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sätzlich ein Betrag in Höhe von 15% der Bruttoein- wenn mehr als 2 Vereine beteiligt sind 40,— DM
nahme (Nummer 45 Satz 3), mindestens jedoch ein je Stunde Benutzungsdauer.
Betrag von in der Regel b) Für eine Veranstaltung nach‘ Num-
a) bei Überlassung einer Anlage nach mer 54 10% der Bruttoeinnahme
Nummer 46 Buchst.a ............... 1200,— DM, (Nummer 45 Satz 3), mindestens jedoch 100,— DM,
b) bei Überlassung einer Anlage nach zuzüglich eines Betrages von ........ 30,— DM
Nummer 46 Buchst.b ... 1... 7 600,— DM je Stunde Benutzungsdauer.
zu vereinbaren. 56. Für die Überlassung einer Lauffläche zu
Lehrgängen ist als Entgelt je Woche
_ Über] reiluft-Kunsteisbahnen bei einer Benutzungszeit von nicht mehr
Tri PSP NO Fri als 6 Stunden ein Betrag von .......... 75,— DM,
48 Einzelbenutzer zahlen je Laufzeit folgende Entgelte: bei einer Benutzungszeit von mehr als
Erwachsene über 18 Jahre ............. 0,50 DM, 6 Stunden ein Betrag von ....%........ 150,— DM
Jugendliche von 15 bis 18 Jahren sowie zu vereinbaren.
Schüler, DeNrunge, Studierende... 0,30 DM, 57. Für die Überlassung einer Lauffläche zu
Sozialhilfeempfänger und Erwerbslose Veranstaltungen des Berufssports und
zur Benutzung der Bahn bis 18 Uhr .... 0,30 DM, sonstigen Veranstaltungen gewerbsmäßi-
Kinder bis’ zu 15 Jahren 2 0,20 DM. ger Art ist als Entgelt grundsätzlich ein
n . ; Betrag in Höhe von 15 % der Bruttoein-
Für Sammelblocks (12 Einzelkarten) zahlen Einzel- ?
3 nahme (Nummer 45 Satz 3), mindestens
benutzer das Zehnfache der genannten Beträge. jedoch je Veranstaltung ein Betrag von #800,— DM
Teilnehmer an Kursen des Freizeit- und Erholungs- zu zahlen.
programms haben für die Dauer ihrer Teilnahme an
diesen Kursen freien Eintritt. Sie haben bei Betreten
der Freiluft-Kunsteisbahn die vom Sportamt für die E. Überlassung von Radrennbahnen
Dauer des Kursus ausgestellte Teilnehmerkarte vor- 5 Für die Überlassung einer Radrennbahn zur. Durch-
zuZzEIZEN. führung des Lehr- und Übungsbetriebes gelten die
Für Dauerkarten, die zur beliebigen Be- Nummern 39, 40, 41 und 44 entsprechend.
nutzung während der für die allgemeine 59. Für die Überlassung zu Amateur-Sportveranstaltungen
Benutzung freigegebenen Zeiten berechti- gilt die Nummer 45 entsprechend, jedoch mit der
gen, zahlen Erwachsene über 18 Jahre .. 30,— DM, Maßgabe, daß — wenn der Besuch einer Veranstaltung
Jugendliche von 15 bis 18 Jahren sowie nicht unentgeltlich ist — stets ein Betrag in Höhe von
Schüler, Lehrlinge, Studierende ........ 20,— DM, 10% der Bruttoeinnahme als Entgelt zu vereinbaren
Sozialhilfeempfänger und Erwerbslose zur ist.
