11/1966
Seite 321
EEE
Nr. 101
Prüfer je mündliche Prüfung ..............
Aufsicht bei der schriftlichen Prüfung je
Raum (Prüfungsgruppe) und Zeitstunde ....
für eine Korrektur 1.0000 RHE LEE HERR
für ein ProtoKöll 4.40.00 5 EEE Eee
für jede vorbereitete, aber nicht durch-
geführte mündliche Prüfung ...... .„..... 38,— DM
für eine Schreibhilfe 2.4.00 0000.00: 4000wr- 4,75 DM
7,50 DM |
4,— DM
7,50 DM
3,— DM
Besondere Lehrerprüfungen
(1) Prüfung für Gymnastiklehrer
Vorsitzender 4.0.0. 00000
1. Fachprüfe? ans KK wa
2, Fachprüfer 4.0400 EE EEE
3. Fachprüfer ......0 HEHE
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für eine Korrektur .
(2) Prüfung für Lehrer der Kurzschrift
Vorsitzender 000040040
Prüfer er EEK KR N
für eine Korrektur ......0.0000 00 HK Ka
tür ein ProtöKkOll ...ı0krwke Hemer
für eine Schreibhilfe
(3) Prüfung für Lehrer des Maschinenschreibens
Vorsitzender .......... „... 10,— DM
PrÜLCLr ra KEN 7,50 DM
für eine Korrektur 1... 2,— DM
für ein Protokoll .. 1,— DM
für eine Schreibhilfe 1,— DM
CC.
Sonstige Prüfungen
(1) Prüfung für Hauswirtschaftsleiterinnen
Hauswirtschaftsleiterin als Vertreterin der Berufs-
organisation
in der praktischen Prüfung
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je angefangene halbe Zeitstunde ..........
in der mündlichen Prüfung
je Zeitstunde rer u een er HE 8 DM
je angefangene halbe Zeitstunde .......... 4,— DM
7,— DM
3,50 DM
(2) Prüfung für Psychagogen
Vorsitzender a. eek ee kr veres eh 10,— DM
1. Beisitzer 2er Kr „00004044 10,— DM
2. Beisitzer 4a ana ee ers 10— DM
Prüfer je mündliche Prüfung .............. 7,50 DM
Aufsicht bei der schriftlichen Prüfung je
Raum und Zeitstunde .................... 4,— DM
für die Korrektur der Hausarbeit ........ 15,— DM
für die Korrektur der Klausurarbeit ...... 7,50 DM
für ein. Protokoll +... 444 .„.... 383,— DM
(3) Fremdsprachliche Eignungsprüfung für Kraft-
droschkenfahrer
Prüfer (einschl. Protokoll) ..............«. 7,90 DM
für jede vorbereitete, aber nicht durch-
geführte Prüfung ......... .... 3,— DM
Wird eine Prüfung vorzeitig beendet, so können auch
nicht abgeschlossene Prüferleistungen entsprechend
ihrem Umfang vergütet werden.
$t.
IIL.
Sonderregelungen
5,
In nicht geregelten Fällen ist dem Sinne der vor-
stehenden Bestimmungen entsprechend zu verfahren.
In Ausnahmefällen werden die Vergütungssätze vom
Senator für Schulwesen im Einvernehmen mit dem
Senator für Finanzen festgelegt.
6.
Inkrafttreten
7
Die Ausführungsvorschriften treten mit Ausnahme von
Abschnitt II Buchst.C Abs.1 am 1.Januar 1967 in
Kraft.
Abschnitt II Buchst. C Abs.1l tritt mit Wirkung vom
1. Januar 1966 in Kraft.
Die Ordnung der Honorare für die Mitwirkung an
Prüfungen vom 4. November 1963 — DbI. 1111/1963
Nr. 85 — tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1966 außer
Kraft.
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Amtliche Mitteilung
GeschZ.: Inn I D 1.— 0630/2 — Fernruf: 87 05 91 — (95) 4461/4059 —
Stellenausschreibung
Beim Bezirksamt Zehlendorf, Abteilung Volksbildung — Schul-
amt —, ist ab 1. April 1967 die Stelle eines Rektors an einer Grund-
schule — BesGr. A12a + Stellenzulage — zu besetzen,
Kennziffer: 48, .
Anforderungen: Erfüllung der Voraussetzungen des $ 100 LfbG.
Langjährige pädagogische Bewährung, organisatorische Befähigung,
gute Kenntnisse des Schulrechts und der Verwaltungsaufgaben
einer Schule.
Bewerbungen sind innerhalb 3 Wochen nach Veröffentlichung im
Amtsblatt für Berlin unter Angabe der Kennziffer mit den erforder-
lichen Unterlagen an das Bezirksamt Zehlendorf von Berlin, Ab-
teilung Volksbildung — Schulamt —, 1 Berlin 37, Martin-Buber-
Straße 10, zu richten.
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I D 1 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4059/4461 -
Reservelager: Senatsverw. f. Wissenschaft u. Kunst, 1 Berlin 19 - Charlottenburg, Bredtschneiderstraße 5-8. Fernruf: 30 200 - (987) 391 -
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36; Kohlfurter Straße 41-43