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Volume 16. Oktober 1967

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1967 (Public Domain)

11/1967 
Seite 168 
Nr. 71-72 
11. Der Büroleiter hat vorbereitende Regelungen zur Ber- | ——————— Wiss/Kunst II B 1 
gung von Geld, Wertgegenständen, Datenträgern, Fil- | 11-72 | Fernruf: 30200 — (987) 353 19.9. 1967. 
men, Schriftgut, Kraftfahrzeugen und sonstigen beweg- 
lichen Gegenständen zu treffen. 
An den Herrn Rektor der Pädagogischen Hochschule 
IV. Verhalten im Brandfall die Herren Direktoren der künstlerischen Hochschulen 
und bei sonstigen Schadensereignissen die Herren Direktoren der fachbezogenen Akademien 
12. Der Brandschutzbeauftragte oder außerhalb der Dienst- 
zeit der diensthabende Pförtner hat bis zum Eintreffen 
der Feuerwehr oder der Polizei alle für die Auslösung Richtlinien 
der Gefahren- bzw. Alarmsignale sowie für die Brand- En E 
bekämpfung notwendigen Maßnahmen zu treffen und für die Förderung von Studenten 
ist insoweit weisungsbefugt. Die Einsatzleitung obli un - « 
a tung obliest ger Pädagogischen Hochschule, der Staatlichen 
Hochschule für Musik und darstellende Kunst, 
V. Übergangs- und Schlußvorschriften der Staatlichen Hochschule für bildende Künste 
” Die zuständigen Verwaltungen haben für ihren Bereich sowie der Studierenden der fachbezogenen 
ergänzende Regelungen zu der Brandschutzanweisung . 
zu erlassen, sofern es. die Eigenart des Gebäudes, der Akademien 
besondere Verwendungszweck oder sonstige örtliche 
Gegebenheiten erforderlich machen. 
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchst. b AZG wird*) bestimmt: 
L4. Diese Allgemeine Anweisung tritt mit Wirkung vom 
1. August 1967 in Kraft. Sie tritt am 31. Juli 1977 außer 1. Voraussetzungen 
Kraft. 
Beihilfen nach diesen Richtlinien werden. an. geeignete 
deutsche Studenten der oben angeführten Hochschulen 
sowie fachbezogenen Akademien — ohne Rechtsan- 
Anlare spruch — vergeben, soweit diese Studenten einer wirt- 
schaftlichen Hilfe bedürfen. Unter diesen Voraus- 
setzungen können im Rahmen der vorhandenen Mittel 
Merkblatt auch ausländische Studierende der fachbezogenen 
über das Verhalten bei Brand Akademien eine Beihilfe erhalten. 
und sonstigen Schadensereignissen Geeignet ist der Student, der gute Leistungen zeigt 
en oder erwarten läßt und das beruflich-menschliche Leit- 
Nächster Feuermelder ........ harter “ bild seiner Hochschule sowie fachbezogenen Akademie 
Feuer-Notfrüuf Vorwahl — 112 zu erfüllen verspricht. 
POHZEiTNOLFUE 2 rn Vorwahl =. 110 Einer wirtschaftlichen Hilfe bedarf derjenige, der in 
Büroleiter/Brandschutzbeauftragter Apparat:.......2....0.0. zumutbaren Grenzen weder allein noch mit Hilfe seiner 
1. Vertreter... 0.0.00 re ADDEN N Familie die Kosten seines Studiums aufzubringen ver- 
2. Vertreter EA ERET  ADDE ee mas. 
Pförtner kN ADD ak 
Ausgang bei Gefahr: use 2. Form und Umfang der Förderung 
Nächstes Löschgerät: EA EEEKEHANEN Ten Rat Rn En GEr Re ÄHERHET ER ERERAR EUER ERENTERER ALERT UrEnAe Worthegrenm, Studenten werden in die Förderung aufgenommen, 
wenn sie den aus der Anlage 3 ersichtlichen Voraus- 
1. Ruhe und Besonnenheit bewahren. setzungen entsprechen. Die Förderung erstreckt sich 
auf die Dauer des Studiums zuzüglich einer Prüfungs- 
2. Sofort Feuerwehr und Brandschutzbeauftragten be- zeit. Sie beträgt in den ersten drei Semestern höchstens 
nachrichtigen. 220,— DM monatlich und erstreckt sich auf die Vor- 
Bis zum Eintreffen der Feuerwehr Brand mit den vor- lesungsmonate und einen Er! holungsurlaub A ‚Jahr 
hand Löscheeräten oder anderen geeigneten Lösch- (siehe Anlage1). Vom 4. Semester ab bis zur Beendi- 
At din. D  rürn sr Ten x Becian gung des Studiums beträgt die Förderung höchstens 
mitteln bekämpfen. 250,— DM monatlich, Sie erstreckt sich auch auf die 
Bei Nichterfolg der Löschversuche Türen des Brand- vorlesungsfreien Monate (siehe Anlage 1). 
raumes und der angrenzenden Räume schließen, Korri- f ns : 2 . ; 
. nn 7; Bei der Pädagogischen Hochschule zählen die obliga- 
dore und Treppenhaustüren geschlossen halten, Zugluft torischen Praktika zu den Vorlesungsmonaten. 
vermeiden. 
Beim Gefahrensignal (gleichbleibender Ton, langes 3, Verfahren 
Klingelzeichen) haben alle Besucher die Räume zu E 
verlassen, Körperbehinderten ist Hilfe zu leisten. Die a) Beihilfen werden nur auf Antrag und unter Ver- 
Bediensteten warten weitere Anweisungen ab. wendung vorgeschriebener Vordrucke gewährt. Der 
Die Pförtner haben alle Einfahrten zu öffnen und frei- Den nn der Vor WRINT der N a 
OH Here ee ER DSST sur En RICHT des fachbezogenen Akademie bzw. beim Studentenwerk 
Sf. 9 A ereichs aufzuschließen (jedoch nicht zu Charlottenburg, soweit es sich um die Staatliche 
OMnEn)- Hochschule für Musik und darstellende Kunst und 
Beim Alarmsignal (auf- und abschwellender Ton, kurze Staatliche Hochschule für bildende Künste handelt, 
wiederholte Klingelzeichen) haben alle Bediensteten, einzureichen. Diese Stellen prüfen nach Maßgabe 
mit Ausnahme der zu Bergungsarbeiten eingesetzten, der Anlage1l, in welchem Umfange der Antragstel- 
die Räume zu verlassen. ler der wirtschaftlichen Hilfe bedarf und leiten die 
N 7 c Unterlagen an den Förderungsausschuß weiter. 
6. Sind Alarmanlagen nicht vorhanden, Weisungen oben 
angeführter Personen abwarten. — 
7. Anordnungen der Feuerwehr und der Polizei befolgen! & vernehmen mit den Senatoren für Finanzen und für 
Ar
	        
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