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Volume 19. Juni 1967

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1967 (Public Domain)

01/1967 
Seite 114 
Nr. 40 
menfinden, die sich auf keine bestimmte Sportart festlegen. Die Beurteilung geht vom Leistungsdurchschnitt der 
Wo keine Möglichkeit besteht, freiwillige Übungsgruppen Klasse aus, der von den fähigeren Schülern übertroffen 
zu bilden, empfiehlt sich die Zusammenarbeit mit einem wird, von den schwächeren aber mit Erfolg angestrebt 
Sportverein, werden kann. 
Die Schülersportvereinigungen bieten älteren Schülern Es ist pädagogisch vertretbar, sowohl das Urteil der 
die Möglichkeit, unter dem Protektorat eines von ihnen Klasse anzuhören als auch den Schüler zur Selbsteinschät- 
gewählten Lehrers freiwillig und selbstverantwortlich ZUng seiner Leistungen aufzufordern, um ihm zur Erkennt- 
Sport zu treiben und dadurch ihre Freizeit sinnvoll zu nis seiner Fähigkeiten und ihrer Grenzen zu verhelfen. 
nutzen. 
In den Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule und der F. Die Befreiung des Schülers von den Leibesübungen 
einzelnen Klassen haben die Leibesübungen ihren natür- 
lichen Platz. Sie sind auch fester Bestandteil der Klassen- Ein Schüler kann vom Unterricht in den Leibesübungen 
fahrten und des Aufenthaltes im Zeltlager und im Schul- ganz oder zeitweilig befreit werden, wenn es sein Gesund- 
Jandheim. Den Höhepunkt schulischer Leibesübungen bildet heitszustand erfordert. 
das Schulsportfest. Es sollte zum Fest der gesamten Schul- : X Br x ” x 
gemeinde von Schülern, Eltern und Lehrern ausgestattet Monte EEE On de et Sub bis U 
werden, weil es in der freudigen Stimmung von Wett- „Ohaten ertolgt durch den Schulleiter auf schriftlichen 
kampf, Spiel und Tanz in besonderem Maße das Gemein- Antrag der Erziehungsberechtigten, wenn Art und Umfang 
schaftsleben der Schule sichtbar werden 1äßt der Befreiung (völlige Freistellung oder Verzicht auf ein- 
. zelne Übungen) durch die gutachtliche Äußerung eines 
Amtsarztes, Schularztes oder Sportarztes begründet ist. 
D. Die Sorgfalts- und Aufsichtspflichten des Lehrers Kurzfristige Befreiungen vom Unterricht bis zur Dauer 
eines Monats kann der Fachlehrer aussprechen, wenn 
Der neuzeitliche Unterricht betont die Erziehung des Offensichtlich Erkrankung oder Verletzung vorliegen, doch 
Schülers zur Selbständigkeit und schafft daher Situationen, Kann er jederzeit auf einen schriftlich begründeten Antrag 
in denen die Schüler Erfahrungen sammeln und verant- der Erziehungsberechtigten bestehen. Bei nicht offensicht- 
wortlich handeln können. Um dieses Ziel zu erreichen, sind lich erkennbarer Erkrankung oder Verletzung kann er 
ihnen auch Aufgaben zu stellen, die ihren Wagemut und darüber hinaus ein ärztliches Attest einverlangen. 
ihre Entschlußkraft herausfordern. Das mit solchen Auf- Schüler, deren Leistungen wegen langfristiger Befreiung 
gaben verbundene Risiko kann durch Aufsichtsverordnun- von den Leibesübungen nicht beurteilt werden können, 
gen allein nicht aufgehoben werden. Die planmäßige Er- erhalten einen entsprechenden Vermerk im Zeugnis. Bei 
ziehung OLE En en AH SICUIgen und selbst- tejlweiser Befreiung und bei kurzfristigen Befreiungen soll 
verantwortlichem Verhalten beim Üben ist die wirksamste dagegen auf eine Beurteilung im Zeugnis nicht verzichtet 
Sicherung gegen Unfälle. werden. Dabei ist nach Lage des HEinzelfalles zu ent- 
