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Volume 3. August 1967

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1967 (Public Domain)

1/1967 
Seite 139 
Nr. 58 
sind Entgelte nicht zu vereinbaren, soweit nicht in den- sofern_die Voraussetzungen‘ nach Nummer 38 Satzıl 
folgenden Nummern 63 bis 69 etwas anderes bestimmt vorliegen und der Stromverbrauch je Stunde 100 kWh 
ist. nicht übersteigt. 
63. Für das Einkreiden und Walzen von Spielfeldern und 
Aschenbahnen sind folgende Entgelte zu vereinbaren: VI. 
Für das Erstattungen 
a) A Einkreiden eines Fußball-, 70. Für die Überlassung der ungedeckten Sportanlagen 
andball-, Hockey-, Rugbyfeldes und a“ ; nn : . 
. an die öffentlichen allgemeinbildenden sowie an die 
en Cie chen SpieireIdes A. Berufs- und Berufsfachschulen Berlins sind 50% der 
z . . . p ? > Gesamtunterhaltungskosten für diese Sportstätten aus 
b) erstmalige Einkreiden eines Faust- den Schulhaushalten an den Haushalt des zuständigen 
ball-, Basketballfeldes sowie jeder ein- Sportamtes zu erstatten (Nummer 73). 
zelnen Leichtathletik-Anlage ........ 2,— DM, . 
c) zusätzliche Walzen einer Aschenbahn 7 Soweit Sportanlagen 
(400) © ereemee ern nn HE HERE 10,— DM, a) öffentlichen Einrichtungen, die berufsfördernde und 
d) Einkreiden einer Aschenbahn (400 m) 10,— DM, soziale Maßnahmen für Jugendliche durchführen, 
e) sich über ein halbes Jahr erstreckende . oder 
Einkreiden eines Spielfeldes b) anderen Stellen der Verwaltung 
der unter Buchstabe a genannten Art 30,— DM, überlassen worden sind, sind Beträge in der nach Ab- 
der unter Buchstabe b genannten Art 15,— DM. schnitt V maßgebenden Höhe aus dem Haushalt der 
Ein Entgelt ist nicht zu fordern, sofern die herzurich- N Kt ern EEE EL UNS nl er. Haus- 
tende Anlage ausschließlich von Jugendlichen (noch alt des Sportamtes zu erstatten (Nummer 74). 
nicht 18 Jahre alten Personen) benutzt wird. 72. Die Durchführung von Kursen, Lehrgängen und Ver- 
. g N . anstaltungen, die vom Senator für Soziales, Gesund- 
- Wenn einem Benutzer ein Umkleideraum oder ein Um- heit, Jugend und Sport — Abteilung Sport — oder von 
kleideschrank bzw. ein Gerätefach für ein halbes Jahr den Schul- und Sportämtern eingerichtet werden, be- 
zum ausschließlichen Gebrauch überlassen werden soll, gründet keine Erstattungspflicht. Dies gilt auch für die 
so sind dafür folgende Entgelte zu vereinbaren: Durchführung des Freizeit- und Erholungsprogramms. 
Für die Überlassung. eines Umkleide- 
PAUMES. 4 HE ARE HH a HK A ml 75,— DM, vir 
für die Überlassung. eines Umkleide- . 
schrankesS .....00000000 ee 6,— DM, Erstattungsverfahren 
für die Überlassung eines Gerätefaches = 3,— DM. 73, Als Gesamtunterhaltungskosten im Sinne der Num- 
Für den Fall, daß ein Benutzer einen eigenen Um- mer 70, die in Höhe von 50% von den Schulen erstattet 
kleideschrank oder eigene Gerätefächer aufstellen will, werden, sind die bei HUA A 4900 (ab 1968 = Ab- 
so kann dies gestattet werden; ein Entgelt ist in die- schnitt 40 60) eingesetzten Summen für Löhne der 
sem Fall nicht zu fordern. planmäßigen und nichtplanmäßigen Arbeiter (gegen- 
65. Für die Überlassung von Unterkunftsräumen zu Über- a A N a re N teren die Ver- 
i Entgelte zu fordern, die den jeweils ET NEE N TEr LUMEETOUCDENEN (g0- 
nachtungen Sind. Knie n ) genwärtig Haushaltsstelle 070) sowie die Summe der 
gültigen Sätzen des Deutschen Jugendherbergswerks, Ausgabegruppe 2 —- außer der Summe für Kostenersatz 
Landesverband Berlin, entsprechen. Für die Benutzung Ss S N RUk 
S as x RE ne und Nutzungsentgelte (gegenwärtig Haushaltsstelle 
