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Volume 14. Juli 1965

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1965 (Public Domain)

11/1965 
Seite 94 | 
Nr. 43 
Anlage III 
3 
Bescheinigung 
Frau / Fräulein ......... 
geboren aM EG 
hat die Prüfung als 
19. In 
„nicht bestanden. 
Sie muß, falls sie die Prüfung wiederholen will, die Wiederholungsprüfung spätestens ......... Jahre 
nach der ersten Prüfung, gerechnet vom Tage der Ausstellung dieser Bescheinigung an, abgelegt haben. 
Die Meldung darf nicht vor Ablauf von ................ Jahren erfolgen. 
Berlin, den 
Dienstsiegel 
des Senators 
Für Schulwesen 
Vorsitzender des Prüfungsausschusses 
Schul 1I 8521 — Bescheinig. b. nichtbestand. Abschlußprüfung (Hauswirtschaftl. Berufe u. Kindergärtnerinnen [Hortnerinnen])
	        
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