11/1965 *
Seite 95
Nr. 43
Anlage IV
DER SENATOR FÜR SCHULWESEN
Anerkennung als Staatlich geprüfte Hauswirtschaftsleiterin
Frau / Fräulein. nn
geboren am
19
in
hat die für diesen Beruf vorgeschriebene Ausbildun g beendet. Sie ist auf Grund der am
19
bestandenen Prüfung und der vom
an der
bis
mit Erfolg vollzogenen Berufspraxis berechtigt, die Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Hauswirtschaftsleiterin
zu führen.
Berlin, den
(Dienstsiegel)
Schul 118570 — Anerkennung als Staatl, geprüfte Hauswirtschaftsleiterin
m
Im Auftrage
LT