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Volume 14. Juli 1965

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1965 (Public Domain)

1111/1965 | 
_ Seite 97 
Nr. 46-47 
Die Entscheidung hierüber trifft die Klassenkonferenz 
unter Vorsitz des Schulleiters; über den Beschluß der 
Klassenkonferenz ist eine-Niederschrift zu fertigen. 
Ein Wechsel während oder nach der Probezeit von der 
zweijährigen auf die dreijährige Berufsfachschule ist 
in Ausnahmefällen zulässig. Es ist erneut eine Probe- 
zeit bis zu einem halben Jahr abzuleisten. 
Bei der Aufnahme in die Berufsfachschule sind die 
Schüler und deren Erziehungsberechtigte schriftlich 
darauf hinzuweisen, daß alle Schüler zunächst nur bis 
zu sechs Monaten auf Probe aufgenommen werden: 
Die Berufsfachschulen haben die schulische Entwick- 
lung der Schüler, die von der 10. Klasse der Oberschule 
Praktischen Zweiges in ‚eine Berufsfachschule auf- 
genommen worden sind, deren Besuch bisher das Ab- 
schlußzeugnis der 10. Klasse der Oberschule Tech- 
nischen Zweiges oder ein gleichwertiges Zeugnis vor- 
aussetzte, besonders zu beobachten und darüber dem 
Senator für Schulwesen — II b P — unter Einreichung 
folgender Angaben und Unterlagen eingehend zu be- 
richten: 
Nach Ablauf eines Jahres sind für jeden dieser 
Schüler eine Abschrift des Zeugnisses der 10. Klasse 
OPZ (Abschlußzeugnis), eine Abschrift des Zeug- 
nisses, das nach Abschluß des Probehalbjahres aus- 
gestellt worden ist, und ein Kurzbericht, der An- 
gaben über die Leistungen (Fähigkeiten und Bil- 
dungswillen) des Schülers enthält, einzusenden. 
Ferner ist anzugeben, wieviel Schüler das Probe- 
halbjahr nicht bestanden haben. 
Gehen Schüler im Rahmen ihrer Berufsausbildung 
von einer hauswirtschaftlichen Berufsfachschule 
auf eine Berufsfachschule für Kindergärtnerinnen 
über, so sind von dieser die Unterlagen ein Jahr 
hach Beginn der Ausbildung an der hauswirtschaft- 
lichen Berufsfachschule zu übersenden. Die An- 
gaben, wie viele der Schüler das Probehalbjahr nicht 
bestanden haben, sind von der hauswirtschaftlichen 
Berufsfachschule zu machen. 
Bei Abschluß der Berufsfachschulausbildung ist für 
jeden der in Satz 1 genannten Schüler die Abschrift 
des Abschlußzeugnisses zu übersenden. 
Weiter ist anzugeben, welche Schüler in der Zwi- 
schenzeit. ausgeschieden sind und welche Gründe 
hierfür vorgelegen haben. 
7) 
5 
Diese Ausführungsvorschriften treten mit Wirkung 
vom 1. Januar 1965 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 
31. Dezember 1969 außer Kraft. Sie ersetzen die Ver- 
waltungsvorschriften über die „Aufnahme in die Be- 
rufsfachschulen‘“ vom 2. März 1960 (Dbl. 111/1960 
Nr. 24). 
Evers 
|_11-47 ] rernruf: 92001521 — (87) 521 — [17.5.1965] 
ABI. S. 556 
Bekanntmachung 
über das Verzeichnis der Berliner Ingenieurschulen, 
gleichrangigen Lehranstalten und Fachschulen 
(Stand 1. Mai 1965) 
Ich gebe das nachstehende Verzeichnis der Berliner 
Ingenieurschulen, gleichrangigen Lehranstalten und, Fach- 
schulen bekannt. 
Das Verzeichnis ist wie folgt geordnet: 
I. Schulbehörde 
II. Staatliche Ingenieurschulen und gleichrangige 
Lehranstalten 
III. Staatliche Fachschulen 
IV. Staatlich anerkannte private Ingenieur- und Fach- 
schulen 
V. Ergänzungsschulen 
VI. Freie Einrichtungen. 
Die Dienstblatt-Verfügung 111/1959 Nr. 86 des Senators 
für Volksbildung — III a E 1 -— vom 10. November 1959 
wird aufgehoben. 
X. Schulbehörde 
Der Senator für Schulwesen, 1 Berlin 19, Bredtschneider- 
straße 5-8 (Ecke Messedamm), Fernruf: 92001 Neben- 
stelle, intern (987) ...... 
Innerhalb der Unterabteilung III1a — Ingenieurschulen, 
gleichrangige Lehranstalten und Fachschulen — des Se- 
nators für Schulwesen nehmen die Referate 
IIIa A — App. 345 
III aB — App. 373 
II1aC — App. 520 
1IIaF — App. 486 
die Aufgaben des Landes Berlin gegenüber den staatlichen 
Ingenieurschulen, gleichrangigen Lehranstalten und Fach- 
schulen wahr und üben auch die Aufsicht über diese 
Schulen aus. 
Die Berliner Bibliothekarschule untersteht der Unter- 
abteilung III b — Bibliotheken und Volkshochschulen — der 
Senatsverwaltung für Schulwesen Referat IIIb A — Ap- 
parate 348 und 372. 
Die Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe 
Berlin ist in verwaltungsmäßiger Hinsicht dem Bezirks- 
amt Wilmersdorf unterstellt worden. Die Fachaufsicht 
nimmt die Unterabteilung III a unmittelbar wahr. 
Hinsichtlich der privaten Ingenieur- und Fachschulen 
erledigen die Referate III a A und III a C die Aufgaben des 
Senators für Schulwesen gemäß dem Privatschulgesetz 
vom 13. Mai 1954 (GVBl. S. 286). 
I. Staatliche Ingenieurschulen und gleichrangigen Lehranstalten 
Lfd. 
Nr. Name der Schule 
Staatliche Ingenieurschule 
für Bauwesen Berlin 
Staatliche Ingenieurschule 
Beuth Berlin 
Anschrift der Schule Name des Leiters 
a) Staatliche Ingenieurschulen 
a) 1 Berlin 44 (Neukölln) 
Leinestraße 37-45 
1 Berlin 30, 
Kurfürstenstraße 141 
1 Berlin 65, 
Lütticher Straße 88 
Baudirektor 
Dipl.-Ing. Köhr 
Baudirektor 
Dipl.-Ing. Köhler 
Telefon 
62 80 49, 
intern 
(963) 780 
46 37 26/27, 
intern 
(931) 860
	        
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