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bewahren. Die Unterlagen sind nach Ablauf jedes '36. Für die Abführung von Abzügen, die Durchführung
Rechnungsjahres zusammenzustellen und wegzulegen. von Pfändungen, die Verwendung von Versicherungs-
Wegen der Aufbewahrungsfristen vgl. Nr. 52. marken sowie die Leistung von Vorauszahlungen gel-
ten folgende Grundsätze:
30. Das Verfahren der Übernahme der Zahlung durch eine a) Abzüge dürfen nur verrechnet werden, wenn sie
andere Gehalts- und Lohnstelle bei einer Versetzung entweder vom Arbeitgeber einzubehalten sind oder
des Bediensteten sowie der Schließung des Gehalts-, wenn auf Grund gesetzlicher, tarifrechtlicher oder
Vergütungs- oder Lohnkontos bei Beendigung des An- vertraglicher Regelungen die Abführung dienstlich
spruchs auf Personalbezüge wird durch Geschäfts- unabweisbar ist. Ausnahmen bedürfen der Zustim-
anweisung vom Landesverwaltungsamt mit Zustim- mung ‚des Senators für Inneres.
mung des Senators für Inneres geregelt. Ze . . N
ob) Pfändungen sind bei der nächstfälligen Zahlung zu
berücksichtigen; soweit dies aus Termingründen
nicht möglich ist, hat die Gehalts- und Lohnstelle
E. Zahlbarmachung bei unbaren Zahlungen den rechtzeitigen Rückruf
beim Geldinstitut, bei Barzahlungen die Einbehal-
31. (1) Die Gehalts- und Lohnstelle stellt Zahlungslisten tung durch die Beschäftigungsstelle zu veranlassen.
nach einheitlichen Vordrucken mit einem Streifen oder 2) Die Verwendung von Versicherungsmarken ist in
einer sonstigen Abrechnung für den Empfänger der der Gehalts- und Lohnstelle auf dem Marken-
Bezüge her. verwendungsnachweis von einem Verwaltungs-
(2) Die Zahlungslisten können mit Buchungsmaschi- ANSEHÖNSEH ZU, ESCHEHUENT.
nen in den Gehalts- und Lohnstellen oder durch die 41) Vorauszahlungen im AHEinzelfall (Zahlungen vor
Zentrale Datenverarbeitung im Landesverwaltungsamt Fälligkeit der Bezüge) müssen von der personal-
— nach vorheriger Datenerfassung mit Lochstreifen- aktenführenden Stelle angeordnet werden. Für die
geräten in den Gehalts- und Lohnstellen — angefertigt Vorauszahlung in Urlaubsfällen genügt eine Be-
werden. Im letzteren Fall finden die Vorschriften der scheinigung der Beschäftigungsstelle über die Ur-
ZPD entsprechende Anwendung. laubsdauer.
32. Sollen Zahlungen außerhalb der monatlichen Zahlung 37. (1) Von den Auszahlungsunterlagen erhalten
(z. B. Sterbegeld, Urlaubsvorauszahlungen, Schluß- a) die Urschrift der Zahlungsliste die Gehalts- und
zahlungen bei Entlassungen) angewiesen werden, So Lohnstelle,
sind von der Gehalts- und Lohnstelle Teilzahlungslisten b) die Durchschrift der Zahlungsliste und die Ab-
aufzustellen. Die Werte für derartige Zahlungen sind rechnung für den Beschäftigten die Beschäfti-
in den Nachweis einzutragen und bei Aufstellung der gungsstelle.
Zahlungsliste in die Teilzahlungsspalte zu übernehmen. N . .
Die ordnungsgemäße Verrechnung ist zu überwachen. (2) Der Senator für Inneres kann hiervon abweichend
festlegen, daß von den Zahlungslisten nur noch die
. . Urschrift gefertigt wird, die über die Gehalts- und
33. (1) Die Aufstellung von Zahlungslisten mit Buchungs- Lohnstelle zum Verbleib an die Beschäftigungsstelle zu
maschinen oder die Erfassung der Daten mit Hilfe von leiten ist.
