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Volume 17. August 1967

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1967 (Public Domain)

Ausgegeven am 17: 8.1967 
11/1967 
Seite.141 
Di bi "Sehe i ; 
jenstblatt des’Senats von Berlin NE 54:55 
® 
En Teil 111 Wissenschaft und Kunst — Schulwesen 
Inhalt: 
Nr.54 Rundschreiben über Dritte Durchführungsverordnung zum Schulgesetz für Berlin (Verordnung 
über die Probezeit in dem gewählten Oberschulzweig) ........-  ei2.0000041400 Seite141 
Nr.55 AHEntgeltordnung für die Benutzung und den Entleih von Geräten der Landesbildstelle Berlin ... Seite 141 
Nr.56 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Bestimmungen für den Schwimmunterricht an den 
Berliner Schulen ...........  FERWMEN 88mm . „... Seite 142 
Nr.57 Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften betreffend die Aufnahme von 
Schülern aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland in die Berliner Schule ......... Seite 146 
Nr. 58 Rundschreiben über Ausschreibung des Peter-Josef-Lenne-Preises des Landes Berlin ............ Seite 147 
Berichtigungen betr. Dbl. 111/1967 Nrn. 87T und 88 4... KH Seite 148 
N Schul IC r-— RBm Skzl. —- 0032 = 
[ 11-54 | Fernruf: 3 02 00 — (987) 285 | 3. 7.1967 I 11-55 | Fernruf: 78 01 32 47 | 13. 6. 1967 | 
- DS) De ABl. S. 854 
n n — 
SS aha ) . Dbl. 1/1967 
ie Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken Nr. 46 
die Bezirksämter — Vbildg/Schul An die Landesbildstelle Berlin © 
hrichtlich DbI. IV/1967 
« nachrıic 1C| Nr. 26 
Rundschreiben an die Mitglieder des Senats 
über Dritte Durchführungsverordnung den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
ax . den Präsidenten des Rechnungshofes 
zum Schulgesetz für Berlin die Pezirksämter 
(Verordnung über die Probezeit die Sonderbehörden 
x nr . die nichtrechtsfähigen Anstalten 
in dem gewählten Oberschulzweig) die Eigenbetriebe 
die Eigengesellschaften 
Nachstehend gebe ich den Wortlaut der Dritten Durch- die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
führungsverordnung zum Schulgesetz für Berlin (Verord- an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
nung über die Probezeit in dem gewählten Oberschulzweig) die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
vom 16. Juni 1967 (GVBl. S. 870) bekannt. des öffentlichen Rechts 
In Vertret Der Senat hat am 13.Juni 1967 mit Beschlußnum- 
n Vertretung mer 1837/1967 die nachstehende Entgeltordnung erlassen, 
Dr. Eiselt die ich hiermit bekanntgebe. 
Albertz 
Anlage 
Entgeltordnung 
Dritte Durchführungsverordnung für die Benutzung und den Entleih 
zum Schulgesetz für Berlin N z . zZ 
(Verordnung über die Probezeit von Geräten der Landesbildstelle Berlin 
in dem gewählten Oberschulzweig) Vom 13. Juni 1967 
Vom 16. Juni 1967 
* Auf Grund des 8 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: 
Auf Grund des 8 21a Abs. 2 und Ges 8 26 des Schul- 1. Veranstaltungen 
gesetzes für Berlin in der Fassung vom 13. September 1966 Die Landesbildstelle vergibt die unter 2 aufgeführten 
(GVBl. S. 1485) wird verordnet: Geräte, Filme, Lichtbilder und Tonbänder für volks- 
bildende, wissenschaftliche, staatsbürgerliche, jugend- 
81 fördernde, gemeinnützige und gleichartige Veranstal- 
Die Probezeit nach 8 21a Abs.2 des Schulgesetzes für wer rhlicher Art sowie für Zwecke der 
Berlin dauert vom Beginn des Unterrichts in dem jeweiligen N 
Schuljahr bis zum Ablauf des Monats, in dem die Klassen- Die Bezirksbildstellen vergeben die ihnen überlasse- 
konferenz über die Eignung der Schüler für den gewählten nen Geräte ebenfalls nach dieser Entgeltordnung, ggf. 
Zweig der Oberschule zu entscheiden hat. Die Entscheidung in Verbindung mit den Bestimmungen des Senators 
der Klassenkonferenz ist zu treffen für Schulwesen über die Vergabe von Räumen in 
a) für Schüler der im April gebildeten Klassen zwischen öffentlichen: Schulgebäuden. 
dem 15. und dem 31. Oktober, 2. Entgelte 
b) nd Schüler der im August gebildeten Klassen zwischen A. Film-, Bild- und Tongeräte Je Veran- 
em 15. und dem 31. Januar. (transportabel) SE 
einmalige 
82 Benutzung) 
“ ü ? a) Normalfilmkoffergeräte, Ton ....... 16,50 DM 
iese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung S 1fi 3 
im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. PN TEE, SEN 
m ad N x ee (8 + 16 mm) 0ei0ee era k een 4,50 DM 
Gleichzeitig tritt die Dritte Durchführungsverordnung zum Schmalfilmgerä 
Schulgesetz für Berlin vom 13. Dezember 1951 (GVBl. 6) Se SS e geräte, Ton (16mm) .... 7,50 DM 
S. 1147), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. August 1966 d) Zweibandgeräte (16 mm) .......... 15,— DM 
(GVBl. S. 1292), außer Kraft. e) Epidiaskope, Episkope, Diascope .... 14,50 DM
	        
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