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Nr. 76-78
(4) Kann die Leistung eines Studierenden wegen 1. Auf Anregung des Deutschen Koordinierungsrates der
Nichtteilnahme am Unterricht oder aus - sonstigen Gesellschaften für christlich-jüdische Zusammenarbeit,
Gründen in einem oder mehreren Fächern nicht beur- 6 Frankfurt (Main), Cronstettenstraße 15, wird im
teilt werden oder hat der Studierende in den Fällen März’eines jeden Jahres die Woche der. Brüderlichkeit
des Absatzes 3 die. im letzten Studiensemester gefor- durchgeführt.
derten Semesterübungen nicht rechtzeitig angefertigt
oder für die Semesterübungen nicht‘ mindestens die 2. (1) Die Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammen-
Note „ausreichend“ erhalten, so wird der Studierende arbeit Berlin e.V. beabsichtigt eine kontinuierliche
nicht zum nächsthöheren Studiensemester zugelassen; Einwirkung auf die Menschen aller Konfessionen und
eine Nachprüfung ist nicht zulässig. Die Zulassungs- aller Lebensalter mit dem Zweck, das Gesetz der Liebe
konferenz kann in Ausnahmefällen hiervon abweichen. und Duldsamkeit zu pflegen und das Verständnis der
(5) Die Entscheid über die Zul. ird in d Konfessionen untereinander zu fördern. Dazu will sie
Fäll ze de SCHEN in ef die ve a NEO Ah sat re durch Vorträge, durch das Propagieren von Filmen,
& De u N et em N SELL IST a Ne Gr 4 des es Theaterstücken, Rundfunksendungen mit Humanitäts-
HECHZUPFÜFGI 487, „SUSSCSCLZL: SINE AU Tune COS Air tendenz dem Gedanken der Duldsamkeit dienen.
gebnisses der Nachprüfung die Voraussetzungen des
Absatzes 2 erfüllt, so ist der Studierende. sodann zum (2) Während. der Woche der Brüderlichkeit führt die
nächsthöheren Studiensemester zugelassen, andernfalls Gesellschaft eigene Veranstaltungen durch. Außerdem
ist er hierzu nicht zugelassen. versendet sie als Anregung für die Durchführung von
: zn . Unterrichts- und Feierstunden ‚Programmvorschläge
(6) Zu dem auf die Vorprüfung folgenden Studien- sowie Literaturhinweise an die Schulen.
semester wird nur zugelassen, wer hinsichtlich. der
A des Ab- 3, (1) Das. von der Gesellschaft den Schulen zur Woche
A che seht % U de hr EEE findet in diesen der Brüderlichkeit zugehende Unterrichtsmaterial ist
dier de en Si E } En NIS mefällen kann ein Stu- in die politisch-historische Sammlung oder in die
ijerender abweichend. von bsatz 2 Buchst. c auch Lehrerbücherei aufzunehmen.
dann zugelassen werden, wenn seine Leistungen. in
zwei weiterführenden Fächern mit „mangelhaft‘“ be- (2) Die Einladungen zu den Veranstaltungen der Ge-
wertet worden sind. Voraussetzung für die Zulassung sellschaft sind am Schwarzen Brett jeder Schule aus-
zu dem auf die Vorprüfung folgenden Studiensemester zuhängen, außerdem sind die Schüler auf die Ver-
ist ferner das Bestehen der Vorprüfung anstaltungen hinzuweisen.
Ya N Referenten für Vorträge in den Schulen werden von
2. 87 Abs. 1 erhält folgende Fassung: der Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammen-
RM arbeit Berlin e. V., 1 Berlin 31 (Wilmersdorf), Lauben-
es heimer Straße 19, Tel.: 836683 — (8216683), ver-
Nachprüfung mittelt
1) Die Nachprüfung findet zu Beginn des nächsten
SE Statt Auf Antrag Bas Studierenden 5°: Die Verwaltungsvorschriften betreffend ‚Gesellschaft
kann sie bis zum Ende des nächsten Studiensemesters für christlich-jüdische Zusammenarbeit und Woche der
verschoben werden. In diesem Fall wird der Studierende Brüderlichkeit‘“ vom 5. Februar 1962 (Dbl. III Nr. 24 —
für das nächste Studiensemester beurlaubt. Der Stu- Schulrecht III G III S.315) werden hierdurch ersetzt.
dierende kann während der Beurlaubung an einzelnen
Unterrichtsveranstaltungen teilnehmen. Hat er in Evers
dem Fach, in dem er nachzuprüfen ist, regelmäßig am
Unterricht teilgenommen, so ist ihm auf Antrag eine —— —
Semesterschlußnote zu erteilen. Diese tritt an die
Stelle der früher in diesem Fach erteilten Semester-
schlußnote. Wird die Leistung des Studierenden dabei
mit mindestens „ausreichend‘‘ bewertet, so ist eine II-78 Schul HI cA 1 31.10 1967
Nachprüfung nicht erforderlich. Wird sie nicht mit n Fernruf: 30 20 01 — (987) 367 zn
mindestens „ausreichend‘‘ bewertet, so ist eine Nach- ABI. S. 1323
prüfung nur mit Zustimmung des Direktors zulässig Ay qas Friedrich-Fröbel-Haus ©
die Bezirksämter
EZ: nachrichtlich
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. November ® . « x
1967 in Kraft. an den Senator für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Evers Verwaltungsvorschriften
zur Änderung der Richtlinien
für die Einrichtung von Sonderlehrgängen
zur Ausbildung von Kinderpflegerinnen
Schul HcA 1 - ; als Kindergärtnerin und Hortnerin
11-77 | Fernruf: 30 20 01 — (987) 367 [5.10 1967]
U = Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchst. b AZG wird bestimmt:
An alle Schulen I.
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken Nummer 4g der Richtlinien für die Einrichtung von
die Bezirksämter Sonderlehrgängen zur Ausbildung von Kinderpflegerinnen
als Kindergärtnerin und Hortnerin vom 19. Mai 1967 (Dbl.
Rundschreiben III Nr.61 — ABI. S. 917) erhält nachstehende Neufassung:
über die Durchführung „g) Nachweis eines einwandfreien Gesundheitszustandes‘‘
der Woche der Brüderlichkeit I.
in den Schulen Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. November
1967 in Kraft.
Zur Durchführung der alljährlich stattfindenden „Woche
der Brüderlichkeit“ in den Schulen gebe ich folgende Hin- In Vertretung
weise; Dr. Eiselt
x