bei denen besondere
. a n 6 Hilfsmittel eingesetzt werden müssen, wird die Erste
WER SUSSHIRTE N Sal ren SE Hilfe einschließlich des Krankentransportes von der
Aufzeichnungen besondere Angaben unter Verwen- FEUSenE Te een TS Unfallwagen 77a
N Eat mn Wi euerwehr hinaus weitere Krankenwagen zum -
On U EEE (And am transport von Verletzten benötigt, können diese von
Die 1. Ausfertigung der >Mitteilung über Verletzten- ragen Srwehr beim Rettungsamt Berlin angefordert
versorgung« ist für die im Bedarfsfall beim Polizei- RE Car
präsidenten in Berlin — Kommando der Schutz- 2 Ergibt sich aus der Lage des Falles, daß eine ärztliche
polizei — eingerichtete Nachrichtensammelstelle be- Hilfe bereits am Unfallort vor dem Abtransport des
stimmt und wird von der Polizei abgeholt.“ Aare DET DU DE End U Ente MO
. ; : ; : 6. ichkeiten nic estehen, nac ‚L1c verfahren, d.h.
. En N en 5 EU ie des Abschnit über das Rettungsamt Berlin der Einsatztrupp des
Die den Grundsätzen folgende Aufst 1 a Auf hächst gelegenen Krankenhauses (s. Anlage1) angefor-
ut Ecnhde Aufstellung der „Auf- dert werden.
nahmekrankenhäuser und Krankenhäuser, die einen ; . ; ?
ärztlichen Einsatztrupp bereithalten“ wird An- 3, Bei anderen unter Ziffer 1 nicht genannten Schadens-
lage 1. In dieser ist das Städt. Humboldt-Kranken.- ereignissen, die sich nicht auf öffentlichen Straßen,
haus zusätzlich mit einem Wu kennzeichnen Wegen oder Plätzen ereignen und bei denen es nur auf
. » Sl den schnellstmöglichen Transport des Verletzten in ein
MH: Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Dezember geeignetes Krankenhaus ankommt, bleibt es den Be-
1966 in Kraft. teiligten überlassen, bei welchem Krankentransport-
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