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Volume 1. Juni 1966

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1966 (Public Domain)

1111/1966 
Seite 135 
Nr. 50-51 
Nr. 8 
Teilnahme der Senatoren 
(1) Jeder der beiden Senatoren ist berechtigt, an den 
Sitzungen des Bibliotheksbeirates teilzunehmen, hat 'je- 
doch .kein Stimmrecht. Er kann seinen Stellvertreter und 
seine fachlich zuständigen Mitarbeiter zu den Sitzungen 
hinzuziehen oder sie mit seiner Vertretung beauftragen. 
(2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten sinn- 
gemäß für den jeweils zuständigen Senator im Hinblick 
auf Sitzungen der zu seinem Bereich gehörenden Kom- 
mission. 
Nr. 9 
Beschlußfassung; Protokolle 
‚ (1) Die Beschlüsse des Bibliotheksbeirates sowie seiner 
Kommissionen bedürfen der Zustimmung der Mehrheit 
ihrer Mitglieder. 
(2) Über die Sitzungen des Beirates und der Kommissio- 
nen sind jeweils. Ergebnisprotokolle zu fertigen, die minde- 
stens die gefaßten Beschlüsse im Wortlaut wiedergeben 
müssen. 
Die Protokolle des Plenums sind allen Mitgliedern sowie 
den beiden Senatoren, diejenigen der Kommissionen den 
Kommissionsmitgliedern und dem jeweils zuständigen 
Senator zuzuleiten. 
Nr. 10 
Büromäßige Arbeiten 
(1) Die büromäßigen Arbeiten des. Bibliotheksbeirates 
werden von den jeweils zuständigen Referaten der beiden 
Senatoren erledigt, und zwar 
a) für das Plenum desjenigen Senators, aus dessen Zu- 
ständigkeitsbereich der Vorsitzende hervorgegangen 
ist, 
für die Kommissionen .desjenigen Senators, zu dessen 
Zuständigkeitsbereich die Kommission gehört. 
(2) Die Bereitstellung von Büromaterial, Dienstkräften 
und Sitzungsräumen regelt sich nach Absatz 1. 
Nr. 11 
Zusammenwirken der beiden Senatoren 
Die beiden Senatoren werden sich über alle wesentlichen 
Angelegenheiten, die den Bibliotheksbeirat als Ganzes be- 
treffen oder die von ihnen dem Beirat zur Behandlung 
zugewiesen werden sollen, verständigen. Insbesondere wer- 
den sie sich über alle Berufungen unterrichten. 
Nr. 12 
Geltungsdauer 
Diese Richtlinien gelten zunächst für die Dauer von 
4 Jahren. Sie treten am 1. April 1966 in Kraft. Mit Ablauf 
des 31. März 1970 treten sie außer Kraft. 
Schul Ic B 2 
IH-51 ] Fernruf: 92001 — (987) 412 
An die Bezirksämter — Vbildg/Schul — 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Senator für Finanzen 
den Senator für Jugend und Sport — Landesjugendamt — 
[25.4.1966 
ABI. S. 588 
Rundschreiben 
über genehmigte Ersatzschulen 
Bezirk Zehlendorf ; 
Die gemäß 84 Abs.1 des Privatschulgesetzes vom 13. Mai 
1954 (GVBl. S. 286) genehmigte Ersatzschule 
Hauswirtschaftliche Berufsschule Mariannenhaus 
1 Berlin 33, Goßlerstraße 2-4 
hat ihren Schulbetrieb am 31. März 1966 eingestellt. 
Um Berichtigung des Verzeichnisses der Berliner Schulen 
— Dbl. 1111/1963 Nr. 78 S.120 — wird gebeten. 
Im Auftrage 
Bath 
Amtliche Mitteilung 
GeschZ.: Inn ID 1 — 0630/2 — Fernruf: 87 05 91 — (95) 4461/4059 — 
Stellenausschreibung 
Beim Bezirksamt Wedding, Abteilung Volksbildung — Schulamt —, 
ist. ab sofort die Stelle eines Oberstudienrates — BesGr. A 14 — an 
einer Oberschule Wissenschaftlichen Zweiges zu besetzen. 
Kennziffer: 84. 
Anforderungen: Aufgeschlossenheit für moderne pädagogische Be- 
strebungen, erfolgreiche Tätigkeit als Studienrat bzw. Studienrätin 
an einer OWZ und Fächerkombination: Deutsch/Geschichte sind 
erwünscht. 
Bewerber, die die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, 
bitten wir, ihre Bewerbung unter Angabe der Kennziffer bis 
2 Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt an das Bezirksamt 
Wedding von Berlin, Abteilung Volksbildung — Schulamt —, 
L Berlin 65, Müllerstraße 146-147, zu richten. 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I D 1 -, 1 Berlin 31 - Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 05 91 - (95) 4059/4461 - 
Reservelager: Senatsverw. f. Wissenschaft u. Kunst, 1 Berlin 19 - Charlottenburg, Bredtschneiderstraße 5-8. Fernruf: 92 001 - (987) 391 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, 1 Berlin 36, Kohlfurter Straße 41-43
	        
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