von Bettwäsche (Bettwäschezwang) ist zusätzlich das 220) — zugrunde zu legen. Die Beträge sind vor der 
ortsübliche Entgelt zu vereinbaren. Ein Entgelt für 5 BnDr ® SE. . 
.. ; . x Aufstellung des Haushaltsplanes zu ermitteln; die zu 
Übernachtungen ist nicht zu fordern von Teilnehmern erstattenden 50% sind in den HUA A 49 00 (ab 1968 =- 
an Kursen oder Lehrgängen, die vom Senator für So- Ab . Q . N 7 
n x n schnitt 4060) bei der Haushaltsstelle für Benut- 
ziales, Gesundheit, Jugend und Sport - Abteilung Sport - nt 
® n zungsentgelte aus anderen Haushaltsunterabschnitten 
oder von den Schul- und Sportämtern der Bezirke (  Srtie Haushaltsstelle 05 61) als Ei h a 
durchgeführt werden, sofern wegen des überwiegenden (ESESAWIT IE ESS ) als Dinnahme un 
ie S' Y  ayı Bl P 8 in die Haushaltsunterabschnitte (ab 1968 — Ab- 
öffentlichen Interesses billigerweise ein Entgelt den schnitte) der Schulzweige bei der Haushaltsstelle für 
SZ Teilnehmern nicht verlangt werden Kostenersatz und Nutzungsentgelte . (gegenwärtig 
) Haushaltsstelle 220) als Ausgabe einzusetzen. 
66. Für die Überlassung eines Clubraumes oder eines . N N S 
Mehrzweckraumes bis 100 qm Größe ist ein Entgelt 74. Die gemäß Nummer 71 zu erstattenden Beträge sind 
von 1,40 DM je Benutzungsstunde zu vereinbaren, es bei der Aufstellung des Haushaltsplanes im Haushalts- 
sei denn, daß der Raum ausschließlich für Lehr- und unterabschnitt (ab 1968 = Abschnitt) der zuständigen 
Übungszwecke von in Nummer 38 aufgeführten Be- Verwaltungsstelle Berlins bei der Haushaltsstelle für 
nutzern oder von Jugendlichen benutzt werden soll. Kostenersatz und MNutzungsentgelte (gegenwärtig 
, . N Haushaltsstelle 220) als Ausgabe und im Haushalts- 
D Schlittschuhe und Rollschuhe dürfen nur gegen Zah- unterabschnitt des Sportamtes (A 4900, ab 1968 = 
lung eines Entgeltes von 0,10 DM je Laufzeit (Num- 40 60) bei der Haushaltsstelle für Benutzungsentgelte 
mer 48) überlassen werden, es sei denn, daß sie an aus anderen Haushaltsunterabschnitten (ab 1968 — 
Schulklassen in Begleitung einer Lehrkraft überlassen Abschnitten) — gegenwärtig Haushaltsstelle 05 61 — als 
werden. Einnahme einzusetzen. 
68. Es ist zu vereinbaren, daß Kosten für die Beschäfti- x z & & 
gung von Personal über die in Nummer 4 aufgeführten 15: Tür die Berechnung der Jahrespauschale ist beider 
N z e Wan SEES Aufstellung der Haushaltsplanentwürfe von dem Um- 
Öffnungszeiten hinaus oder für die Beschäftigung von : 
N BE: x fang der Vergabe der Sportanlagen im abgelaufenen 
zusätzlichem Personal zur Bedienung von Lautspre- E x er . ® 
Rechnungsjahr auszugehen. Die Sportämter geben den 
cheranlagen oder zum Auf- und Abbau von besonderen A x 
Einrichtungen in voller Höhe vom Benutzer getragen Verwailtungsstellen, die Beträge zu erstatten haben, 
werden. 8 8 5 rechtzeitig die Höhe ihrer Forderungen (Erstattungs- 
. beträge) für das folgende . Rechnungsjahr bekannt. 
80, Dasselbe gilt hinsichtlich der Kosten für die Beleuch- Diese Beträge sind als Ausgabe unverändert in die 
tung von Spielfeldern, Leichtathletikanlagen, Tennis- Haushaltsunterabschnitte (ab 1968 = Abschnitte) der 
ka 
spielfeldern, Eislauf- und Rollschuhbahnen, Radrenn- erstattenden Verwaltungsstellen zu übernehmen. Die 
bahnen, Wassersportanlagen und Ski-Sprunganlagen, Haushaltsämter überwachen, daß die Ausgabeansätze 
P Bg 
Eine Erstattung der Stromkosten für die Beleuchtung für Erstattungen mit den Einnahme-Verrechnungs- 
dieser Anlagen durch Tiefstrahler ist nicht zu fordern, posten übereinstimmen.
	        
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