11/1967
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Nr. 71-72
11. Der Büroleiter hat vorbereitende Regelungen zur Ber- | ——————— Wiss/Kunst II B 1
gung von Geld, Wertgegenständen, Datenträgern, Fil- | 11-72 | Fernruf: 30200 — (987) 353 19.9. 1967.
men, Schriftgut, Kraftfahrzeugen und sonstigen beweg-
lichen Gegenständen zu treffen.
An den Herrn Rektor der Pädagogischen Hochschule
IV. Verhalten im Brandfall die Herren Direktoren der künstlerischen Hochschulen
und bei sonstigen Schadensereignissen die Herren Direktoren der fachbezogenen Akademien
12. Der Brandschutzbeauftragte oder außerhalb der Dienst-
zeit der diensthabende Pförtner hat bis zum Eintreffen
der Feuerwehr oder der Polizei alle für die Auslösung Richtlinien
der Gefahren- bzw. Alarmsignale sowie für die Brand- En E
bekämpfung notwendigen Maßnahmen zu treffen und für die Förderung von Studenten
ist insoweit weisungsbefugt. Die Einsatzleitung obli un - «
a tung obliest ger Pädagogischen Hochschule, der Staatlichen
Hochschule für Musik und darstellende Kunst,
V. Übergangs- und Schlußvorschriften der Staatlichen Hochschule für bildende Künste
” Die zuständigen Verwaltungen haben für ihren Bereich sowie der Studierenden der fachbezogenen
ergänzende Regelungen zu der Brandschutzanweisung .
zu erlassen, sofern es. die Eigenart des Gebäudes, der Akademien
besondere Verwendungszweck oder sonstige örtliche
Gegebenheiten erforderlich machen.
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchst. b AZG wird*) bestimmt:
L4. Diese Allgemeine Anweisung tritt mit Wirkung vom
1. August 1967 in Kraft. Sie tritt am 31. Juli 1977 außer 1. Voraussetzungen
Kraft.
Beihilfen nach diesen Richtlinien werden. an. geeignete
deutsche Studenten der oben angeführten Hochschulen
sowie fachbezogenen Akademien — ohne Rechtsan-
Anlare spruch — vergeben, soweit diese Studenten einer wirt-
schaftlichen Hilfe bedürfen. Unter diesen Voraus-
setzungen können im Rahmen der vorhandenen Mittel
Merkblatt auch ausländische Studierende der fachbezogenen
über das Verhalten bei Brand Akademien eine Beihilfe erhalten.
und sonstigen Schadensereignissen Geeignet ist der Student, der gute Leistungen zeigt
en oder erwarten läßt und das beruflich-menschliche Leit-
Nächster Feuermelder ........ harter “ bild seiner Hochschule sowie fachbezogenen Akademie
Feuer-Notfrüuf Vorwahl — 112 zu erfüllen verspricht.
POHZEiTNOLFUE 2 rn Vorwahl =. 110 Einer wirtschaftlichen Hilfe bedarf derjenige, der in
Büroleiter/Brandschutzbeauftragter Apparat:.......2....0.0. zumutbaren Grenzen weder allein noch mit Hilfe seiner
1. Vertreter... 0.0.00 re ADDEN N Familie die Kosten seines Studiums aufzubringen ver-
2. Vertreter EA ERET ADDE ee mas.
Pförtner kN ADD ak
Ausgang bei Gefahr: use 2. Form und Umfang der Förderung
Nächstes Löschgerät: EA EEEKEHANEN Ten Rat Rn En GEr Re ÄHERHET ER ERERAR EUER ERENTERER ALERT UrEnAe Worthegrenm, Studenten werden in die Förderung aufgenommen,
wenn sie den aus der Anlage 3 ersichtlichen Voraus-
1. Ruhe und Besonnenheit bewahren. setzungen entsprechen. Die Förderung erstreckt sich
auf die Dauer des Studiums zuzüglich einer Prüfungs-
2. Sofort Feuerwehr und Brandschutzbeauftragten be- zeit. Sie beträgt in den ersten drei Semestern höchstens
nachrichtigen. 220,— DM monatlich und erstreckt sich auf die Vor-
Bis zum Eintreffen der Feuerwehr Brand mit den vor- lesungsmonate und einen Er! holungsurlaub A ‚Jahr
hand Löscheeräten oder anderen geeigneten Lösch- (siehe Anlage1). Vom 4. Semester ab bis zur Beendi-
At din. D rürn sr Ten x Becian gung des Studiums beträgt die Förderung höchstens
mitteln bekämpfen. 250,— DM monatlich, Sie erstreckt sich auch auf die
Bei Nichterfolg der Löschversuche Türen des Brand- vorlesungsfreien Monate (siehe Anlage 1).
raumes und der angrenzenden Räume schließen, Korri- f ns : 2 . ;
. nn 7; Bei der Pädagogischen Hochschule zählen die obliga-
dore und Treppenhaustüren geschlossen halten, Zugluft torischen Praktika zu den Vorlesungsmonaten.
vermeiden.
Beim Gefahrensignal (gleichbleibender Ton, langes 3, Verfahren
Klingelzeichen) haben alle Besucher die Räume zu E
verlassen, Körperbehinderten ist Hilfe zu leisten. Die a) Beihilfen werden nur auf Antrag und unter Ver-
Bediensteten warten weitere Anweisungen ab. wendung vorgeschriebener Vordrucke gewährt. Der
Die Pförtner haben alle Einfahrten zu öffnen und frei- Den nn der Vor WRINT der N a
OH Here ee ER DSST sur En RICHT des fachbezogenen Akademie bzw. beim Studentenwerk
Sf. 9 A ereichs aufzuschließen (jedoch nicht zu Charlottenburg, soweit es sich um die Staatliche
OMnEn)- Hochschule für Musik und darstellende Kunst und
Beim Alarmsignal (auf- und abschwellender Ton, kurze Staatliche Hochschule für bildende Künste handelt,
wiederholte Klingelzeichen) haben alle Bediensteten, einzureichen. Diese Stellen prüfen nach Maßgabe
mit Ausnahme der zu Bergungsarbeiten eingesetzten, der Anlage1l, in welchem Umfange der Antragstel-
die Räume zu verlassen. ler der wirtschaftlichen Hilfe bedarf und leiten die
N 7 c Unterlagen an den Förderungsausschuß weiter.
6. Sind Alarmanlagen nicht vorhanden, Weisungen oben
angeführter Personen abwarten. —
7. Anordnungen der Feuerwehr und der Polizei befolgen! & vernehmen mit den Senatoren für Finanzen und für
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