1/1967
Seite 122
Nr. 47
didaktischen. und methodischen Gestaltung der Oberstufe ! 11, Chemie ist in mindestens zwei — unmittelbar aufein-
der Gymnasien im Sinne der Saarbrücker Rahmenverein- anderfolgenden — der Klassen 9, 10 und 11 Pflichtfach.*)
ba N Ua LE die Se N aut an der TDIltuS- 12. Werken und Nadelarbeit können in einigen Klassen
Pemibe er 1961. PStutt a Arter Kmpfenhan . N NHICE 20: Sep- zum Pflichtunterricht gehören. Ob als Bestandteil ande-
5 P 8 ) rer Fächer oder als selbständige Fächer, bleibt der Ent-
In diesen Empfehlungen heißt es: scheidung der einzelnen ‘Länder überlassen.
„Das Gymnasium gibt die allgemeine Grundbildung für 13 Für das Fach Religionslehre sind die in den einzelnen
wissenschaftliche Studien. Damit werden auch die Vor- Ländern geltenden Bestimmungen maßgebend.
aussetzungen für die Ausbildung in anderen Berufen
mit erhöhten geistigen Anforderungen geschaffen. Der B. Stundenzahlen
Unterricht des Gymnasiums ist zwar auf allen Stufen i A
von dieser Aufgabe bestimmt, aber die Oberstufe ist 1. Der Pflichtunterricht soll
ihr in besonderem Maße zugeordnet.‘ in den Klassen 5 und 6 30 Wochenstunden,
In Ergänzung der Saarbrücker Rahmenvereinbarung und in den Klassen 7 und 8 32 Wochenstunden,
der Stuttgarter Empfehlungen gibt die Ständige Konferenz in den Klassen 9 bis 11 34 Wochenstunden
der Kultusminister nunmehr Richtlinien und Empfehlungen nicht überschreiten.
zur Gestaltung des Unterrichts in den Klassen 5 bis 11 der | :
Gymnasien (und zwar der Normalform im Sinne von 811 ? Wenn in den „Stundentafeln einzelner Klassen aus-
[2] und 8 13 der Neufassung des Abkommens zwischen den nahmsweise Fächer mit nur einer Wochenstunde er-
Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem scheinen, so soll der Unterricht in diesen Fächern als
Gebiet des Schulwesens vom 28. Oktober 1964) bekannt; sie Epochen- oder als Blockunterricht erteilt werden.
gelten bei den in Klasse 7 beginnenden Normalformen eben-
falls sinngemäß für die Klassen 5 bis 6 der voraufgegange- :C. Besondere Form
nen Stufe des Schulwesens. der Organisation des Unterrichts
Diese Richtlinien und Empfehlungen dienen dem Zweck, 1. Die Klassen 5 und 6 bilden eine pädagogische Einheit.
die Bildungsarbeit aller Klassen des Gymnasiums aufein- Auf ein Verfahren der Versetzung von Klasse 5 nach
ander abzustimmen und. die besonderen Voraussetzungen Klasse 6 kann verzichtet werden; die Wiederholung der
und Aufgaben aufzuzeigen, die für die Arbeit in den Klas- Klasse 5 soll nur in Ausnahmefällen veranlaßt werden.
sen 5 bis 11 der Gymnasien bestimmend sein sollen. ? Nach Möglichkeit sollen — zunächst in den Anfangs-
klassen. — besondere pädagogische Maßnahmen (z.B.
N Einrichtung von Förderkursen) getroffen werden für
Erster Teil Schüler, die für den Besuch eines Gymnasiums geeignet
x A . um erscheinen, aber Schwierigkeiten zu überwinden haben,
Richtlinien del Chen Gestaltung die sich aus der Entwicklung des Schülers oder aus
ST ZUASSCH DIS seiner Umwelt ergeben.
A. Die Fächer der Klassen 5 bis 11 3 Neben dem Unterricht in den Pflichtfächern können in
- < 1 ; Ubrnı t e
Die Fächer Deutsch, Mathematik, Musik, Kunst und N KmReN SM BeTICHCE Erden Tnterrichtsveranstal
Leibesübungen sind in jeder der Klassen 5 bis 11 x l x z R N
Pflichtfächer. Die Teilnahme hieran steht den Schülern frei; eine Ver-
e pflichtung darf nicht ausgesprochen werden. Dies gilt
Der Unterricht in der ersten Fremdsprache. — in der nicht für Schulversuche.
