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A. bei der Pädagogischen Hochschule durch den Hauptfachdozenten und den Ab-
A n z teilungsleiter bei der Staatlichen Hochschule für
ME LU SEES AN bildende Künste. Bei der Staatlichen Hochschule
} für Musik und darstellende Kunst erfolgt die
b) für das 4. bis 7. Semester die Leistungen des Beurteilung durch den Hauptfachdozenten und
vorangegangenen Semesters auf Grund der Be- zwei Nebenfachdozenten.
urteilung eines Dozenten der Grundwissenschaf- . &
ten und eines Wahlfachdozenten. C. bei den fachbezogenen Akademien
& {4 a) für das 1. Semester das Ergebnis des Aufnahme-
B. bei den künstlerischen Hochschulen verfahrens,
a) NET ne „Semester. die. Überprüfung. bei. der b) ab 2. Semester die Leistungen des vorangegan-
n genen Semesters nach der Beurteilung der zu-
b) ab 2. Semester die Leistungen der vorangegan- ständigen Lehrkräfte, ggf. ab 5. Semester das
genen Semester auf Grund der Beurteilung Ergebnis der Vorprüfung.
Schul HI c A 3 S
} 11-73 | Fernruf: 302001 — (987) 364 | 18:9.1967
An die Bezirksämter
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken
Rundschreiben
über die Durchführung der Jugendbuchwoche
in den Schulen
Seit einigen Jahren wird aus Anlaß der jeweils im Herbst
stattfindenden Jugendbuchwoche in den Schulen auf gutes
Kinder- und Jugendschrifttum hingewiesen. Der Arbeits-
kreis für Jugendschrifttum gibt in jedem Jahr zwei Ver-
zeichnisse „Das Buch der Jugend‘“ und „Bücher für die
junge Generation‘“ heraus, die eine Übersicht über die auf
dem Markt befindlichen Kinder- und Jugendbücher geben.
Ich empfehle den Schulen den Ankauf dieser Kataloge,
die über den K. Thienemann Verlag, Stuttgart-O, Blumen-
straße 36, bezogen werden können.
Während der Jugendbuchwoche vom 12. bis 18. Novem-
ber 1967 sollte in den Klassen 1 bis 10 aller Schularten
und Schulzweige eine Deutschstunde dem Vorlesen aus
einem guten Jugendbuch gewidmet werden, das für die
Altersstufe geeignet ist. Anschließend können. die Schüler
auf weitere gute Bücher aufmerksam gemacht werden. Bei
der Auswahl können die Kataloge dem Lehrer als Unterlage
dienen. Sie sollten daher zweckmäßigerweise während der
Jugendbuchwoche im Lehrerzimmer ausgelegt und später
in die Lehrerbüchereien eingestellt werden.
Im Auftrage
Bath
Berichtigung
Betr. Dbl. I11/1967 Nr. 70
1. In Abschnitt I Nr. 6 muß es in der ersten und zweiten
Zeile richtig heißen: ‚„...zwischen den Ausbildungs-
gängen an den fachbezogenen Akademien und Fach-
schulen.“
In Abschnitt I Nr. 7 muß es in der ersten und zweiten
Zeile richtig heißen: „... gemäß $ 23 Abs.7 Schul-
gesetz und 10. DVO zum Schulgesetz‘“
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 1 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4059/4461
Reservelager: Senatsverw. f. Wissenschaft u. Kunst, 1 Berlin 19 - Charlottenburg, Bredtschneiderstraße 5-8, Fernruf: 30 200 - (987) 391
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43