Eine Aufgliederung der Schulklasse oder Übungsgemein- scheiden. 
schaft in selbständige Übungsgruppen ist zulässig und je 
nach den Aufgaben erforderlich. Sind die Schüler zu freier 
Arbeitsweise erzogen und daran gewöhnt, so kann der 
Lehrer auch dann Gruppen selbständig üben lassen, wenn M . 
er sie nicht gleichzeitig und dauernd überblickt. Er wird Hinweise auf Gesetze, 
bei der Gruppenarbeit den Schwerpunkt seiner Aufmerk- = = “ 
samkeit im Wechsel den Gruppen zuwenden, die seiner Verordnungen und Zeitschriftenaufsätze, 
Aufsicht und unterrichtlichen Hilfe am meisten bedürfen. die für die Verwaltung des Landes Berlin 
Bei der Auswahl der Aufgaben prüft der Lehrer, ob Art tun = 
und Schwierigkeit der Anforderungen dem Schüler nach von Bedeu 5 sind 
Alter, Geschlecht und Leistungsstand zuzumuten sind, und 
entscheidet auf Grund seines fachlichen Wissens und unter Zusammengestellt von der Senatsbibliothek Berlin 
Beachtung der allgemeinen Sorgfaltspflicht, ob und in wel- . A 
chem Umfange Hilfen und Sicherheitsmaßnahmen anzu- Fernruf: 3404.01 — (971) 149 
wenden sind. Wo Sicherheitsstellung erforderlich ist, sind x “ - . x ® 
nach Möglichkeit Schüler einzusetzen. Die regelmäßige N BulCna nn TE wo tee EEE De s a 
Überprüfung der Übungsstätten und Geräte obliegt dem bibliothek Die bl. (C- TO TIL 1060 8 140 Sr 7 N Obtan 
Schulträger. Der Lehrer überzeugt sich von ihrer Betriebs- be 2060 m f ler GI er Z it / hrift U „Vom De f ® 
sicherheit. er — auf die jeweilige Zeitschrift verwiesen. Die fol- 
genden Zahlen bezeichnen Jahrgang und Heft. 
CH TOM SCHW AGr Sch BET Teeliehen Ol” Die Zeitschriften können im Lesesaal der Senatsbibliothek 
richtszeit zur Benutzung freigegeben werden. eingesehen oder kurzfristig entliehen werden. 
Folge 72 
m . (Letzte Folge erschienen im Dienstblatt Teil III 
E. Die Beurteilung des Schülers vom 18. August 1966) 
Bei dem Verfahren, den Leistungsstand eines Schülers 
festzustellen, ist zu beachten, daß die Leistung mehr- Volksbildung / Schulwesen 
Schichtig ist. Sie kann objektiv gemessen, subjektiv ge- n Kurt: Ober dien beit- der Kultueministerich a 
ü i rey, urt: er le usammenar bei er ultusmiıinisterien er 
Wenn und aus dem Verhalten des Schülers beurteilt Länder in der Bundesrepublik Deutschland. 47: 1967/1 
) EEE S Fritz: Lenkung und Planung in der Forschung. 72: 
Die Wertungstabellen für die meßbaren Leistungen dür- ‘ Ku 
fen deshalb nicht der einzige Maßstab für die Beurteilung "Tenir ans Denkt ehult zur VORNE Ee. ar AS Siem 
sein. Die Leistungsbereitschaft, der Leistungswille und das (Gekürzte Fassung.) 72: 1967/2 
Verhalten des Schülers in der übenden Gemeinschaft sind Speer, Julius: Schwerpunktbildung in der Forschung. 152: 1966/6 
auch in ihrer Abhängigkeit von der konstitutionellen Ver- Risler, Thorwald: Wirtschaft und Wissenschaftsförderung. 152: 
anlagung und dem Gesundheitszustand zu berücksichtigen. _1966/6 
Thieme, Werner: Europäische Integration und akademische Selbst- 
Ein vielseitiger Leistungsnachweis verdient den Vorzug _ verwaltung. 72: 1966/7/8 v- | 
vor hohen HEinzelleistungen auf wenigen Übungsgebieten, WE Ge NG „Finrichtungen an“ wissenschaft- 
doch können besondere sportliche Leistungen inner- und Der. tale  eblerane run eines Bayerischen Hochschulgesetzes 
außerhalb des Schulunterrichts angerechnet werden. und sein Echo. 72: 1966/7/8
	        
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