Benutzung der Bahn bis 18 Uhr ......... 20,— DM, 60. Für die Überlassung einer Radrennbahn
Kinder bis zu 15. Jahren 5. 44 15,— DM, zu einer Veranstaltung nichtsportlicher
Em : x ES % und nichtgewerbsmäßiger Art, deren Be-
50. Dauer-Trainingsausweise, die Mitglieder von als för- such unentgeltlich ist, ist ein Pauschal.
derungswürdig anerkannten Eissport-Organisationen entgelt in Höhe. von 500,— DM
zur Teilnahme am Lehr- und Übungsbetrieb ihrer 5 V N EN Dr nn
Organisation berechtigen, sind unentgeltlich auszu- zu vereinbaren. Wenn die Veranstaltung
geben. besonders förderungswürdigen Zwecken
N ne Ss S dient oder ein öffentliches Interesse an
51 Eine Begleiterkarte, die den Inhaber zum deren Durchführung anzunehmen ist
Betreten der Eislaufanlage nur gemein- (z.B. bei kulturellen oder religiösen Ver-
sam mit dem Inhaber ‚einer Dauerkarte anstaltungen, Kundgebungen' der demo-
oder eines Dauer-Trainingsausweises für kratischen politischen Parteien oder der
Kinder, nicht aber zum Eislaufen berech- Gewerkschaften und Berufsvertretungen),
tigt, ist zum Preise von ....... 10,— DM ist ein Pauschalentgelt in Höhe von ... 250,— DM
abzugeben. zu vereinbaren.
52. Dauerkarten, Dauer-Trainingsausweise und Begleiter- 5 ;
karten sind ‚nur für eine Eislaufsaison auszustellen. SL. Für die Wberlassung: einer Radrennbahn
Sie sind nicht übertragbar. Bei mißbräuchlicher Be- a) zum Trainingsbetrieb des Berufssports
nutzung werden die Karten bzw. Ausweise ersatzlos ist je Stunde Benutzungsdauer ein
eingezogen. Entgelt von ae ‚:.. 20,— DM,
S We : Kr x b) zu einer Veranstaltung des Berufs-
53 Te die Überlassung einer Lauffläche zur ausschließ- sports oder zu einer sonstigen Ver-
ichen Benutzung zum Lehr- und Übungsbetrieb sowie 80: ;
x : x anstaltung gewerbsmäßiger Art ist als
zur Durchführung von Rundenspielen und Wettkämp- Stoli ; 5
f : : : kn Entgelt grundsätzlich ein Betrag in
en der Eissportvereine, zu denen kein Eintrittsgeld as ;
erhoben wird, gelten die Nummern 38 und 45 Satz 1 Höhe von 10% der Bruttoeinnahme
entsprechend. (Nummer 45 Satz 3), mindestens je-
P el doch ein Betrag von in der Regel .... 1 000,— DM
+“ Für die Überlassung einer Lauffläche zu zu vereinbaren.
bundesoffenen und internationalen Ver- © 17 __ tri
anstaltungen des Amateursports beträgt Sofern die Anzah er am Trainingsbetrieb oder an
, einer Veranstaltung teilnehmenden Berufssportler die
das Ente kN le ae 100,— DM, x x e ;
ade . der ebenfalls teilnehmenden Amateure nicht übersteigt,
zuzüglich eines Betrages von ........... 30,— DM entfällt das Entgelt zu Buchstabe a bzw. die Mindest-
für jede Stunde Benutzungsdauer. pauschale zu Buchstabe b.
55. Ist der Besuch einer Veranstaltung nach Nummer 53
oder Nummer 54 nicht unentgeltlich, so ist als Be- a %
nutzungsentgelt zu vereinbaren: F. Entgelte für Nebenleistungen
a) Für eine Veranstaltung nach Num- 62. Für mit der Überlassung von Sportanlagen zusammen-
mer 53 10% der Bruttoeinnahme hängende Leistungen (wie das Herrichten von An-
(Nummer 45 Satz 3), mindestens je- lagen, die Überlassung von Umkleide- und Wasch-
doch, wenn nicht mehr als 2 Vereine räumen einschließlich. von‘. Warmwasser-Brauseanla-
beteiligt sind ..... 30,— DM, gen, die Überlassung von. Geräten und dergleichen).