Regel Englisch oder Latein — beginnt in Klasse 5. Diese
Fremdsprache ist in jeder der Klassen 5 bis 10 Pflicht-
fach. Zweiter Teil
In Klasse 7 beginnt der Unterricht in einer zweiten
Fremdsprache. Diese ist Pflichtfach in jeder der Klas- Emp FOR Tr RER Und Methodik
sen 7 bis 10.
In Klasse 11 ist in jedem Fall entweder die erste oder A, Die Klassen 5 und 6
die zweite Fremdsprache Pflichtfach. Auch. beide
Fremdsprachen können in Klasse 11 Pflichtfächer sein. Il. Aufgaben
Ab Klasse 9 kann eine dritte Fremdsprache — als 1. Die Klassen 5 und 6 des Gymnasiums bilden eine Stufe,
Wahl — oder als Pflichtfach — gelehrt werden. die wie jede andere ihren Eigenwert hat. Dieser muß
S © EEE . zur Geltung kommen. Das Gymnasium ist daher wie
Geschichte wird in jeder der Klassen T bis 11 als alle anderen Schulformen verpflichtet, der Eigenart des
Pflichtfach gelehrt. In der Klasse 6 beschränkt sich die Kindes Rechnung zu tragen und es zur Auseinander-
geschichtliche Unterweisung in der Regel auf Heimat- setzung mit Aufgaben und Inhalten zu führen, die für
geschichte und Geschichtserzählungen. seine Welt bedeutsam sind.
Erdkunde wird in jeder der Klassen 5 bis 11 als Pflicht- 92 Das schließt nicht aus, daß Zielsetzung, Gegenstände
fach gelehrt. und Arbeitsweise des Unterrichts in dieser Stufe auch
In den Ländern, in denen es für die Behandlung sozial- schon von den Aufgaben der späteren Stufen des
kundlicher Sachverhalte in den Klassen 5 bis 11 oder in Gymnasiums mitbestimmt werden. Dies ist jedoch päda-
einem Teil dieser Klassen ein selbständiges Unterrichts- gogisch nur zu verantworten, wenn es in einer der
fach gibt, kann der Erdkundeunterricht — höchstens Altersstufe angemessenen Weise und in solcher Ab-
zweimal —- für ein Jahr unterbrochen werden. gewogenheit geschieht, daß dem Schüler die Möglich-
. Wa } keit bleibt, einen anderen. Bildungsweg zu wählen.
In den Ländern, in denen es für die Behandlung sozial- nn ; 84 r 2
kundlicher Sachverhalte in den Klassen 6 bis 11 kein wenn dieser seiner Befähigung mehr entspricht.
selbständiges Fach gibt, ist Sozialkunde ein maßgeb- 3 In den Klassen 5 und 6 muß ein Ordnungs- und
liches Unterrichtsprinzip in anderen Fächern, vor allem Arbeitsstil entwickelt werden, der den sachlichen An-
in Geschichte und Erdkunde. forderungen genügt und nach Möglichkeit die Indivi-
}. Biologie ist in mindestens 6 der Klassen 5 bis 11, auf rn nen VOTE AUF Ole Anleitung
jeden Fall in Klasse -10; Pflichtfach: zum- selbständigen Arbeiten zu legen. Bei-dieser Auf-
L0. Physik ist in jeder der Klassen 8 bis 11 Pflichtfach.*) gabe soll sich die Schule um eine enge Zusammenarbeit
I. _ mit den Eltern bemühen.
‘) In Bayern wird. der Unterricht in. Physik und Chemie in dem ) ü ; Sat: 8
hier N VOTSCSEHENEN Umfang dureh: ergänzenden Unterricht in den 4 Von großer Bedeutung für die geistige Entwicklung
Klassen 12 und 13 gewährleistet: des Kindes und für das Zusammenleben in der Schule