Lochstreifengeräten darf nur Bediensteten übertragen
werden, die an der Berechnung von Personalbezügen 59 Nettobeträge sowie der Gegenwert für die Beschaffung
nicht beteiligt sind. Die EN Reh en On En der zu verwendenden Versicherungsmarken sind durch
SU Vergütungs- Sr N EASSUT N ex ir TE die Gehalts- und Lohnstelle zur Zahlung anzuweisen,
ge ührte EUCH zw... Dafeneriassung 18 ba an Zur Anweisung sind die vom Landesverwaltungsamt
schinenbediener auf dem Nachweis durch a atiweı herausgegebenen‘ Vordrucke zu verwenden. Voraus-
a Nament Oder Nummern SD el De Nabel. zahlungen, soweit sie nicht innerhalb des Rechnungs-
Handschriftliche Buchungen m AasCHNE ee N BalG jahres mit den Bezügen des Vormonats geleistet wer-
ten Zahlungslisten sind auf unbedingt notwendige Wälle den, sind für den Abrechnungszeitraum anzuweisen,
zu beschränken. für den sie zustehen.
(2) Das Verfahren des Einsatzes von Buchungs-
maschinen oder Lochstreifengeräten bei der Auf-
stellung von Zahlungslisten wird durch . Geschäfts- F. Auszahlung
anweisung des Landesverwaltungsamtes geregelt, die
der Zustimmung des Senators für Inneres bedarf, 39. Die Personalbezüge eines Gehalts-, Vergütungs- bzw.
Lohnkontos sind grundsätzlich an einen Empfänger
34. (1) Die Urschrift der Zahlungslisten ist rechnerisch unter Benutzung eines Zahlungsweges in einem un-
festzustellen ($$ 34, 37 WRO). geteilten Betrag auszuzahlen. Die Überweisung auf
S . Konten (unbarer Zahlungsverkehr) ist zu fördern. Die
(2) Bei Verwendung einer Buchungsmaschine brau- Überweisung auf Konten Dritter (mit Ausnahme von
chen nur die Bruttospalte und die Quersummen der Abzügen) ist unzulässig.
Zahlungsliste nachgerechnet zu werden.
(3) Bei der Verwendung von Lochstreifengeräten ist 40. (1) Die angewiesenen Barbeträge sind von der Kasse
nicht die Zahlungsliste, sondern das Datenerfassungs- auf Grund eines von dem mit der Wahrnehmung von
protokoll rechnerisch festzustellen. Büroleiteraufgaben Beauftragten (Büroleiter) unter-
schriebenen und mit Dienstsiegelabdruck versehenen
WE S s - Empfangsscheines an die Beschäftigungsstelle zu zah-
85. N nn a OT Er Di teile len. Auf dem Empfangsschein hat der Büroleiter an-
a den Tan Eden Dersemane uEr "raus. zugeben, wer mit der Auszahlung (Nr. 42) beauftragt
beträ £ der Zahl list. ra a den Gehalts- ist. Außerdem hat der Büroleiter auf dem Empfangs-
träge auf der Zahlungslisie mit den Au” den °C: S schein die mit der Geldabholung von der Kasse be-
bzw. Vergütungs- bzw. Lohnnachweisen gebuchten auftragten Bediensteten zu benennen. Diese haben auf
Bruttobeträgen zu prüfen. Auf der in der Gehalts- und dem Empfangsschein. eine Unterschriftsprobe abzu-
Lohnstelle verbleibenden Urschrift der Zahlungsliste geben, in der Kasse die Empfangnahme des Geldes zu
ist folgende Prüfbescheinigung abzugeben: bescheinigen und, sofern einer der Abholer nicht zu-
„Die richtige Übernahme der Bruttobeträge wird gleich auch die Auszahlung durchzuführen hat, das
bescheinigt. Für die in der Zahlungsliste aufgeführ- Geld unverzüglich dem Auszahler oder, soweit dieser
ten Empfänger liegen ordnungsgemäß ausgefertigte nicht erreichbar ist, dem Büroleiter in der Beschäfti-
Nachweise vor.‘ gungsstelle gegen Quittung zu übergeben.